…bei Beginn der Betätigung der Unterverpachtung an fremde Personen mit dem schriftlichen Subpachtvertrag an die E-OEG ab 16. Juni 1997 von vornherein beabsichtigt gewesen, diese spätestens nur bis zum 31. Juli 2005 auszuüben. Damit sei eine von vornherein zeitlich begrenzte Betätigung 1997 bis 2005…
…Diese auf zeitlich begrenzte Betätigungen abstellende Betrachtungsweise erscheint aber zu eng und aus der Verordnung nicht ableitbar zu sein, da § 2 Abs. 2 LVO für alle Betätigungen einen Anlaufzeitraum ausschließt, wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem…
…von vornherein beabsichtigte zeitlich begrenzte Verpachtung gesehen werden kann, wird das Finanzamt aber für Gasthaus und Weinstube eine getrennte Liebhabereibeurteilung für den absehbaren Zeitraum von 25 (bis max. 28) Jahren vorzunehmen haben. Eine Liebhabereiprüfung kann ohne Kenntnis der von der Bw bei Betätigungsbeginn gewählten Bewirtschaftungsart…
…dass bei Betätigungen i.S. des § 1 Abs. 1 LVO ein Anlaufzeitraum dann nicht in Betracht komme, wenn zu erwarten sei, dass eine voraussichtlich zeitlich begrenzte Betätigung bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes bzw. Gesamtüberschusses beendet werde. Bei derartigen Betätigungen bestehe somit eine Ausnahme vom…
…wenn zu erwarten sei, dass eine voraussichtlich zeitlich begrenzte Betätigung bereits vor dem Anfang eines Gesamtgewinnes oder eines Gesamtüberschusses beendet werde. Im gegenständlichen Fall sei so ein Umstand einer zeitlichen Begrenzung allerdings in keiner Weise erkennbar. Im Jahr 2005 sei mit einem ausgeglichenen Ergebnis zu…
…Der zeitliche Rentabilitätshorizont der fremdfinanzierten Investition sei durch keine nachvollziehbare Prognose (aus Sicht des Ankaufsvorganges) untermauert worden. Das mindestens gleichrangige Einstiegsmotiv einer Kursgewinnerwartung (der baldige Börsegang sei schon geplant gewesen) sei deshalb nicht von der Hand zu weisen. Die Betätigung erscheine somit gar nicht vorrangig…
…2 LVO 1993 Anlaufverluste - im Regelfall die der ersten 3 Jahre der Betätigung - steuerlich grundsätzlich anzuerkennen seien. Ein solcher Anlaufzeitraum dürfe jedoch nicht angenommen werden, wenn zu erwarten sei, dass eine voraussichtlich zeitlich begrenzte Betätigung bereits vor Anfallen eines Gesamtgewinnes oder eines Gesamtüberschusses beendet werde…
…Abs. 2 letzter Satz LVO 1993 damit zu rechnen sei, dass die Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet werde. Daher ist bei Privatgeschäftsvermittler ein Anlaufzeitraum nicht anzuerkennen, da immer von einer zeitlich begrenzten Tätigkeit ausgegangen wird." Die Abweichungen im Umsatzsteuerbescheid vom 1. Februar 2006, der…
…Betätigung der Personenvereinigung als Einkunftsquelle zu beurteilen, so liegt auch beim Gesellschafter - soweit er keine besonderen Aufwendungen (Ausgaben) erzielt - ebenfalls eine Einkunftsquelle vor (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2 Rz 569). Für die atypisch stillen Gesellschafter wurden im Streitfall keine besonderen Ausgaben geltend gemacht. Eine zeitlich begrenzte…
…eine voraussichtlich zeitlich begrenzte Betätigung bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses beendet werden wird. In der LVO 1993 ist dieser Passus wie folgt formuliert: Ein Anlaufzeitraum ist nicht anzunehmen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor…
