…Bereich des § 2 ZollR-DG nicht anzuwendenden Regelung des § 276 BAO unterscheidet.) Gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG kann auf einer zweiten Rechtsbehelfsstufe Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat eingelegt werden. Dabei gelten gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren…
…einer Berufungsvorentscheidung eine neuerliche Antragstellung im Falle der Einbringung eines Vorlageantrages (sinngemäß: Beschwerde) nicht aus. Ein Rechtsmittelwerber kann also sowohl zum Rechtsbehelf der ersten Stufe (Berufung) als auch auf der zweiten Rechtsbehelfsstufe (Beschwerde) einen Aussetzungsantrag stellen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist ein Aussetzungsantrag zur Berufung…
…einer Berufungsvorentscheidung eine neuerliche Antragstellung im Falle der Einbringung eines Vorlageantrages (sinngemäß: Beschwerde) nicht aus. Ein Rechtsmittelwerber kann also sowohl im Rechtsbehelf der ersten Stufe (Berufung) als auch auf der zweiten Rechtsbehelfsstufe (Beschwerde) einen Aussetzungsantrag stellen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist ein Aussetzungsantrag zur Berufung…
…Es wäre daher auch die Einfuhrumsatzsteuer gemäß Artikel 220 ZK iVm Artikel 201 ZK nachträglich buchmäßig zu erfassen gewesen. Der unabhängige Finanzsenat darf auf zweiter Rechtsbehelfsstufe die Einfuhrumsatzsteuer nicht erstmalig nachträglich buchmäßig erfassen und mitteilen. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 23. März 2001…
…Zollbehörden durch eine unabhängige Instanz überprüfen zu lassen. Gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG kann gegen Berufungsvorentscheidungen auf einer zweiten Rechtsbehelfsstufe Beschwerde an den örtlich und sachlich zuständigen Berufungssenat erhoben werden. Der Berufungssenat hat, soweit kein Zurückweisungsgrund vorliegt, immer in der Sache selbst zu entscheiden…
…1 BAO nicht. Die Beschreitung des Verwaltungsweges sei diesfalls unzulässig. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die mit Eingabe vom 29. Februar 2003 innerhalb offener Frist erhobene Beschwerde als Rechtsbehelf zweiter Stufe, worin der Bf. wiederum Einwendungen zum Abgabenanspruch und zur rechtskräftig erfolgten Geltendmachung der Sachhaftung…
…anzusehen. Das eingebrachte Rechtsmittel sei daher fristgerecht zugestellt worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG idgF ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 lit…
…500/28770/1/2000, als unbegründet abgewiesen wurde. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die mit Eingabe vom 1. Juli 2003 innerhalb offener Frist erhobene Beschwerde als Rechtsbehelf zweiter Stufe, worin der Bf. wiederum Einwendungen zum Abgabenanspruch erhebt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Bestehen zwischen einem…
…500/28768/1/2000, als unbegründet abgewiesen wurde. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die mit Eingabe vom 1. Juli 2003 innerhalb offener Frist erhobene Beschwerde als Rechtsbehelf zweiter Stufe, worin der Bf. wiederum Einwendungen zum Abgabenanspruch erhebt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Bestehen zwischen einem…
…März 2003, GZ. 500/01218/1/2003, als unbegründet abgewiesen wurde. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die mit Eingabe vom 14. April 2003 innerhalb offener Frist erhobene Beschwerde als Rechtsbehelf zweiter Stufe, worin der Bf. wiederum Einwendungen zum Abgabenanspruch erhebt. Über die Beschwerde wurde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. vom 1. August 2001 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 23. Juli 2001, GZ. 100/49057/6/2000, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…Zustellung durch Anschlag an der Amtstafel ist zu Recht erfolgt. Das Hauptzollamt Wien konnte zu Recht davon ausgehen, dass die Berufungsfrist versäumt wurde. Dem zweiten Einwand, dass nicht der entfernteste Hinweis vorliege, dass dem Bf. die Zollhängigkeit des Cannabisharzes bekannt oder nur infolge grober Fahrlässigkeit…
…500/19810/1/2003, als unbegründet abgewiesen. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die mit Eingabe vom 29. Februar 2003 innerhalb offener Frist erhobene Beschwerde als Rechtsbehelf zweiter Stufe, worin der Bf. wiederum Einwendungen zum Abgabenanspruch erhebt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die den Gegenstand des…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2003, GZ. 900/02755/2003, betreffend Zürückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…März 2003, GZ. 500/00248/1/2003, als unbegründet abgewiesen wurde. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die mit Eingabe vom 14. April 2003 innerhalb offener Frist erhobene Beschwerde als Rechtsbehelf zweiter Stufe, worin der Bf. wiederum Einwendungen zum Abgabenanspruch erhebt. Über die Beschwerde wurde…
…Dreifachen der nach § 101 Abs. 2 zweiter Satz für Bedienstete der Verwendungsgruppe A und B bestimmten Personalkostenersätze zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes und zum Ausgleich der dem Betroffenen aus der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens sonst erwachsenden Kosten zu entrichten, da eine Gestellungspflicht verletzt worden ist. …
…März 2003, GZ. 500/00247/1/2003, als unbegründet abgewiesen wurde. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die mit Eingabe vom 14. April 2003 innerhalb offener Frist erhobene Beschwerde als Rechtsbehelf zweiter Stufe, worin der Bf. wiederum Einwendungen zum Abgabenanspruch erhebt. Über die Beschwerde wurde…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GG, Pensionist, geb. 19XX, whft. in R, vertreten durch Mag. Wolfgang Kempf, Rechtsanwalt, in 4020 Linz, Bürgerstraße 41, wegen der Finanzvergehen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 21. Feber 2002, GZ. 100/54684/2001-10, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 5. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 2. März 2010, ErfNr. betreffend Gebühr und Erhöhung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 21. Dezember 2009…