…sie ergeben sich jedoch aus der negativen Abgrenzung: Instandhaltungsaufwendungen sind Erhaltungsaufwand, soweit keine Instandsetzung vorliegt. Instandhaltungsaufwand liegt vor, "wenn lediglich unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden, bzw. wenn es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzungswertes oder der Nutzungsdauer kommt." Zum Instandhaltungsaufwand gehören Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden…
…die Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzte, die Instandhaltungsarbeit sei deshalb notwendig gewesen, um den "status quo" wieder herzustellen, wie er ursprünglich schon bestanden habe. Das Mietobjekt erfahre dadurch nicht nur keine wesentliche, sonder überhaupt keine Erhöhung der Nutzungsdauer…
…verteilen. Instandhaltungsarbeiten sind nach der gesetzlichen Definition nicht regelmäßig jährl. anfallende Aufwendungen. Die Beurteilung erfolgt im Wege einer negativen Abgrenzung zu den Instandsetzungsmaßnahmen. Die EStR sprechen von Instandhaltung, wenn unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden oder es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer kommt…
…Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. ... Begründungs-/Zustellungsmangel Die Bw. moniert im Rahmen der Berufung, die mangelnde Nachvollziehbarkeit der vom Finanzamt abweichend festgesetzten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Vorlageantrag wird zudem dargelegt, dass die gesonderte Zusendung des Bescheides sowie der Begründung…
…1988, Tz 70 zu § 18). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen (vgl Quantschnigg-Schuch, aaO, Tz 69 zu § 18). Auf der homepage der Fa. P. unter…
…die Nutzungsdauer der Wohnung haben und andererseits der Nutzungswert von Wohnraum wesentlich erhöht, wenn unselbständige Bestandteile der Wohnung ausgetauscht werden und dadurch - ohne dabei die Nutzungsdauer wesentlich zu verlängern - eine wesentliche, als Sanierung zu wertende Verbesserung des Wohnwertes eintritt. Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder…
… 18; Doralt, aaO, Tz 195 zu § 18). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, wie Reparatur der Fensterflügel und Türen (vgl. Quantschnigg-Schuch, aaO, Tz. 69 zu…
…den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. ... Gemäß Abs. 3 sind folgende Aufwendungen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen: 1. Aufwendungen im Sinne der …
… 18; Doralt, aaO, Tz 195 zu § 18). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, wie Reparatur der Fensterflügel und Türen (vgl. Quantschnigg-Schuch, aaO, Tz. 69 zu…
…die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern". Während Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren und nur nach der Nutzungsdauer im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) abzuschreiben sind…
…Aus der Rspr des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich in diesem Zusammenhang, dass ein Sofortabzug bei höherer Gewalt dem Gesetz nicht zu entnehmen ist (vgl. VwGH 28.10.2008, Zl. 2006/15/0277). Auch Instandsetzungsaufwendungen, die den Nutzungswert wesentlich erhöhen oder die seine Nutzungsdauer eines Gebäudes wesentlich…
…der von Anfang an geplanten Höhe zu erzielen. Bei den ursprünglich in Rechnung gestellten Mieten handelte es sich um Provisorien. Die Rechtsprechung (z.B. VwGH 24.4.1997, 94/15/0126) sieht in der Abänderung von mit Mietern geschlossenen Verträgen, die eine wesentliche Erhöhung der…
…dem Jahr, in dem der Aufwand angefallen ist - gleichmäßig auf zehn Jahre zu verteilen. b.) Instandsetzungskosten sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern (§ 28…
…Vergrößerung der nutzbaren Fläche) und das Gebäude instand gesetzt worden. Überdies sei eine Lärm- und Staubschutzmauer errichtet worden; diese Maßnahmen seien durch den Mieter C Ges. mbH., in welche das Einzelunternehmen C eingebracht worden sei, vorgenommen und finanziert worden. Weiters sei eine wesentliche Erhöhung der…
…ging ein wesentlicher Anteil, nämlich jeweils 15 % und 9 % ins Ausland. - Ob die Abholer zweifelhaft sind, hätte meine Mandantin ex ante nicht erkennen können. Ihre Abstammung allein ist für diese Annahme wohl zu wenig und auch kein dem Gesetz entnehmbares Kriterium. Auf Basis der durch…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentliche verlängern. Wird das Gebäude auf eine andere Person übertragen, dann können ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr restliche Zehntelbeträge nicht mehr abgezogen werden. Nur bei Erwerb von Todes wegen kann der Rechtsnachfolger die Zehntelabsetzungen weiter…
…folgt eine wesentlich geringere Miete von 5.114,73 € (70.380,21 S). Dem war nicht zu folgen. Abgesehen davon ist es für die Streitzeiträume nicht zulässig, von zukünftigen noch gar nicht bekannten Sekundärmarktrenditen auszugehen. Die von der Bw. angenommene Erhöhung der Nutzungsdauer von…
…ihre Kalkulationsgrundlagen nicht offen. Der nachträglichen Rekonstruktionsversuch über aktuelle Internetinserate geht dabei schon ins Leere, weil diesen schon alleine wegen dem zeitlichen Abstand wenig Aussagekraft zukommen kann, die wesentlichen Parameter für eine konkrete Vergleichbarkeit fehlen und es keineswegs sicher gestellt ist, dass diese Angebote auch…
…die wesentliche Erhöhung der Nächtigungspreise bei Appartmentvermietung als Änderung der Bewirtschaftungsart an. Auch eine solche Änderung liege durch die Parifizierung nicht vor. Dass die Mieten nach erfolgter Sanierung angehoben würden, entspreche dem ursprünglichen Plan und stelle keine Änderung dar. Im vorliegenden Fall könne keine wesentliche…
…oder die Erhöhung des Nutzungswertes allein genügt noch nicht, ebenso ist die Höhe der Aufwendungen für sich alleine nicht der maßgebliche Indikator (Bertl/Fraberger, RWZ 1999, 266). Wird zB. die Nutzungsdauer eines Fabrikhofs wesentlich erhöht (Pflaster statt Schotter) und zwar deswegen, weil der alte Hof…