…Realisierbarkeit der im Vertrag angeführten sämtlichen wichtigen Kündigungsgründe des § 30 Abs.2 MRG zu überprüfen, so könnte dies zur Folge haben, dass es in Fällen, in welchen die Realisierung der im Einzelfall überhaupt in Betracht kommenden Kündigungsgründe des § 30 Abs.2 MRG äußert gering ist…
…auch keine konkreten Anhaltspunkte vor, wonach die Verwirklichung eines Kündigungsgrundes durch die Vermieterin- aus welchem Grund auch immer- als einigermaßen wahrscheinlich angesehen werden könnte. Es ist daher davon auszugehen, dass die inhaltlich eingeschränkten Kündigungsgründe des § 30 Abs.2 MRG, die ausschließlich in der Person der…
…Realisierbarkeit der im Vertrag angeführten sämtlichen wichtigen Kündigungsgründe des § 30 Abs.2 MRG zu überprüfen, so könnte dies zur Folge haben, dass es in Fällen, in welchen die Realisierung der im Einzelfall überhaupt in Betracht kommenden Kündigungsgründe des § 30 Abs.2 MRG äußert gering ist…
…auch keine konkreten Anhaltspunkte vor, wonach die Verwirklichung eines Kündigungsgrundes durch die Vermieterin- aus welchem Grund auch immer- als einigermaßen wahrscheinlich angesehen werden könnte. Es ist daher davon auszugehen, dass die inhaltlich eingeschränkten Kündigungsgründe des § 30 Abs.2 MRG, die ausschließlich in der Person der…
…Zudem seien die Vertragsauflösungsmöglichkeiten aus wichtigem Grund iSd NÖ FischG vergleichbar mit den wichtigen Kündigungsmöglichkeiten des § 30 Abs. 2 MRG. Gemäß dem VwGH-Erkenntnis vom 17.9.1990, 90/15/0034, führe die Vereinbarung von Kündigungsmöglichkeiten gemäß § 30 Abs. 2 MRG zu einem Vertrag von…
…dem Kündigungstermin mindestens zehn Jahre liegen. Ein Miteigentümer kann die Kündigungsgründe des Abs. 2 Z 8 bis 11 überdies nur geltend machen, wenn er wenigstens Eigentümer zur Hälfte ist. Die Bestimmungen des § 30 MRG in der zuvor zitierten Fassung weichen von jenen des § 30 MRG…
…vereinbarten Kündigungsgründe solche im Sinne des § 30 MRG darstellen. Damit ist wohl gemeint, dass diese Kündigungsgründe in modifizierter Form teilweise den in Absatz 2 aufgeführten Gründen entsprechen und zum anderen Teil im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 13 MRG zu einem wichtigen Kündigungsgrund bestimmt…
…wichtigen Gründen des § 30 Abs. 2 MRG, ist nicht zutreffend. Der wesentliche Grund, warum der beiderseitige Kündigungsverzicht bis zum 31.12.2001 zur Beurteilung als "bestimmte Vertragsdauer" führt, ist der Umstand, dass der Bw. überhaupt keine und der Vermieterin gegenüber dem § 30 Abs. 2 MRG…
…Zl. 88/15/0040). Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs. 2 MRG (früher § 19 Abs. 2 MG) stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist (vgl. dazu die schon zitierten hg. Erkenntnisse vom…
…würden der Verkauf des Hauses und der dringende Eigenbedarf der Vermieterin für sich bzw. ihre Tochter Melanie ebenfalls wichtige Auflösungsgründe im Sinne des § 1118 des ABGB darstellen. Gleichzeitig würden diese beiden Gründe einen vereinbarten Kündigungsgrund im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 13 MRG darstellen…
…nicht von sich aus die Beendigung des Mietverhältnisses herbeigeführt. Dies ist ein Verhalten, das bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als selbstverständlich anzusehen ist, weil sich im Jahr 2006 und davor kein Sachverhalt ereignet hat, der als Kündigungsgrund im Sinne des MRG zu Gunsten der Fruchtnießer gedeutet hätte…
…ein Eintrittsberechtigter über eine eigene Wohnung verfüge, sei das dringende Wohnbedürfnis sehr streng zu prüfen und nicht anders als beim Kündigungsgrund des § 30 Abs. 2 Z 8 MRG (Eigenbedarfskündigung des Vermieters) zu beurteilen. Ein dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten sei zu verneinen, wenn ihm eine andere…
…u der bloßen Untervermietung der Räume ist wegen der Rspr wichtig, daß die Unternehmenspacht nicht als gänzl Weitergabe des Bestandgegenstandes iS des § 30 Abs 2 Z 4 MRG (s dort Rz 23) zu betrachten ist u daher auch keinen wichtigen Kündigungsgrund darstellt (zB RdW 1986…
…werden. Von seiten des Vermieters kann neben den Kündigungsgründen des MRG eine fristlose Kündigung gem. § 1118 ABGB ausgesprochen werden. Der Mieter verzichtet bis 31. Dezember 2012 auf die Ausübung seines Kündigungsrechtes. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. 2.2 Der Mieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, gebrauchsfähigem…
…auf Weitervermietung Gebrauch macht, ist der Vermieter dadurch aus ausdrücklich hiemit vereinbartem wichtigem Grund berechtigt, frühestens am 30. Juni 2005 mit einmonatiger Kündigungsfrist das Mietverhältnis gegen Entschädigung für den Wert des Weitervermietungsrechtes aufzukündigen." Die O4 hat mit der Bw. am 2. Oktober 1990 einen Untermietvertrag…
…längstens jedoch für die Dauer des Hauptpachtvertrages geschlossen. Er kann vorbehaltlich einer einvernehmlichen Auflösung vom Verpächter nur aus wichtigen Gründen, insbesondere jenen im § 12 Abs. 2 Kleingartengesetz (BGBI. 6/1959) angeführten Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten nur zum 31. März oder 30…
…der jemals als Kündigungsgrund im Sinne des MRG gedeutet hätte werden können (siehe oben Punkte 1 und 2). Die Aufrechterhaltung des Mietvertrages durch die Fruchtnießer ist daher keine wirtschaftliche Disposition der Fruchtnießer von wesentlicher Bedeutung (BStBl 1976 II 421). bb.) Investitionen Es wurden im Jahr…
…20 Abs. 1 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/ 1999 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: | "1. | Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. | 2.a…
…im Oktober 2007. (2) Der Vermieter verzichtet für 25 Jahre, somit bis einschließlich 30. September 2032 auf eine Aufkündigung oder vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses, außer es liegen im Bereich des Mieters die im Folgenden angeführten oder sonstige wichtige Kündigungsgründe in analoger Anwendung der mietrechtlichen Kündigungsbestimmungen…
…allgemein festgehalten, dass eine solche stattfinden werde, die entsprechenden Vereinbarungen sollten in der Zukunft getroffen werden. Unbestimmte vertragliche Regelungen sprechen gegen einen klaren Vertragsinhalt (VwGH 22.2.92. 88/14/0074). Zusätzlich fehlen Vereinbarungen über die Auflösung des Vertragsverhältnisses, wie Kündigungsgründe, -zeitpunkte und - fristen. Wenn…