…Antragstellung kein Guthaben, so kann die Abgabenschuld keinesfalls früher als im Zeitpunkt der Entstehung des Guthabens als entrichtet gelten. Der Anspruch auf Tilgungswirkung tritt bei Selbstbemessungsabgaben im Zeitpunkt der Mitteilung ihrer Höhe an das Finanzamt ein, wenn sie nicht in anderer Form entrichtet wurden (§ 214…
…unbeschränkte Steuerpflicht kann im selben Jahr stattfinden. Es war ursprünglich eine beschränkte Steuerpflicht, diese ist dann eben mit einem Bescheid zunächst - und das ist jener, welcher wieder in Wirksamkeit sein soll - ersetzt worden, wobei aber nicht beachtet worden ist, dass bei beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht…
…Solcherart erweise sich das Merkmal der Weisungsunterworfenheit im Beschwerdefall jedenfalls nicht als stark ausgeprägt. Ob im Beschwerdefall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Merkmale eines Dienstverhältnisses oder jene der selbständigen Tätigkeit überwiegen, könne bei der gegebenen Konstellation erst nach Prüfung des Unternehmerwagnisses (und allenfalls weiterer…
…nun wirklich nicht, was für eine Ablauforganisation bei der Behörde vorherrscht. Offensichtlich ist dort die emotionale Motivation so groß, dass in diesem Fall alle anderen Arbeiten nebensächlich erscheinen und täglich nur auf Schriftstücke oder Anrufe von uns gewartet wird. Anders lässt es sich nicht erklären…
…ändern oder aufzuheben, wenn der Spruch dieses Bescheides anders hätte lauten müssen oder dieser Bescheid nicht hätte ergehen dürfen, wäre bei seiner Erlassung ein anderer Bescheid bereits abgeändert, aufgehoben oder erlassen gewesen. Mit der Änderung oder Aufhebung des Bescheides kann gewartet werden, bis die Abänderung…
…im Ausmaß von ca. 135% des Treuhandbetrages erfolgte - nach dem gesamten Vertragsinhalt eine untrennbare kausale Verknüpfung zwischen Einlage und Darlehen gegeben ist. Bei einer derartigen vertraglichen Konstellation ist das Darlehen als Einheit mit der atypisch stillen Einlage anzusehen und unterliegt daher gemäß § 2/1 iVm…
…und Geschäftsmann M hat sich die logische Konsequenz aus diesem Umstand mit Sicherheit erschlossen, dass nämlich bei einem derartigen Konstellation entweder er selbst die diesbezüglichen Veranlassungen hätte treffen müssen oder neue Erfüllungsgehilfen beauftragen hätte müssen, welche nun neu allenfalls die genannten Pflichten übernehmen hätten können…
…und Geschäftsmann M hat sich die logische Konsequenz aus diesem Umstand mit Sicherheit erschlossen, dass nämlich bei einem derartigen Konstellation entweder er selbst die diesbezüglichen Veranlassungen hätte treffen müssen oder neue Erfüllungsgehilfen beauftragen hätte müssen, welche nun neu allenfalls die genannten Pflichten übernehmen hätten können…
…für den Fall des Zuwiderhandelns - wohl der allgemeinen Rechtsauffassung, dass jemand nur in seinem Eigentum befindliche Gegenstände veräußern könne und nicht solche, welche bereits zuvor an einen Dritten verkauft worden seien. Im Übrigen sei anzumerken, dass dies allen am Rechtsgeschäft beteiligten Personen bekannt gewesen sei…
…G-GmbH. Entgegen den Ausführungen des Bw. ist ein Bürge nicht im selben Ausmaß wie der Schuldner unmittelbar belastet, weil ihm selbst bei Inanspruchnahme durch den Gläubiger noch ein Regressanspruch gegen den Schuldner zukommt (der sodann entsprechend zu bewerten ist). Die Bürgschaft kann gemäß § 6…
