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UFSG RV/0734-G/09Zeitpunkt des Abflusses einer außergewöhnlichen Belastung, Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2013

…erst in einem späteren Jahr zufließen, zB Ersätze aus einer Kranken- oder Unfallversicherung (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG, § 34 Anm 10, VwGH 9.9.2004, 2001/15/0181). In Hinblick auf die dargestellte Rechtslage ist für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip…

UFSF RV/0403-F/02Außergewöhnliche Belastungen einer Schwerstbehinderten in Zusammenhang mit der Renovierung ihrer Mietwohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…gegenständlichen Wohnungskosten der Mehrheit der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommensverhältnissen in annähernd gleicher Höhe erwachsen, kann im Berufungsfall auch das Merkmal der Außergewöhnlichkeit als nicht gegeben erachtet werden. Abschließend ist noch zu sagen, dass für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs…

UFSF RV/0088-F/05Mehraufwendungen für den Erwerb einer behindertengerecht ausgestalteten Wohnung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.04.2008

…zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich ist; sie ist daher erst dann steuerwirksam, wenn sie nach dieser Bestimmung als abgeflossen gilt, dh. im Zeitpunkt der Bezahlung (vgl. Doralt, EStG4, § 34 Tz 13, mwN). Wird die außergewöhnliche Belastung…

UFSF RV/0204-F/03Aufwendungen nach einvernehmlicher Scheidung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.10.2005

…bleibt beiderseits freiwillig. Den in ihrem Gefolge aufgrund eines Vergleiches zur Bereinigung aller Ansprüche angefallenen Aufwendungen mangelt es daher an der gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 geforderten Zwangsläufigkeit. Eine weitere Untersuchung des für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung maßgeblichen Abflussprinzips gemäß § 19 Abs…

UFSI RV/0442-I/04Überflutung von Kellerräumlichkeiten aufgrund eines Starkregens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…Februar 2000. Diese Zahlung musste daher nach der vom Finanzamt zutreffend vertretenen Auffassung mangels Zahlung im Kalenderjahr 1999 unberücksichtig bleiben, da für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich ist. Ersatz durch Versicherungsleistungen: Für den unabhängigen Finanzsenat…

UFSI RV/0559-I/06Im Folgejahr zugeflossener Kostenersatz ist im Jahr der Belastung zu berücksichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2006

…zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG maßgeblich. Sie ist dann steuerwirksam, wenn sie nach der genannten Bestimmung als abgeflossen gilt, also im Zeitpunkt der Bezahlung (Doralt, EStG, § 34, Tz 13). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind unter Belastungen…

UFSW RV/0791-W/04Zeitliche Zuordnung von Ausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…während eines Zeitraumes von vier Monaten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Das damit zum Ausdruck gebrachte Abflussprinzip ist auch für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung von…

UFSL RV/0677-L/07Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2008

…88 | Berechnungsgrundlage vor Anwendung des Prozentsatzes | 14.284,46 | Selbstbehalt (14.284,46 x 6%) | 857,01 Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich; die außergewöhnliche Belastung ist daher dann steuerwirksam…

UFSW RV/0442-W/07Behindertengerechte Umbauten als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2007

…1988). Rechtslage/Zeitliche Zurechnung der außergewöhnlichen Belastung: Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG 1988 maßgeblich; d.h. der Zeitpunkt der Bezahlung muss in dem Kalenderjahr liegen, für das eine Ausgabe als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wird…

UFSW RV/2750-W/07Ist eine im Vorjahr als Sicherheitsleistung getätigte Zahlung als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…auf die dargestellte Rechtslage ist für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG maßgeblich und somit der Zeitpunkt der Bezahlung. Damit steht eindeutig fest, dass im Vorjahr getätigte Zahlungen nicht als außergewöhnliche Belastung des Jahres 2006 steuerlich geltend gemacht…

UFSL RV/0902-L/12Vorliegen der Voraussetzungen für behindertengerechten Badumbau.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2013

…zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich ist; sie ist daher erst dann steuerwirksam, wenn sie nach dieser Bestimmung als abgeflossen gilt, dh. im Zeitpunkt der Bezahlung (vgl. Doralt, EStG4, § 34 Tz 13, mwN). Wird die außergewöhnliche Belastung…

