…und Körperschaftsteuer...sind...zu verzinsen" bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Festsetzung von Anspruchszinsen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht ins behördliche Ermessen gestellt, sondern zwingend vorzunehmen ist (UFS u.a. RV/0386-L/08, RV/0787-L/05). Anspruchszinsen sollen nach Intention des Gesetzgebers…
…vorgenannte Bestimmung des § 273 Abs. 1 lit. b BAO ihrem eindeutigen Gesetzeswortlaut nach an die verspätetete Einbringung einer Berufung deren Zurückweisung als zwingende Rechtsfolge knüpft, sah sich das Finanzamt demnach auch zu Recht gehalten, dahingehend abzusprechen. Ergänzend sei angemerkt, dass die Bw. im Berufungswege in…
…zwingenden Rechtsfolgeanordnungen gegeben ist (ua. VwGH 15.6.2005, 2004/13/0161; VwGH 9.3.2005, 2001/13/0273; VwGH 21.10.2004, 2000/13/0179). Die Anspruchsverzinsung stellt aufgrund des Gesetzeswortlautes "Differenzbeträge an Einkommensteuer sind zu verzinsen" eine bei Verwirklichung der konkreten Tatbestandsvoraussetzungen zwingende…
…war, eine Erledigung in Form einer Berufungsvorentscheidung, einer Berufungsentscheidung oder in anderer Form (z. B. Berufungszurückweisungsbescheid, Berufungszurücknahmebescheid) vor, so ist die bescheidmäßige Verfügung des Aussetzungsablaufs also zwingende Rechtsfolge (VwGH v. 22.1.2001, 2000/17/0266; VwGH v. 20.2.1996, 94/13/0266, 95…
…eine Abgabe war, eine Erledigung in Form einer Berufungsvorentscheidung, einer Berufungsentscheidung oder in anderer Form (z. B. Berufungszurückweisungsbescheid, Berufungszurücknahmebescheid) vor, so ist die bescheidmäßige Verfügung des Aussetzungsablaufs also zwingende Rechtsfolge (VwGH v. 22.1.2001, 2000/17/0266; VwGH v. 20.2.1996, 94/13…
…eine Abgabe war, eine Erledigung in Form einer Berufungsvorentscheidung, einer Berufungsentscheidung oder in anderer Form (z. B. Berufungszurückweisungsbescheid, Berufungszurücknahmebescheid) vor, so ist die bescheidmäßige Verfügung des Aussetzungsablaufs also zwingende Rechtsfolge (VwGH v. 22.1.2001, 2000/17/0266; VwGH v. 20.2.1996, 94/13…
…eine Abgabe war, eine Erledigung in Form einer Berufungsvorentscheidung, einer Berufungsentscheidung oder in anderer Form (z. B. Berufungszurückweisungsbescheid, Berufungszurücknahmebescheid) vor, so ist die bescheidmäßige Verfügung des Aussetzungsablaufs also zwingende Rechtsfolge (VwGH v. 22.1.2001, 2000/17/0266; VwGH v. 20.2.1996, 94/13…
… 273 Abs. 1 lit. b BAO knüpft an die verspätete Einbringung einer Berufung als zwingende Rechtsfolge deren Zurückweisung. Das Finanzamt hatte demnach keinen Ermessensspielraum die Berufung materiellrechtlich in Behandlung zu nehmen, sondern musste diese nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut als unzulässig - weil verspätet - zurückweisen. Der Feststellungsbescheid…
…in § 9 Abs.1 GebG 1957 normierte, zwingende Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr darstellen. Darüber hinaus wurde der Bw. mitgeteilt, dass ihr der entrichtete Betrag auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet wird und der entrichtete Betrag von € 440,00 nicht die verfahrensgegenständliche Verfassungsgerichtshofbeschwerde betrifft…
…Frist ... begrifflich nicht mehr verlängert werden" und somit erweist sich die Zurückweisung dieser Fristverlängerungsansuchen mit den Bescheiden vom 17. März 2005 und vom 25. April 2005 als zwingend. In dem soeben zitierten, abweisenden VwGH-Erk war es zur Entscheidungsfindung offenbar gar nicht nötig, auf die…
…GebG 1957) mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG 1957 als zwingende Rechtsfolge eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (VwGH 16. 3. 1987…
…vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß §9 Abs.1 GebG 1957 als zwingende Rechtsfolge eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (VwGH 16. 3…
…erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Für diese zwingende Rechtsfolge besteht kein Ermessen der Behörde. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 1. Februar 2013
…erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Für diese zwingende Rechtsfolge besteht kein Ermessen der Behörde. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 1. Februar 2013
…erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Für diese zwingende Rechtsfolge besteht kein Ermessen der Behörde. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 17. Dezember 2012
…werde in § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Für diese zwingende Rechtsfolge bestehe kein Ermessen der Behörde. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag argumentiert der Bw, er habe im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Verfahrenshilfe beantragt. Mit Beschluss vom…
…jedoch in einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Gebührenfestsetzung zu berücksichtigen. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung wäre in § 9 Abs.1 GebG, als zwingende Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren, angeordnet worden. Dagegen brachte der Bw. fristgerecht- unter sinngemäßer Wiederholung des Berufungsbegehrens- einen Vorlageantrag gemäß …
…wäre, Punkt 3. der Berufung ist unverständlich, weil das Gesetz diese Vorgangsweise vorsieht (ibs. § 34 GebG). Damit ist die Gebührenschuld entstanden; die Festsetzung der Gebühr erfolgte somit zu Recht. Die Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG ist eine zwingende Rechtsfolge. Linz, am 4. März 2011
…zurückzuweisen. Von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung wurde abgesehen (§ 284 Abs. 5 BAO), zumal die Zurückweisung des Vorlageantrages zwingende Rechtsfolge der mit Bescheid vom 30. August 2010 festgestellten Zurücknahme der Berufung ist. Die Ermessensübung (§ 20 BAO) entspricht unter den gegebenen Umständen sowohl dem Grundsatz…
…fristgerecht eingebracht wurde. Liegen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung vor, so darf eine Sachentscheidung zufolge dieser formellen Hindernisse nicht ergehen. Auf Grund der oben genannten Bestimmung ist die Zurückweisung eine zwingende Rechtsfolge und lässt keinen Raum für ein Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. Stoll, BAO-Kommentar…