…vom selben Tag erhob der Bw. Berufung gegen den angeführten Bescheid. Begründend führte er darin aus, dass die Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt nicht gegeben sei, da 1. die Verkehrszeiten der öffentlichen Beförderungsmittel mit den Terminen der Lehrveranstaltungen absolut nicht im Einklang stünden (Beispiele: spätabends, Samstags…
…zu gelten habe, was zwangsläufig zur Folge habe, dass im Gegenstandsfall für die Berechnung der Zumutbarkeit eben nicht nur die Strecke Bahnhof A nach Innsbruck/Hauptbahnhof, sondern natürlich auch die Strecke von der Bushaltestelle A./ c zum Bahnhof A zu berücksichtigen sei. Die in den…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PP, ehemals Gastwirt, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…Steuern, nämlich exakt um "Hinzurechnungsbeträge" des Dienstnehmers P, die von der steuerlichen Vertreterin der Primärschuldnerin falsch berechnet worden seien. Keinem Geschäftsführer einer GmbH sei es zumutbar, im teilweise sehr komplexen Lohnsteuersystem tatsächlich vorgenommene Berechnungen einer Steuerberatungskanzlei, die sich über Jahre als verlässlich erwiesen habe, zu…
…aus, dass Aufwendungen für Familienheimfahrten nur dann Werbungskosten seien, wenn die Arbeitsstätte vom Familienwohnort so weit entfernt sei, dass die tägliche Fahrtstrecke nicht mehr zumutbar sei, die Arbeitsstätte somit außerhalb des Einzugsbereichs des Familienwohnsitzes liege und deswegen im Dienstort ein weiterer Wohnsitz begründet werden müsse…
…wie die tagsüber verkehrenden U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien. Da im vorliegenden Fall auch beim ungünstigsten Dienstplan und bei Versäumen eines Busses die Zumutbarkeitsschwelle von 90 Minuten nie überschritten wird, erübrigen sich weitere Überlegungen hinsichtlich der tatsächlichen Dienstpläne des Beschwerdeführers. Somit war spruchgemäß zu entscheiden.…
…des Berufungswerbers als nachträgliche Betriebsausgaben. Der Berufungswerber habe mit der Versteigerung seines Hauses, in welchem neben seinem Betrieb aus seine Privatwohnung gelegen sei, alles zumutbare unternommen, die ehemaligen betrieblichen Schulden abzudecken. Private Vermögenswerte zur Abdeckung der Schulden habe es nicht gegeben. Dennoch sei ein Rest…
Erwähnt sei allerdings (wie oben), dass nachträgliche Betriebsausgaben insoweit vorliegen, als die Aufwendungen mit der ehemaligen Tätigkeit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Kein Zusammenhang mit der früheren betrieblichen Tätigkeit besteht für Aufwendungen, die ihre Ursache in der Zeit nach der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit haben (Doralt…
…135,62) bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt seiner Steuerberatungskanzlei derart mangelhafte Informationen zukommen hat lassen, dass in den für ihn erstellten steuerlichen Rechenwerken und Abgabenerklärungen Warenvorräte im Jahresabschluss 2004 zu niedrig angesetzt worden sind (Tz. 8 BP-Bericht…
…Tätigkeit. Tagesgelder für G stehen daher nur für die Anfangsphase von fünf Schultagen zu. Lt. ho. Erhebungen beträgt die kürzeste zumutbare Wegstrecke zwischen Wohnung und Dienstort unter 20 km. Es konnte somit das große Pendlerpauschale zwischen 2 und 20 km berücksichtigt werden. Sie werden ersucht…
…die Bw. ihren Dienst bei Benützung des .... zeitgerecht antreten könne. Die Abweisung der Berufung gegen den Sachbescheid wurde damit begründet, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel überwiegend zumutbar sei, da die kürzeste Wegzeit für die zwischen Wohnung und Arbeitsplatz liegende Wegstrecke am Montag, Dienstag, Mittwoch und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.S.R., geb. xy, I.StGx, vom 4. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Dr. Günther Philipp, vom 23. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme (Ritz, aaO. Rz. 10 zu § 236…
…demnach grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Liegt der Familienwohnsitz eines Steuerpflichtigen allerdings außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, sodass eine tägliche Rückkehr an diesen Wohnsitz nicht zumutbar ist, können angemessene Mehraufwendungen für einen weiteren Wohnsitz im Einzugsbereich des Arbeitsortes als Kosten der "doppelten Haushaltsführung" steuerlich…
…indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt anlässlich der Erstellung und Unterfertigung der Steuererklärungen nicht erkannt hat, dass im steuerlichen Rechenwerk der Hausgemeinschaft entsprechende vereinnahmte Entgelte in Höhe von brutto ATS 307.260,00 (2000) + ATS 592.734,42 (2001) + €…
…des Bw. Auch wenn der Bw. sowohl in Österreich als auch in Deutschland berufsmäßige Parteienvertreter mit der Erledigung seiner steuerlichen Verpflichtungen beauftragt hatte, hätte er bei Beachtung der gebotenen und ihm auch zumutbaren Sorgfalt erkennen müssen, dass, trotz unbestritten hoher Aufwendungen im Zusammenhang mit seinen…
…km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind - für den Fall, dass dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist vor, dass dieser Umstand bei einer einfachen Fahrtstrecke von 20 km bis 40…
…und zusammenfassend ausgeführt: Mir wurde mündlich mitgeteilt, dass das Finanzamt der Ansicht sei, dass die Benützung eines öffentlichen Massenbeförderungsmittel zumutbar sei, da für eine Wegstrecke von über 40 Kilometer eine Wegzeit von 2,5 Stunden nicht überschritten werde. Diese Wegzeit werde deshalb nicht überschritten, weil…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 8. Oktober 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. September 2005, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hat mit ihrer Erklärung zur Durchführung…
…Begründend wurde ausgeführt, dass bei Überprüfung der Fahrten des Bw zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Möglichkeit und die Zumutbarkeit zur Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln festgestellt worden sei. Die ermittelte Fahrtstrecke würde mehr als 20 km betragen, weswegen das kleine Pendlerpauschale für die Dauer der Beschäftigung…