…(.....) Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind." Voraussetzung für die Qualifikation von Aufwendungen (Ausgaben) als Werbungskosten ist das Bestehen eines unmittelbaren "wirtschaftlichen" Veranlassungszusammenhanges mit der beruflichen Tätigkeit. Werbungskosten müssen demnach durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte gerichtete Tätigkeit verursacht sein…
…meint - eine sich aus der Rentenvereinbarung ergebende Verpflichtung zur Beitragszahlung für einen allfälligen Werbungskostenabzug Voraussetzung ist, allerdings der von der Rechtsprechung geforderte wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang zwischen den Einnahmen (hier monatliche Rentenzahlungen an die Bw) und den geltend gemachten Aufwendungen bestehen muss. Da die Rentenzahlungen aber der…
…einen ausreichenden Versicherungsschutz für alle Lebenslagen zu erlangen. Ein "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang mit der Vermietungstätigkeit ist nicht erkennbar, es tritt vielmehr eine allgemeine Vorsorge für die Zukunft (nämlich für den Krankheitsfall) in den Vordergrund. Die Beiträge fallen daher nicht unter die Werbungskosten. Darüber hinaus ist festzuhalten…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Es muss ein objektiver (wirtschaftlicher) Veranlassungszusammenhang zwischen den erzielten Einnahmen und den Aufwendungen gegeben sein (vgl. VwGH 20.11.2000, 97/15/0011 zu einem emeritierten Hochschulprofessor…
…Werbungskosten im Sinne Definition des § 16 Abs. 1 EStG 1988 dar, zumal kein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang mit den im Streitjahr in Österreich bezogenen Einkünften besteht. Auch eine Berücksichtigung als vorweggenommene Werbungskosten, die bereits vor der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit anfallen können (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz…
…2010 übernommen, wobei die Inanspruchnahme des Bf. als Bürge in den Jahren 2014 und 2015 erfolgte. Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung muss zwischen der Bürgschaftsübernahme und der Tätigkeit ein eindeutiger und unmittelbarer wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang vorliegen. Die Verpflichtung muss gerade deshalb übernommen werden, um…
…Pächterin BN übernommen, wobei die Inanspruchnahme des Bf. als Bürge im Jahr 2013 erfolgte. Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung muss zwischen der Bürgschaftsübernahme und der Tätigkeit ein eindeutiger und unmittelbarer wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang vorliegen. Die Verpflichtung muss gerade deshalb übernommen werden, um künftig Einnahmen…
…muss für das Vorliegen von Werbungskosten im steuerlichen Sinn ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen den erzielten Einnahmen und den Aufwendungen gegeben sein (vgl. VwGH 20.11.2000, 97/15/0011 zu einem emeritierten Hochschulprofessor). Ein objektiver (wirtschaftlicher) Zusammenhang zwischen den von der Finanzkammer der Diözese gemeldeten…
…dem Grunde nach aus. IV.2. Damit Ausgaben als Werbungskosten abzugsfähig sind, ist aber nicht nur ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang mit dem eigenen Beruf erforderlich, sondern auch, dass diese Ausgabe wirtschaftlich zu einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen führt. Werbungskosten werden grundsätzlich für das Jahr angesetzt…
…wenn ein (wirtschaftlicher) Veranlassungszusammenhang der Aufwendungen mit einer außerbetrieblichen Einkunftsquelle vorliegt (vgl Zorn/Stanek in Doralt et al [Hrsg], EStG20 § 16 Rz 1 und die dort angeführten Nachweise der Rsp des VwGH). Entscheidend ist dabei, dass ein Veranlassungszusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…die Zukunft angestrebte Einkünfteerzielung in Deutschland ("Wiederaufleben" der beruflichen Tätigkeit bei der in Deutschland domizilierten Konzernmutter) gerichtet waren und ergo dessen kein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang mit den im Streitjahr in Österreich bezogenen Einkünften bestanden haben. Im UFS-Fall wurden die Werbungskosten als Ausfluss eines "Wiederauflebens" der…
…fallen (siehe RZ 223 LStR). Werbungskosten liegen nur dann vor, wenn ein Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen besteht, wobei ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang ausreichend ist. Das Vermögen im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten gehört zum Privatvermögen; die Veräußerung unterliegt — von Ausnahmen abgesehen (z.B. …
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden. Ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang ist dabei ausreichend, ein ausdrücklicher Wirkungszusammenhang ist nicht erforderlich (vgl. Doralt, EStG13, § 16 Tz. 32f.). Von einem wirtschaftlichen Zusammenhang kann nicht gesprochen werden, wenn jemand die Einnahmen (Bezüge) unabhängig von den Aufwendungen erhält (VwGH 17…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden. Ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang ist dabei ausreichend, ein ausdrücklicher Wirkungszusammenhang ist nicht erforderlich (vgl. Doralt, EStG13, § 16 Tz. 32f.). Von einem wirtschaftlichen Zusammenhang kann nicht gesprochen werden, wenn jemand die Einnahmen (Bezüge) unabhängig von den Aufwendungen erhält (VwGH 17…
…vor, wenn ein Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen besteht. Dabei darf die Anforderung an den Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nicht überspannt werden; ein "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang ist ausreichend, ein "ausdrücklicher" Wirkungszusammenhang ist nicht erforderlich (VwGH 10.05.2001, 98/15/0030, zu…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Es muss also ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen den erzielten Einnahmen und den Aufwendungen gegeben sein (vgl. VwGH 20.11.2000, 97/15/0011 zu einem emeritierten Hochschulprofessor). Ein objektiver (wirtschaftlicher) Zusammenhang zwischen den von der Finanzkammer der Diözese gemeldeten Pensionsbezügen…
…der Einkünfteerzielung bzw. eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen besteht. Dabei darf die Anforderung an den Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung bzw. beruflichen Tätigkeit nicht überspannt werden; ein "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang ist ausreichend, ein "ausdrücklicher" Wirkungszusammenhang ist nicht erforderlich (VwGH 10.5.2001, 98/15/0030; Doralt, EStG13…
…bei der sie erwachsen sind. Voraussetzung für die Qualifikation von Aufwendungen als Werbungskosten ist das Bestehen eines unmittelbaren, "wirtschaftlichen" Veranlassungszusammenhanges mit der beruflichen Tätigkeit. Werbungskosten müssen demnach durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte gerichtete Tätigkeit verursacht sein (kausaler Werbungskostenbegriff). ad a): Wie aus der…
…eines Risikoausgleichs nur der privaten Vorsorge. Zwischen den Krankenversicherungsbeiträgen der Bw. und ihren ausländischen Kapitalerträgen besteht somit kein steuerrechtlich anzuerkennender "wirtschaftlicher" Veranlassungszusammenhang. Im Übrigen könnten die Krankenversicherungsbeiträge bei den ausländischen Kapitalerträgen schon im Hinblick auf das Abzugsverbot des § 20 Abs. 2 EStG 1988 nicht als…
…Bw. im Jahr 2009 etwa ein Drittel unter dem bei der Auslagerung im Jahr 2000 zugesagten Wert liegt. Somit ist eindeutig eine wesentliche Gefährdung der Pension gegeben. Auf Grund der Sachlage liege sehr wohl ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang vor, welcher jedenfalls als ausreichend angesehen werde, da…