…aufgrund der Tatsache, dass den erzielten Einnahmen doppelt so hohe Aufwendungen in den Jahren 1998 -2000 gegenüber stehen, diese nebenberufliche Tätigkeit nach einiger Zeit beendet werden muss (und tatsächlich auch beendet wurde), somit eine zeitlich begrenzte Tätigkeit vorliege, weshalb nach § 2 Abs. 2 letzter Satz…
…Bw. bzw. dessen Ehegattin, der alleinige Grund des Verkaufes des Mietobjektes in X gelegen und keinesfalls eine zeitlich begrenzte Behaltung dieses Objektes geplant gewesen sei, sodass die vom Finanzamt festgestellte Liebhabereiannahme keinesfalls den gesetzlichen Bestimmungen entspreche. XVIII. In den Stellungnahmen des Finanzamtes vom 7. bzw…
…die nur rund 3 ½ monatige körperliche Anwesenheit des Kindes in Österreich, die Wohnsituation ("quasi Notunterkünfte" bei Bekannten und Verwandten), der von vornherein zeitlich begrenzte Aufenthalt ("Urlaub/Reise") in Österreich, - nur den Schluss zu, dass das Kind die überwiegende Zeit des Jahres nicht in Österreich…
…können. Nach der Mehrzahl der Fakten ist die subjektive Gewinnerzielungsabsicht des Bw. und damit das Vorliegen einer Einkunftsquelle vorerst zu bejahen. Eine von vornherein zeitlich begrenzte Tätigkeit ist dem festgestellten Sachverhalt nicht zu entnehmen. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des letzten Satzes des § 2 Abs. 2…
…Für den vorliegenden Fall vermag daher allein die Tatsache der Beendigung der Wohnungsvermietung im Jahre 2011 mit einem Gesamtverlust die Einschätzung der Betätigung als Liebhaberei nicht zu stützen. Das FA stellte auch nicht fest, dass der Bw. von vornherein eine zeitlich begrenzte Vermietungstätigkeit plante (vgl…
…für erfolgreiche Lebens- und Berufsgestaltung. Als kontinuierliche, zeitlich begrenzte Begleitung unterstützt Coaching Einzelpersonen bzw. Gruppen und Teams in Zeiten von Veränderung oder besonderen Anforderungen. Trigon hat eine umfassende Erfahrung im Coaching und auch in der Qualifizierung von Coaches. Der Bw. war bis September 2009 als…
…typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO). Dies wurde vom Finanzamt auch nicht angezweifelt, allerdings ging dieses davon aus, dass - unter Bedachtnahme auf die Ausführungen des VwGH im Erkenntnis vom 22. Februar 2000, 96/14/0038 - eine zeitlich begrenzte Tätigkeit vorliege…
…als A-Vertreter nur Verluste erwirtschaftet, was zwangsläufig dazu führt, dass die Tätigkeit nach einiger Zeit beendet werden muss, somit liegt eine zeitlich begrenzte Tätigkeit vor. Nebenberufliche Vertreter erzielen keine Gewinne, da allein die hohen Reisekosten jedes einzelne Geschäft belasten. Die Reisekosten und übrigen Ausgaben…
…Ansparform zur Pensionsvorsorge gewesen. An kurzfristigen Veranlagungen oder gar Spekulationsmöglichkeiten sei die Bw. nicht interessiert gewesen. Ein Verkauf und damit eine zeitlich begrenzte Vermietungstätigkeit sei von der Bw. niemals geplant gewesen. Die Finanzierung der Wohnung sei über Eigen-und Fremdmittel erfolgt. Auf Grund der Einbeziehung…
…Wohneinheiten (ein Reihenhaus und vier Wohnungen) stellt eine Betätigung iSd § 1 Abs 1 LVO dar. Ein Anlaufzeitraum darf nach § 2 Abs 2 LVO nicht angenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass eine voraussichtlich zeitlich begrenzte Betätigung bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes oder eines Gesamtüberschusses…