UFSL RV/0867-L/06Steuerliche Berücksichtigung von Werbungskostenersätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2008

…EStG 1988, wonach der Aufwand dann, wenn er in einem späteren Jahr ersetzt werde, ebenfalls im Jahr der außergewöhnlichen Belastung zu kürzen wäre (Doralt, a.a.O., Tz 24 zu § 34 u. die dort zit. Literatur und Judikatur des BFH - Vorrang des Belastungsprinzipes!). Nach der…

UFSF RV/0414-F/10Berufungswerber während anhängigen Verfahrens nach Liechtenstein verzogen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2012

…Transaktionsvolumina scheint die Schätzung des Finanzamtes als keineswegs überhöht. Hinsichtlich der außergewöhnlichen Belastung in Höhe von 330 € und der Quellensteuerschätzung wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung verwiesen. Die als Voraussetzung für die Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO nach herrschender Lehre geforderte "Gewissheit…

UFSL RV/0466-L/03Liebhaberei bei zwei - jahrelang (7 Jahre dauernde Unterbrechung bzw. überhaupt keine Neuvermietung) leer gestandenen - Eigentumswohnungen (Vergleichbarkeit mit eingestellter Betätigung) und kleine Vermietung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2008

…der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Abs. 2 leg.cit. normiert: Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im Abs. 3 aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und der…

UFSW RV/2307-W/02Zuflusszeitpunkt von Zinserträgen und Zuwendungen einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2005Teil 1/2

…jedoch keine Zurechnung bei der Einkommensermittlung der Privatstiftung erfolgt. Im gegenständlichen Fall wurde von der Bw. außerbetriebliches Vermögen dazu verwendet, Sicherheit für ein Unternehmen, an welchem Begünstigte der Bw. beteiligt sind, zu leisten. Der Gegenstand der Zuwendung ist die Erbringung einer Sicherheitsleistung durch die Bw…

UFSL RV/0142-L/021. Zuflusszeitpunkt von Sparbuchzinsen vor der Endbesteuerung und Zurechnung derselben, 2. Anwaltskosten als nachträgliche Ausgaben bei den Einkünften aus ns. Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH. bzw. Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2005

…verpflichtet haben, einen Betrag von 1.000.000,00 S an die Konkursmasse zu bezahlen. Aufgrund der Anfechtung der teilweisen Darlehensrückzahlung entstanden dem Bw. im Jahr 1991 Prozesskosten in Höhe von 135.156,00 S, die jedoch mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne…

UFSW RV/0893-W/08Schätzung von Umsatz und Gewinn einer Boutique wegen kalkulatorischer Erlösdifferenzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2010

…strittig) stelle keine Sonderausgaben dar, die Ausgaben für eine Brille seien jedoch als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung § 34 Abs 4 EStG) anzuerkennen (Anm.: ohne Auswirkung, da Einkommen auch nach BP negativ; Kosten einer Untersuchung des Organsystems iHv € 72,73 blieben unerörtert, aber gleichfalls ohne Auswirkung…

UFSS RV/0320-S/07Familienheimfahrten bei Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2008

…Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von € 320,00. Weiters trug er Kosten, die dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, in Höhe von € 673,00. Der BW ist seit 2005 in dritter Ehe verheiratet. Mit seiner dritten Ehegattin hat der BW ein…

UFSG RV/0678-G/10Einkommenserhöhender Ansatz des Nachversteuerungsbetrages gemäß § 11a Abs. 3 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…€ | Gesamtbetrag der Einkünfte | 31.822,15 € Nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen legte das Finanzamt der Abgabenberechnung ein Einkommen von insgesamt € 26.002,90 zugrunde. Der Bw. wendet sich nun gegen eine Erfassung des Nachversteuerungsbetrages in den Einkünften bzw…

UFSF RV/0001-F/12Doppelte Haushaltsführung wegen a) besonders gelagerter Pflegenotwendigkeit b) nur vorübergehend geplanter auswärtiger Berufstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

…im Jahr 2008 als außergewöhnliche Belastung. In seinen Ausführungen vertrat er die Meinung, die umfangreich von ihm eingereichten Belege dokumentierten mehr als eindeutig das Vorliegen der steuerlich relevanten doppelten Haushaltsführung. Auch der Fahrtenaufwand von und nach Deutschland sowie das Vorliegen einer eigenen Wohnung am Heimatort…