…Zeitraum September bis November 1997 nicht anerkannt, nachdem die Rechnungsanschrift nicht mit dem Ort der Geschäftsleitung übereinstimme. Das Finanzamt selber gehe bei der Beurteilung der Richtigkeit der Rechnungsanschrift unterschiedlich vor. Einmal würden Vorsteuern mit dem Argument, dass die Rechnungsanschrift nicht mit der Firmenbuchadresse übereinstimme aberkannt…
…unbenommen bleibt, die Anleihe am Ende der Laufzeit bei eben jenem Kreditinstitut einzulösen, aus dessen Depot sie zuvor entnommen worden ist, ändert nichts daran, dass dessen Status als kuponauszahlende Stelle mit der Entnahme endete (und bei Einlösung der Anleihe allenfalls neu begründet wird). Das Tatbestandsmerkmal…
…behauptete Ermessensmissbrauch nicht vor. Gegen die Argumentation der Bw. ist zunächst einzuwenden, dass dann, wenn - wie bei den gegenständlichen Konstellationen - die lineare Verteilungsmethode zu einem wirtschaftlich völlig realitätsfremden Resultat führt und die Abrechnung des Erwerbes selbst einem fachlich nicht versierten Anleihe-Käufer unplausibel erscheinen musste…
…Prüfungszeitraum keine Änderungen vorgenommen. In Zukunft sind die oben angeführten Bestimmungen anzuwenden. x ) Nach Ansicht des steuerlichen Vertreters wird die Verfügungsmacht bei Lieferung franco österr. Grenze unverzollt nicht in Österreich verschafft." Die Umsatzsteuer 12/00 - 3/01 wurde einer Umsatzsteuersonderprüfung unterzogen, wobei die hierüber aufgenommene…
…bei der Ermessensübung an § 20 BAO zu orientieren hat. Dieser Bestimmung wiederum ist die angemessene Berücksichtigung eines geschützten Vertrauens des Steuerpflichtigen inhärent. Diesbezüglich ist zu betonen, dass die von der Behörde nunmehr vertretene Ansicht zu einer Umkehrung einer seit mehreren Jahrzehnten von Hunderten, wenn nicht…
…Zweck sei aber nicht die Förderung von Firmenkäufen. Es solle verhindert werden, dass bei einer Betriebsfortführung ein IFB anfalle. Hier liege aber der Fall vor, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Betrieb von der Tochtergesellschaft fortgeführt werde. Gerade bei einer solchen Konstellation solle nach dem Gesetzeszweck…
…Vielfaches und die getätigten Umsätze waren geringer als die Reiseaufwendungen des Beschwerdeführers. Diese Konstellation kann daher nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall übertragen werden, da es bei der Beurteilung auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankommt. Die Bw. hatte weder Reiseaufwendungen noch Schulungskosten im nennenswerten Ausmaß…
…Auch bei den darin ausgewiesenen Waren handelt es sich um solche, die in der HTL-Kantine veräußert worden sind. Am selben Tag war auch ein "offizieller" Einkauf (Nr. 0060/000366) festzustellen. In der Buchhaltung war nur dieser erfasst worden, nicht aber die in der Belegsammlung…
…unzweifelhaft nicht zu beeinflussende - Wirtschaftskrise sowie die Negativschlagzeilen in den Zeitungen durften wohl keine realistische Hoffnung auf Besserung aufkommen lassen. Der Bw. setzte 2008 und 2009 auch trotz konstant negativer Ergebnisse keine Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage. Daher vertritt der UFS bei der gegebenen Konstellation…
…Bei den darin ausgewiesenen Waren handelte es sich um solche, die in der B-Einrichtung-Kantine veräußert worden sind. Am selben Tag war auch ein "offizieller" Einkauf festzustellen. In der Buchhaltung war nur dieser erfasst worden, nicht aber die in der Belegsammlung enthaltene Barverkaufsrechnung. Dem…