…Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Vielmehr ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht…
…gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, weil Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, keine Kostenpflicht begründen (vgl…
…AbgEO (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046), sondern ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente (VwGH 14.11.1990, 87/13/0012, 0013), zumal Handlungen, die sich von vornherein als…
…26 AbgEO (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046). Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente (VwGH 14.11.1990, 87/13/0012, 0013). Handlungen, die sich von vornherein als objektiv…
…ist es grundsätzlich nicht, einen Bescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Das Vorbringen, dass die mit Bescheiden vom 23. Dezember 2005 und 2. Mai 2006 verfügten Aussetzungen…
…hingegen nicht, einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Die Bf. irrt daher, wenn sie im Hinblick auf die dem Aussetzungsverfahren zugrunde liegende Zollschuldfestsetzung meint, die Unbilligkeit…
…einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Ein Verfahren nach § 236 BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen…
…ihr die Verjährungsfrist nicht zum Tragen komme, ist darauf zu verweisen, dassEinwendungen gegen den Abgabenanspruch im Abgabenverfahren zu erheben sind. Das Unterlassen eines für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung möglichen Rechtsbehelfs begründet keine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO (vgl. VwGH 4.3.2009, 2008/15/0270). …
…einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Ein Verfahren nach § 236 BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen…
…einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen (siehe noch einmal VwGH 8.3.1994, 91/14/0079). Ein Nachsichtsverfahren ersetzt weder ein Rechtsmittelverfahren (VwGH 17.5.1989, 85/13/0201…
…einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Ein Verfahren nach § 236 BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen…
…einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen (siehe noch einmal VwGH 8.3.1994, 91/14/0079). Ein Nachsichtsverfahren ersetzt weder ein Rechtsmittelverfahren (VwGH 17.5.1989, 85/13/0201…
…Dem Bw ist nämlich die Möglichkeit offen gestanden, durch die Einlegung eines Rechtsmittels eine Überprüfung der Ermessensübung zu erreichen. Das Unterlassen eines für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung möglichen Rechtsbehelfs begründet keine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO (vgl VwGH 4.3.2009, 2008/15/0270). Mangels…
…einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen (siehe noch einmal VwGH 8.3.1994, 91/14/0079). Bereits für das Jahr 1999 wurde die Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, Der Bw…
…einen Abgabenbescheid in einem weiteren (zusätzlichen) Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, es sei denn, es wäre die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausnahmsweise unverschuldetermaßen nicht möglich gewesen. Ein Verfahren nach § 236 BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen…
…diesem veruntreut anzuzeigen oder vor den Zivilgerichten einzuklagen, was offenbar nicht geschehen oder nicht gelungen ist. Der Nachweis zweckentsprechender Rechtsverfolgung hinsichtlich des Mehrbegehrens sei zu erbringen. 3. *Anstalt: Die darauf Bezug nehmende Stellungnahme des Finanzamtes vom 8. April 2009 diene zur Kenntnis und allfälligen Gegenäußerung…
…Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO, sondern ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht und entfällt die…
…Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO, sondern ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht und entfällt die…
…Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO, sondern ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht und entfällt die…
…zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046). Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente (VwGH 14.11.1990, 87/13/0012, 0013). Handlungen, die sich von…