…wie in der Berufung vorbringen können. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Hinsichtlich seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse äußerte sich der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung auf Befragen wie folgt: Er beziehe derzeit eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt in Höhe von monatlich € 1.601…
…einem Verfahrensmangel behaftet, da bei einer Strafausmessung zwingend auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Berücksichtigt man aber auch die nunmehrige Lebenssituation des Beschuldigten und seine äußerst angespannte Finanzlage, wie im Rahmen des Berufungsverfahrens ermittelt und dargestellt, ist die Geldstrafe…
…dem Folgenden wohl zu ergänzen: und wirtschaftlichen] Verhältnisse des Beschuldigten, im Besonderen betreffend Einkommen, Vermögen und Sorgepflichten, seien nicht bekannt, da dieser sich weder zu den erhobenen Vorwürfen geäußert noch zur Verhandlung vor dem Spruchsenat erschienen sei. Der Beschuldigte ist vom Landesgericht Salzburg am 15…
…wenn es die Einkommens- und Vermögenverhältnisse des Beschuldigten wahrscheinlich erscheinen lassen, dass er nicht in der Lage sein wird, diese zu bezahlen. Nur bei Bemessung der Höhe sind die Einkommens-, Vermögens- und die persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Kostenentscheidung beruht auf der angezogenen Gesetzesstelle. Wien…
…hoch; diese werde ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht gerecht. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung am 11. April 2012 wurde die Akten- und Beweislage ausführlich erörtert. Dabei wurde die Beschuldigte auch zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vernommen, wobei…
…zu bezahlen. Auch die Anhängigkeit eines Schuldenregulierungsverfahrens kann eine Strafbemessung nach der Schuld des Täters nicht ausschließen (VwGH 31.3.2004, 2003/13/0136). Die Bw. verkennt in ihren Ausführungen, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters nur eine Komponente der Strafbemessung darstellen, die…
…keine sachgerechte Beweiswürdigung vor, zumal sich das Verhalten des Beschuldigten im Zuge seiner Verantwortung geradezu klassisch unter dieses Gutachten subsumieren ließe. Zur Strafberufung werde angeführt, dass die verhängte Geldstrafe von € 10.000,00 keinesfalls den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten entspreche, der als Pensionist lediglich…
…ausgerichtet. Bei durchschnittlichem Verschulden, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen bei M durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vor, ergebe sich solcherart ein Ausgangswert von € 44.000,00 an Geldstrafe. Das hartnäckige Betreiben des Beschuldigten, welcher sich auch durch das letztendliche…
…Verfügung, wovon er aber monatlich € 200,00 Alimente bezahlen müsse. Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des belangten Verbandes: Der Geschäftsgang im umgebauten Lokal "schaue gut aus". Laut Vorbringen des Verteidigers haben der Beschuldigte und sein Onkel ein kleines Beisel am X-Platz in Graz geführt…
…des Verkürzungsbetrages geahndet, weshalb, ausgehend von dem erwiesenen Verkürzungsbetrag nach § 34 Abs.1 FinStrG, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 65.269,14 beträgt. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse beim Beschuldigten…
…StGB) gelten dabei sinngemäß. Ebenso ist es Zweck einer Strafe, den Beschuldigten selbst von zukünftigen derartigen Finanzvergehen abzuhalten. Neben diesen Argumenten sind bei der Strafbemessung auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 33 Abs.5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen nach …
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG zusammenzurechnenden Verkürzungsbeträge geahndet. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen beträgt daher bis zu 13.827,28 €. Hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und lägen durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Beschuldigten vor, ergäbe sich…
…09. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage, lägen durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Beschuldigten vor und berücksichtigt man den Umstand der tatbildimmanenten nur vorübergehenden Abgabenvermeidung mit einem Abschlag von einem Drittel der Strafdrohung, ergibt sich sohin im gegenständlichen Fall ein Ausgangswert von…
…bedenken. Die verbleibende Geldstrafe von € 25.000,00 beträgt somit lediglich etwa 17 % des Strafrahmens. Gleiches gilt auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber die ungünstigen finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten außer Ansatz zu lassen sind. Zu Kontrollzwecken wäre auch auf den Umstand zu…
…Beschwerde jeweils als unbegründet abgewiesen worden waren, eingebrachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde des Bf. wurde mit Erkenntnis des VwGH vom 8. September 2010, Zl. 2010/16/0144, als unbegründet abgewiesen. Dass der Bf., dessen wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse zuletzt am 22. Dezember 2010 von der Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…100 % des strafbestimmenden Wertbetrages auszusprechen, da in diesem Fall gerade die Person, deren berufliche Tätigkeit die Überwachung und Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten sein sollte, diese Pflichten verletzt hätte. Im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung am 3. März 2009 ergänzte der Bw seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse…
…00293). Gemäß der Bestimmung des § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind…
…Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld der Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten Bedacht zu nehmen…
…verhängen ist, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten es als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass er nicht in der Lage sein wird, diese zu bezahlen. Diese persönlichen, wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse sind neben den Erschwerungs- und Milderungsgründen bei der Bemessung der Geldstrafe zu berücksichtigen, verhindern…
…der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur…