…Bescheide seien in dem seinerzeit mit Eingabe vom 26. August 2010 gestellten und in der Folge mit Schreiben vom 13. September 2010 zurückgenommenen Antrag auf Aufhebung bzw. Ersetzung der vom "Dokument" abgeleiteten Bescheide genau bezeichnet. Diese Eingabe vom 26. August 2010 (ESt-Akt /2007) wurde…
…zu Recht erkannt: Der Rechtsmittelantrag vom 1. Juni 2004 gilt gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 1. März 2004 gegen den Rechtsmittelwerber ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestand, er habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur…
…des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) in Verbindung mit § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem Auftrag (Bescheid) vom 24. Februar 2012, GZ. ZRV/0227-Z3K/11, die Formgebrechen der Beschwerde zu beheben, innerhalb der gesetzten Frist…
… 256 Abs. 1 BAO können Berufungen bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die Berufung zurückgenommen werden. Die Zurücknahme ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. § 256 BAO ist auf Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden (§ 276 Abs. 4 BAO). Wird ein Vorlageantrag zurückgenommen, so hat die Abgabenbehörde den…
…gem. § 311 Abs 2 BAO) gestellt worden war, zurückgenommen. EinDevolutionsantrag ist unter anderem dann zurückzuweisen, wenn die Entscheidungspflicht erloschen ist (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung - Kommentar3, § 311, RZ 41). Im vorliegenden Fall ist die Entscheidungspflicht infolge Zurücknahme des devolvierbaren Antrages erloschen, sodass der Devolutionsantrag zurückzuweisen war. Linz…
… 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO) als zurückgenommen. Begründung Die Berufungswerberin beantragte am 15.12.2009 mittels Formblatt Beih 1 die Zuerkennung von Familienbeihilfe für ihren Sohn Y, der in der Zeit vom 1.9.2009 bis zum 22.12.2009 einen Lehrgang zum Nukleartechniker…
…gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Mit Beschluss vom 12. Jänner 2000, 8 B 181/98 k - 62, bestellte das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung für den Einschreiter M. gemäß § 238 Abs. 2 AußStrG den Rechtsanwalt G. zum…
… 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Mit Mängelbehebungsauftrag (Bescheid) des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Salzburg vom 9. August 2013 wurde der Berufungswerberin vertreten durch N. aufgetragen, die Mängel der Berufung - Erklärung in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In ihrer Berufung vom 13. März 2007 wendet sich die Berufungswerberin gegen die Höhe der in den Körperschaftsteuerbescheiden festgesetzten Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Änderungsbegehren bleibt völlig unklar. Weder in der Berufung noch im ergänzenden Schreiben vom 18…
…vom 27. Juli 2010 gleichzeitig eingebrachte Berufung gegen den Bescheid vom 22. Juli 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Nachsicht gemäß § 236 BAO. Da die Berufungen gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 und den Vorauszahlungsbescheid betreffend Einkommensteuer 2010 als zurückgenommen zu erklären waren, konnte unter Beachtung des §…
…den Verfassungsgerichtshof, der jedoch die Behandlung ablehnte (Beschluss v. 23. Februar 1999, Zl. B yyyy) und die Beschwerde in der Folge antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat. Mit Beschluss vom 21. Oktober 1999, Zl. zzzz, wies der VwGH diese Beschwerde mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit zurück, weil der…
…an den Verfassungsgerichtshof, der die Behandlung jedoch ablehnte (Beschlussv. 23. Februar 1999, Zl. B 4611/96) und die Beschwerde antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat. Mit Beschluss vom 21. Oktober 1999, Zl. 99/15/0121, wies der VwGH diese Beschwerde mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit zurück, weil der…
…Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem Auftrag vom 13. November 2007, die Mängel der Berufung vom 28. August 2006 zu beheben, innerhalb der gesetzten Frist nicht entsprochen wurde, hatte die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge…
…2008, neben anderen Bescheiden und Jahren, auch eine Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes hinsichtlich einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer betreffend das Jahr 2002 und einer Verzinsung von Rückforderungsansprüchen an Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2002 moniert. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2008 zog der Dw…
…Betrag abzusprechen hat, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint. Der Bw. ist zwar zuzustimmen, dass das Finanzamt über das Guthaben falsch verfügt hat, in dem es trotz des zurückgenommenen Rückzahlungsantrages das Guthaben auf das Konto der A-GmbH überwiesen hat, jedoch hat…
…kein abgabenrechtliches Interesse mehr an einer Akteneinsicht. Aufgrund dieses Umstandes wird hiermit der am 28.11.2007 eingebrachte Antrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß § 311 Abs. 2 BAO zurückgenommen". Mit Ausfertigungsdatum 3. März 2008 erließ das Finanzamt unter Zugrundelegung der in der Niederschrift…
…13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 28. März 2006 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 bis 2004, Körperschaftsteuer für die Jahre 2000 bis 2002 sowie Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung des Verfahrens gem. § 308 BAO betreffend Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für…
…Handel tätig ist, stellte am 4. Oktober 2007 für den Zeitraum September 2007 einen Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) (NoVA-Akt 09/2007 S 1) iHv € 6.206,90 für ein Kraftfahrzeug der Marke Porsche 993 Turbo mit FG-Nr. abc123. Als Einkaufspreis…
…stellte die Bw. fristgerecht einen Vorlageantrag und den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat. Dieser Antrag wurde hinsichtlich 1999 mit Schriftsatz vom 13.11.2006 und hinsichtlich 2000 mit Schriftsatz vom 19.12.2006 zurückgenommenen. In dem in der Folge vom…
…1 ZK wird eine begünstigende Entscheidung zurückgenommen, wenn sie aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen ist und - dem Antragsteller die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Tatsachen bekannt war oder vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen und - sie aufgrund der richtigen und vollständigen Tatsachen nicht hätte ergehen dürfen…