…(.....) Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind." Voraussetzung für die Qualifikation von Aufwendungen (Ausgaben) als Werbungskosten ist das Bestehen eines unmittelbaren "wirtschaftlichen" Veranlassungszusammenhanges mit der beruflichen Tätigkeit. Werbungskosten müssen demnach durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte gerichtete Tätigkeit verursacht sein…
…meint - eine sich aus der Rentenvereinbarung ergebende Verpflichtung zur Beitragszahlung für einen allfälligen Werbungskostenabzug Voraussetzung ist, allerdings der von der Rechtsprechung geforderte wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang zwischen den Einnahmen (hier monatliche Rentenzahlungen an die Bw) und den geltend gemachten Aufwendungen bestehen muss. Da die Rentenzahlungen aber der…
…einen ausreichenden Versicherungsschutz für alle Lebenslagen zu erlangen. Ein "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang mit der Vermietungstätigkeit ist nicht erkennbar, es tritt vielmehr eine allgemeine Vorsorge für die Zukunft (nämlich für den Krankheitsfall) in den Vordergrund. Die Beiträge fallen daher nicht unter die Werbungskosten. Darüber hinaus ist festzuhalten…
…Werbungskosten im Sinne Definition des § 16 Abs. 1 EStG 1988 dar, zumal kein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang mit den im Streitjahr in Österreich bezogenen Einkünften besteht. Auch eine Berücksichtigung als vorweggenommene Werbungskosten, die bereits vor der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit anfallen können (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz…
…der Einkünfteerzielung bzw. eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen besteht. Dabei darf die Anforderung an den Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung bzw. beruflichen Tätigkeit nicht überspannt werden; ein "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang ist ausreichend, ein "ausdrücklicher" Wirkungszusammenhang ist nicht erforderlich (VwGH 10.5.2001, 98/15/0030; Doralt, EStG13…
…bei der sie erwachsen sind. Voraussetzung für die Qualifikation von Aufwendungen als Werbungskosten ist das Bestehen eines unmittelbaren, "wirtschaftlichen" Veranlassungszusammenhanges mit der beruflichen Tätigkeit. Werbungskosten müssen demnach durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte gerichtete Tätigkeit verursacht sein (kausaler Werbungskostenbegriff). ad a): Wie aus der…
…eines Risikoausgleichs nur der privaten Vorsorge. Zwischen den Krankenversicherungsbeiträgen der Bw. und ihren ausländischen Kapitalerträgen besteht somit kein steuerrechtlich anzuerkennender "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang. Im Übrigen könnten die Krankenversicherungsbeiträge bei den ausländischen Kapitalerträgen schon im Hinblick auf das Abzugsverbot des § 20 Abs. 2 EStG 1988 nicht als…
…Bw. im Jahr 2009 etwa ein Drittel unter dem bei der Auslagerung im Jahr 2000 zugesagten Wert liegt. Somit ist eindeutig eine wesentliche Gefährdung der Pension gegeben. Auf Grund der Sachlage liege sehr wohl ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang vor, welcher jedenfalls als ausreichend angesehen werde, da…
…einen ausreichenden Versicherungsschutz für alle Lebenslagen zu erlangen. Ein "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang mit der Erzielung von sonstigen Einkünften ist nicht erkennbar, es tritt vielmehr eine allgemeine Vorsorge für die Zukunft (nämlich für den Krankheitsfall) in den Vordergrund. Da die Leistungen aus den privaten Rentenversicherungen dem Bw…
…Werbungskosten liegen nur dann vor, wenn ein Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen besteht. Dabei darf die Anforderung an den Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nicht überspannt werden; ein "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang ist ausreichend, ein "ausdrücklicher" Wirkungszusammenhang ist nicht erforderlich (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar…
…Einnahmen aus der Vermietung dem Bw auch dann zugeflossen wären, wenn er keine freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge an die Salzburger GKK geleistet hätte, kann nicht von einem wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen der Vermietungseinkünften und den geleisteten Krankenversicherungsbeiträgen ausgegangen werden. Unter diesen Umständen können aber die Krankenversicherungsbeiträge nicht als…
…368). Werbungskosten liegen nur dann vor, wenn ein Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen besteht. Dabei darf die Anforderung an den Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nicht überspannt werden; ein "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang ist ausreichend, ein "ausdrücklicher" Wirkungszusammenhang ist jedoch nicht erforderlich (Doralt, EStG, …
…Sachverhalt vorliege, obwohl es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handle. Tatsache sei, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Veranlassungszusammenhang zwischen den übernommenen Mieterinvestitionen und den Darlehensrückzahlungen bestehe. Das Finanzamt kritisiere das angeblich fehlende wertmäßige Verhältnis. Erhebungen diesbezüglich seien vom Finanzamt nicht durchgeführt worden. Er…
…vor. Aufwendungen oder Ausgaben stellen dann nachträgliche Werbungskosten dar, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der bisher betrieben Einkünfteerzielung bzw. Einkunftsart (hier: Vermietung des Gebäudes "KFJ-Straße 28") gegeben ist. Ein solcher wirtschaftlich geprägter Einkunftsarten- bzw. Veranlassungszusammenhang ist vorhanden, wenn sich dieser anhand objektiver…
…der Betrieb durch Einstellung der Tätigkeit oder durch Wandel in eine steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei endet. In beiden Fällen fordert das Leistungsfähigkeitsprinzip die Berücksichtigung von Vermögensänderungen, die mit der ehemaligen Tätigkeit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (siehe Atzmüller, "Nochmals: Nachträgliche Betriebsausgaben nach Wechsel zur Liebhaberei?", RdW 1997…
…640,00 | - Buchwertabgang | -2,805.197,00 | Aufgabegewinn | 5,194.803,00 Weiters wurde zur berichtigten Erklärung bzw. zum Jahresabschluss 1997 wie folgt ausgeführt: Wirtschaftliche und steuerliche Situation: Die Bw. hätte im Zuge der Konkurseröffnung im Juli 1996 ihre Tätigkeit eingestellt…
…Aufwendungen oder Ausgaben stellen dann nachträgliche Werbungskosten dar, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der bisher betriebenen Einkünfteerzielung bzw. Einkunftsart (hier: Vermietung des Gebäudes "KFJ-Straße 28") gegeben ist. Ein solcher wirtschaftlich geprägter Einkunftsarten- bzw. Veranlassungszusammenhang ist vorhanden, wenn sich dieser anhand objektiver, d…
…nicht vereinbar wäre, Einnahmen der Einkommensbesteuerung zu unterziehen, ohne die zusammenhängenden Werbungskosten zu berücksichtigen. Nach der dem Einkommensteuerrecht zugrunde liegenden Konzeption soll diese Steuer den periodisch erzielten Zuwachs an persönlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ausgedrückt im Wesentlichen durch das am Markt erzielte (Rein)Einkommen, erfassen. Dieses Konzept…
…Einzahlungen in den Reparaturfonds seien verpflichtend und würden zu Werbungskosten führen. Die Verpflichtung anlässlich der Eigentümerversammlung vom 10. März 2005 führe zu einem nach außen erkennbaren "Veranlassungszusammenhang". Im Übrigen sei auch zu berücksichtigen, dass - wären die Einzahlungen in den Reparaturfonds in der Vergangenheit erfolgt - diese…
…zugemutet werden kann. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn die Ehegattin dort steuerlich relevante Einkünfte erzielt oder die Einkünfte in Bezug auf das Familieneinkommen von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Die Verlegung des Familienwohnsitzes ist beispielsweise unzumutbar, wenn die Arbeitsstätte…