…wurde - wie oben bereits ausgeführt - die Verlassenschaft nach TR. dem Bw., der zum gesamten Nachlass eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, eingeantwortet. Damit vereinigten sich das zivilrechtliche und das wirtschaftliche (Mit-) Eigentum des Liegenschaftanteils beim Bw. Wenn der Bw. als Eventualantrag die Anwendung des § 16 Abs…
…dass die AfA für Wirtschaftsgüter, die mit dem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem Fruchtgenusberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zukommt, es sei denn, dass dem Fruchtnießer die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers zukommt. Gemäß § 30 Abs.1 EStG sind Spekulationsgeschäfte Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung…
…Veräußerungsverbot zugunsten des Fruchtgenussberechtigten (VwGH 14.9.1972, 54/72, 7.5.1969, 1814/68; Stoll, BAO Kommentar, Band 1, 296). Doralt schreibt im Kommentar zum Einkommensteuergesetz Band I, § 2 Tz 115f, dass wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten zB vorliegt, bei unentgeltlicher Übereignung einer Liegenschaft unter…
…dass der Berufungswerber über wirtschaftliches Eigentum am Mietobjekt verfügt. Zur Frage der Absetzung für Abnutzung (AfA) vertritt der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die AfA für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem Fruchtgenussberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht, es sei…
…etwa ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Fruchtgenussberechtigten (Stoll, BAO Kommentar, Band 1, 296). Durch die Einräumung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes erhielt die Bw. im vorliegenden Fall eine eigentümerähnliche Stellung. Der vorstehenden Lehre und Rechtsprechung folgend, kann vom Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an die Bw…
…Juni 1986, 84/14/0199). Zum Anderen fallen beim Zuwendungsfruchtgenuss im Regelfalle zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum zusammen. Nur in Ausnahmefällen, in denen vertragliche Abmachungen und tatsächliche Gestaltungen hinzutreten, die dem Fruchtnießer eine Rechtsposition verleihen, die über die gewöhnliche Stellung eines Fruchtgenussberechtigten hinausgeht, auf Grund der…
…die Übernehmer lediglich das zivilrechtliche Eigentum erhalten. Daraus ergebe sich, dass den Fruchtnießerinnen die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers zukomme und die Absetzung der AfA zustehe. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall ist strittig, ob von den Fruchtgenussberechtigten eine AfA in Anspruch genommen werden…
…Juni 1986, 84/14/0199). Überdies fallen beim Zuwendungsfruchtgenuss im Regelfalle zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum zusammen. Nur in Ausnahmefällen, in denen vertragliche Abmachungen und tatsächliche Gestaltungen hinzutreten, die dem Fruchtnießer eine Rechtsposition verleihen, die über die gewöhnliche Stellung eines Fruchtgenussberechtigten hinausgeht, auf Grund der also…
…Zurechnung der mit dem Fruchtgenuss belasteten Wirtschaftsgüter zum Vermögen des Fruchtgenussberechtigten in Betracht. Wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten liegt etwa vor, bei unentgeltlicher Übereignung einer Liegenschaft unter lebenslänglicher Zurückbehaltung des Nutzungsrechtes (Fruchtgenuss) mit Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Nutzungsberechtigten; er ist jedoch dann nicht wirtschaftlicher Eigentümer…
…Bestehen eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes zu Gunsten des Fruchtgenussberechtigten - dieses liegt im Fall des Bw. überdies nicht vor - zwar nur ein mögliches Indiz dafür ist, diesem wirtschaftliches Eigentum zuzuerkennen, weshalb die Einräumung eines solchen allein, ohne weitere stichhaltige Umstände für die Verschaffung wirtschaftlichen Eigentums ohnehin…
