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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0905-L/04

Höhe der zumutbaren Tilgung ehemaliger betrieblicher Verbindlichkeiten

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0905-L/04vom 13.08.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Erwähnt sei allerdings (wie oben), dass nachträgliche Betriebsausgaben insoweit vorliegen, als die Aufwendungen mit der ehemaligen Tätigkeit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Kein Zusammenhang mit der früheren betrieblichen Tätigkeit besteht für Aufwendungen, die ihre Ursache in der Zeit nach der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit haben (Doralt, EStG4, Rz 72 zu § 32, 24 und die dort zitierte Judikatur). Wird daher ein Währungsrisiko eines betrieblich veranlassten Kredites erst nach der Betriebsaufgabe schlagend und realisiert (durch Umschuldung von Schweizer Franken in österreichische Schilling), handelt es sich jedenfalls nicht um nachträgliche Betriebsausgaben und wäre auch dieser Berufungspunkt abgewiesen worden. Linz, am 13. August 2007

Normen und Schlagworte

nachträglichnegativEinkünftebetrieblichVerbindlichkeitZinsenRückzahlungTilgungPrivatvermögenEinnahmenNettoeinkünftezumutbarnotwendigDarlehenskonvertierung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0905-L/04
Stammnummer
30092
Gültig
13.08.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF