…unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die dem Organträger finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch derart untergeordnet sind, dass sie keinen eigenen Willen haben. Die Merkmale der Unterordnung müssen ab dem Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft gegeben sein. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer…
…unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die dem Organträger finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch derart untergeordnet sind, dass sie keinen eigenen Willen haben. Die Merkmale der Unterordnung müssen ab dem Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft gegeben sein. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer…
…jährlich ca. 1.000.000,00 S, 2001 aufgrund des Auslaufens der der Champignonzucht weniger): Es kann schon allein aus diesem Grund bei Beachtung der oben angeführten VwGH-Judikate von einer wirtschaftlichen Unterordnung nicht mehr gesprochen werden, das heißt die von der Bw. durchgeführten Reinigungsarbeiten…
…den Streitfall maßgeblichen Pauschalierungsverordnung BGBl. II Nr. 258/2005 liegt eine wirtschaftliche Unterordnung unter den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb dann vor, wenn die Einnahmen aus Be- und/oder Verarbeitung den Betrag von € 24.200,-- jährlich (einschließlich Umsatzsteuer) nicht übersteigen (s. zB Jakom/Baldauf aaO…
…Hotel gewesen. Der Geschäftsbetrieb des Bw. - Hotelrestaurant H bzw. Motel - seien ebenfalls Betriebe des Beherbergungsgewerbes und somit branchengleich. Eine wirtschaftliche Unterordnung der Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung des Einzelunternehmens gehalten werde, sei nicht Voraussetzung dafür, um diese Beteiligung als zum notwendigen Betriebsvermögen zählend anzusehen. Entscheidend…
…sei bereits durch das äußere Erscheinungsbild in den Hintergrund gedrängt. Dass der Betrieb des Buschenschanks zur Bestreitung des Lebensunterhaltes unabdingbar sei, spreche dafür, dass die wirtschaftliche Unterordnung bzw. Hilfsfunktion dieses Nebenbetriebes zum Hauptbetrieb nicht gegeben sei. In Schreiben vom 25. Mai 2004 führte der Bw…
…Frage zu klären, ob und inwieweit bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine ausgabenwirksame Delegierung von Arbeiten an eine andere Person überhaupt erfolgen kann. Bei Arbeitsverhältnissen ist die persönliche und wirtschaftliche Unterordnung des Arbeitnehmers in den Organismus des Betriebes des Arbeitgebers von ausschlaggebender Bedeutung. Es kann…
…des § 6 Abs. 4 LuF-PauschVO wurde die wirtschaftliche Unterordnung der Nebentätigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb aufgehoben, womit die Kompostieranlage den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen war. Zur Frage der Verwendung von Betriebsmitteln des notwendigen Betriebsvermögens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Nebenbetrieb ist anzumerken…
…d.h. die verwendeten Betriebsmittel sind notwendiges Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die Tätigkeit tritt selbst nicht eigenständig in Erscheinung und ist auch wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung. Ob eine wirtschaftliche Unterordnung der Nebentätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, wobei das…
…4 LuF PauschVO 2006 , BGBl. II Nr. 258/2005 , im Verhältnis zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb von wirtschaftlicher Unterordnung auszugehen ist (Beachtlichkeit der 24.200-Euro-Grenze). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Entsorgungsleistung des Landwirts von der Pauschalierungsregelung des § 22 UStG 1994 erfasst sein…
…in dieser gleichsam aufgeht, sodass die gesamte Tätigkeit des Land- und Forstwirtes als land- und forstwirtschaftlich anzusehen ist. Die wirtschaftliche Unterordnung ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Im vorliegenden Fall wurden für die Produktion und den Vertrieb der Holzbriketts eigene, nicht in der…
…10 €) den landwirtschaftlichen Erträgen des Betriebes (42.400 €, ohne öffentliche Gelder) gegenüber, wird die wirtschaftliche Unterordnung im Hinblick auf den Gesamtbetrieb ersichtlich. Der Anteil der Einnahmen aus dem Bestandvertrag beträgt weniger als 10 %, bei Berücksichtigung der öffentlichen Gelder weniger als 5 % des Gesamtertrages…
…und forstwirtschaftliche anzusehen ist. Die wirtschaftliche Unterordnung muss sowohl hinsichtlich der Zweckbestimmung (die Nebentätigkeit darf keinen eigenständigen Tätigkeitszweck annehmen, sondern muss lediglich als Ausfluss der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit anzusehen sein) als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfanges vorliegen (VwGH 21.7.1998, 93/14/0134…
…2 Nebentätigkeiten zu verstehen, die nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichem Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung stehen. Eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit ist eine an sich nicht landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit und wegen ihrer…
…der gebotenen eigenständigen Beurteilung der Vermietung des Wohnhauses an Feriengäste als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Denn die für die Beurteilung als Nebentätigkeit erforderliche wirtschaftliche Unterordnung liegt weder hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfanges, noch hinsichtlich der Zweckbestimmung vor. Während die jährlichen Umsätze aus der Verpachtung der…
…6 Abs. 4 der oa., für die Streitjahre maßgeblichen Pauschalierungsverordnung liegt nun eine wirtschaftliche Unterordnung unter den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb dann vor, wenn die Einnahmen aus Be- und/oder Verarbeitung den Betrag von € 24.200 jährlich (einschließlich Umsatzsteuer) nicht übersteigen (s. zB Jakom…
…während im Falle der Z. diese selbst die Leistungen empfangen habe. Diese landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten stünden zum landwirtschaftlichen Betrieb nicht im Verhältnis wirtschaftlicher Unterordnung und seien daher nicht den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, sondern jenen aus Gewerbebetrieb zuzuordnen. Die festgestellten Dienstleistungsentgelte der Jahre 2002 bis…
…Die wirtschaftliche Unterordnung muss sowohl hinsichtlich der Zweckbestimmung (die Nebentätigkeit darf keinen eigenständigen Tätigkeitszweck annehmen, sondern muss lediglich als Ausfluss der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit anzusehen sein) als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfanges vorliegen. Bei Prüfung der Unterordnung stellt das Verhältnis der Umsätze ein taugliches…
…forstwirtschaftlich anzusehen ist. Die wirtschaftliche Unterordnung ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen und muss sowohl hinsichtlich der Zweckbestimmung - die Nebentätigkeit darf keinen eigenständigen Tätigkeitszweck annehmen, sondern muss Ausfluss der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit sein - als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfanges vorliegen. Kennzeichnend für…
…7%. Dieses Verhältnis unterstreicht weiters die wirtschaftliche Unterordnung der Nebentätigkeit ,Vermietung und Verpachtung' gegenüber der Haupttätigkeit ,Land- und Forstwirtschaft'. Die gegenständliche Tätigkeit ,Vermietung u. Verpachtung' ist auf Grund dieser Feststellung als dem Hauptbetrieb als wirtschaftlich untergeordnet zu qualifizieren. Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen erstreckt sich gem…