…ist nur eine Ausprägung des wirtschaftlichen Eigentums. Bereits im Schreiben vom 31.8.2005 haben wir jene Befugnisse angeführt, die über die eines bloßen Fruchtgenussberechtigten hinausgehen. Die Eigentümerin, welche auch die leibliche Mutter der beiden begünstigten Töchter ist, ist zivilrechtliche Eigentümerin, nicht jedoch wirtschaftliche Eigentümerin…
…Bw., GP, als Fruchtgenussberechtigte die Stellung einer wirtschaftlichen Eigentümerin in Bezug auf das Objekt "PLZ1 V, Str 11" zukam. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die AfA grundsätzlich nur dem zivilrechtlichen Eigentümer eines Wirtschaftsgutes und nicht dem Fruchtgenussberechtigten zustehe. Nur in Ausnahmefällen…
…96/15/0151). Der Bw behauptet nun zwar, wirtschaftlicher Eigentümer jener Gebäudeteile, an denen ihm das Fruchtgenussrecht eingeräumt wurde, zu sein. Eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum ihm über die Stellung eines bloßen Fruchtgenussberechtigten hinausgehende Befugnisse zukommen sollten, bleibt er jedoch schuldig. Die vom steuerlichen Vertreter…
…der Ehegatte bei einer testamentarischen Verfügung die Benützung der Gattin von Grund und Haus final beenden können. (Pflichtteile an der Erbmasse sind wesentlich geringer und überdies in Geld ablösbar!) In der von der Partei beantragten mündlichen Verhandlung wurde der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die…
…die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem Fruchtgenussberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht, es sei denn, dass dem Fruchtnießer die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers zukommt. Wirtschaftlicher Eigentümer (iSd. § 24 Abs. 1 BAO) ist, wer die positiven Befugnisse, die Ausdruck des zivilrechtlichen Eigentums sind (Gebrauch…
…zu. Die Bw. hatte lediglich die Zustimmung der Fruchtgenussberechtigten, die Früchte der (nur kurzfristig beabsichtigten) Vermietung selbst zu ziehen. Damit ist sie aber nicht zum wirtschaftlichen Eigentümer geworden. Erfolgt die unentgeltliche Nutzung fremder Wirtschaftsgüter ohne Rechtsanspruch, dann liegt nach der Rechtsprechung nichtabzugsfähiger Drittaufwand vor. Zugewendet…
…auch intabuliert ist. Durch dieses Veräußerungs- und Belastungsverbot wird die Rechtsposition der Berufungswerberin gegenüber dem Eigentümer gestärkt, sodass in diesem Fall möglicherweise sogar eine AfA-Berechtigung der Berufungswerberin aufgrund wirtschaftlichem Eigentums anzunehmen ist. Überträgt man die vorstehenden Ausführungen zum Vorbehaltsfruchtgenuss auf den Berufungsfall, so ergibt…
…die rechtliche Positionierung von CK als wirtschaftlicher Eigentümer ist ua. die Frage, ob die zugunsten des Übernehmers testamentarisch auferlegte Eigentumsbeschränkung (bereits) im Zeitpunkt der Betriebsübergabe voll zum Tragen kam und dieser aufgrund des Gesamtbildes der hier vorliegenden Verhältnisse mit einem sehr hohen Grad an Wahrscheinlichkeit…
…nach einhelliger Judikatur unzulässig. Der erkennende Senat hält diesbezüglich fest: Es trifft zu, dass die Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes (§ 364c ABGB) nach verwaltungsgerichtlicher Judikatur als ein mögliches Indiz dafür angesehen wird, etwa einem Fruchtgenussberechtigten wirtschaftliches Eigentum zuzuerkennen (VwGH 28.11.2007, 2007/14/0021…
…da das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich für die Beteiligungshöhe sei. Beigelegt würde der Schenkungsvertrag und ein Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag (Stimmrechtsregelung) werden. Der eingereichte Schenkungsvertrag vom 22. Dezember 1993 enthält unter Anderem folgende Vereinbarungen: I. Herr S. sei Gesellschafter bei der Firma Sch. mit einer zur…