…dass der Berufungswerberin der gemäß § 82 Abs 8 KFG erforderliche Gegenbeweis nicht gelungen ist und folglich der Standort des Fahrzeuges in den berufungsgegenständlichen Jahren im Inland anzusehen ist, womit der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG und die damit verbundene…
…2007 bis 6/2011 und Verspätungszuschläge für die Jahre 2008 bis 2010 dazu entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Rahmen von Erhebungen betreffend widerrechtliche Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen schien in den von der Firma A…
…hätte der Gegenbeweis, dass das Fahrzeug trotz inländischer Hauptwohnsitzmeldung des Bw seinen Standort dennoch in Deutschland gehabt habe, als erbracht beurteilt werden müssen, was sich mit den vom Bw vorgelegten Unterlagen wie auch mit den von ihm gemachten Angaben decke. Der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung…
…Rechtsansicht des Referenten erläutert und dargestellt, dass sich daraus aufgrund der privaten Nutzung des Fahrzeuges durch den Bw und dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen ein Standort des Fahrzeuges im Inland ergebe und das Fahrzeug somit im Inland widerrechtlich verwendet werde, falls der Bw nicht dessen überwiegende…
…konnte seitens des Bw dieser Gegenbeweis trotz erfolgter Aufforderung nicht erbracht werden. Es liegt somit ein Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland vor und die Steuerpflicht ist mit der widerrechtlichen Verwendung des Fahrzeuges entstanden. Ab der Rückstellung des Fahrzeuges an die öLeas (ab Anfang 2005…
…Inland den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG erfüllt. § 82 Abs. 8 KFG normiert für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, die Möglichkeit, den Gegenbeweis hinsichtlich des dauernden…
…2002, 1-12/2003, 1-12/2004, 1-12/2005 und 1-12/2006. Dabei wurde die Abgabe aufgrund der widerrechtlichen Verwendung eines A6mit einem deutschen Kennzeichen (bis 25. November 2002: D1, danach: D2) durch die Bw für den Zeitraum 27. August 2002 bis 14…
…mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…zumal ein potentiell Abgabepflichtiger ja einzuladen ist, gegebenenfalls den Gegenbeweis der überwiegenden Verwendung in einem anderen Staat zu erbringen. Auch die KFZ-Steuer und deren Anknüpfen an die widerrechtliche Verwendung ist nach UFS vom 29.11.2005, RV/0588-I/03 (und vielen anderen) und…
…€ 216. Begründend wurde dazu jeweils unter Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass durch die Verwendung des Fahrzeuges im Inland durch den Bw als einer Person mit Hauptwohnsitz in Österreich und ohne erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung die widerrechtliche Verwendung des Kraftfahrzeuges iSd § 1 Abs. 1…
…sohin insgesamt fest, dass der Bw seit dem Jahre 2004 ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug im Inland benützte. Der Bw wurde bei den Amtshandlungen auf die widerrechtliche Verwendung des in Ungarn zugelassenen Fahrzeuges hingewiesen (siehe das Schreiben des Finanzamtes vom 4. Jänner 2010, FA-GZ…
…sohin insgesamt fest, dass der Bw seit dem Jahre 2004 ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug im Inland benützte. Der Bw wurde bei den Amtshandlungen auf die widerrechtliche Verwendung des in Ungarn zugelassenen Fahrzeuges hingewiesen (siehe das Schreiben des Finanzamtes vom 4. Jänner 2010, FA-GZ…
…sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG ist…
…Das Finanzamt habe im Rahmen der freien Beweiswürdigung angenommen, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug seinen dauernden Standort im Inland hat und vom Bw widerrechtlich verwendet wurde. Ein Gegenbeweis sei nicht erbracht worden. Mit Schreiben vom 23. April 2007 hat der Bw gegen diese Bescheide Berufung eingebracht…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967…
…Fahrzeuges im Inland auszugehen; durch die Verwendung des Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland ohne die hiefür kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung über einen Monat hinaus werde der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung erfüllt. 3) In der gegen diese Bescheide erhobenen Berufung wird eingewendet, das Finanzamt habe aufgrund…
…verwendet, handelt es sich um ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Kraftfahrzeug, dessen Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung erfüllt. Zur Entkräftung der Standortvermutung im § 82 Abs. 8 KFG ist jedoch der Gegenbeweis, dass der Fahrzeugstandort dennoch im Ausland liegt…
…eingewendet, der Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung iSd § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG sei an die Vorfrage des § 82 (8) KFG geknüpft, wonach das Fahrzeug bei Verwendung durch Personen mit Hauptwohnsitz im Inland bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen seien…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…Inland den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG erfüllt. § 82 Abs. 8 KFG normiert für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, die Möglichkeit, den Gegenbeweis hinsichtlich des dauernden…