…nicht das gesamte Gebäude, sondern lediglich eine Eigentumswohnung darstellen, so sei die für das Vorliegen von Instandsetzungsaufwand bedeutsame wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes bzw. Verlängerung der Nutzungsdauer eben nicht auf das Gebäude, sondern auf die jeweilige Einkunftsquelle (ggst die nämliche ETW) zu beziehen. Dies gehe auch…
…sie ergeben sich jedoch aus der negativen Abgrenzung: Instandhaltungsaufwendungen sind Erhaltungsaufwand, soweit keine Instandsetzung vorliegt. Instandhaltungsaufwand liegt vor, "wenn lediglich unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden, bzw. wenn es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzungswertes oder der Nutzungsdauer kommt." Zum Instandhaltungsaufwand gehören Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden…
…die Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzte, die Instandhaltungsarbeit sei deshalb notwendig gewesen, um den "status quo" wieder herzustellen, wie er ursprünglich schon bestanden habe. Das Mietobjekt erfahre dadurch nicht nur keine wesentliche, sonder überhaupt keine Erhöhung der Nutzungsdauer…
…verteilen. Instandhaltungsarbeiten sind nach der gesetzlichen Definition nicht regelmäßig jährl. anfallende Aufwendungen. Die Beurteilung erfolgt im Wege einer negativen Abgrenzung zu den Instandsetzungsmaßnahmen. Die EStR sprechen von Instandhaltung, wenn unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden oder es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer kommt…
…Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. ... Begründungs-/Zustellungsmangel Die Bw. moniert im Rahmen der Berufung, die mangelnde Nachvollziehbarkeit der vom Finanzamt abweichend festgesetzten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Vorlageantrag wird zudem dargelegt, dass die gesonderte Zusendung des Bescheides sowie der Begründung…
…1988, Tz 70 zu § 18). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen (vgl Quantschnigg-Schuch, aaO, Tz 69 zu § 18). Auf der homepage der Fa. P. unter…
…Erkenntnisse, dass nämlich eine wesentliche Erhöhung des Mietzinses eine Änderung der Bewirtschaftungsart auslöse (vgl. VwGH 24.4.1996, Zl. 93/15/0028; 24.4.1997, Zl. 94/15/0126) seien diesfalls nicht anwendbar, da keine schlichte Wohnraumvermietung vorliege. Des Weiteren sei der Nutzungsvertrag vom 2…
…die Nutzungsdauer der Wohnung haben und andererseits der Nutzungswert von Wohnraum wesentlich erhöht, wenn unselbständige Bestandteile der Wohnung ausgetauscht werden und dadurch - ohne dabei die Nutzungsdauer wesentlich zu verlängern - eine wesentliche, als Sanierung zu wertende Verbesserung des Wohnwertes eintritt. Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder…
… 18; Doralt, aaO, Tz 195 zu § 18). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, wie Reparatur der Fensterflügel und Türen (vgl. Quantschnigg-Schuch, aaO, Tz. 69 zu…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. 2. Eine Erhöhung des Nutzungswertes liegt vor, wenn das Gebäude durch Erzielung höherer Einnahmen besser nutzbar ist, die Instandsetzung wegen höherer Attraktivität des Gebäudes zu kürzerem Leerstehen der Wohnungen führt, der Wohnwert für die…
…den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. ... Gemäß Abs. 3 sind folgende Aufwendungen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen: 1. Aufwendungen im Sinne der …
…Somit liege eine wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes vor, denn durch den Sonnenschutz könnte mehr verlangt werden, der Wohnwert werde erhöht (vermehrte Hitzeperioden), sowie könne bei einer Veräußerung mehr erzielt werden. Wenn die Behörde davon ausgehe, dass nachträgliche Instandsetzungen im Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung zu Instandhaltung…
…wesentliche Verbesserung und eine Erhöhung der Nutzungsdauer des gesamten Gebäudes darstellen würde. Die Amtspartei würde eine 25% ige Überschreitung der Sanierungsarbeiten sehen. Die Beschwerdeführung verwies auf das Judikat des VwGH, das besagen würde, dass Wohnungsrenovierungsarbeiten erst ab 25 % eine Erhöhung der Nutzungsdauer darstellen. Bei der…
…Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen (VwGH 22.2.94, 91/14/0234 mit Literaturhinweisen); zB das Anfärbeln der Fassade ohne Erneuerung des Außenverputzes oder das…
…wodurch weder der Nutzungswert noch die Nutzungsdauer wesentlich erhöht wurden. Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes liegt bei Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen (z.B. Übersteigen des Daches, Ausbesserungsarbeiten, s. Doralt, EStG-Kommentar, Rz 199 zu § 18). Aus der vorgelegten…
…sind nach der gesetzlichen Definition (siehe auch Randziffer 6460 Einkommensteuerrichtlinien) nicht regelmäßige jährlich anfallende Aufwendungen, insbesondere dann, wenn unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden oder es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer kommt. Durch die gegenständliche Maßnahme ist eine Erhöhung der Nutzungsdauer des Mietobjektes…
…Kellersanierung: Die (darauf) entfallenden Kosten stellen, soweit sie der Vermietungstätigkeit dienen, auf zehn Jahre zu verteilende Instandsetzungskosten dar, da durch die Sanierung eine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes bzw. eine wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer des Objektes erfolgt." 6. "Die Feststellungsbescheide und die Umsatzsteuerbescheide für 1999 bis…
…Heizungsanlagen sowie Feuerungsanlagen zur Verbesserung der Heizleistung (Nutzungsgradverbesserung) bzw der Bedienbarkeit (Umstellung von Kohleheizung auf Gasheizung usw) etc. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand im Sinn des § 18 EStG 1988 ist jedenfalls das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit…
… 18; Doralt, aaO, Tz 195 zu § 18). Keine wesentliche Erhöhung der Nutzungsdauer oder des Nutzungswertes und damit nicht begünstigter Instandhaltungsaufwand liegt hingegen bei bloßen Reparaturen vor, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, wie Reparatur der Fensterflügel und Türen (vgl. Quantschnigg-Schuch, aaO, Tz. 69 zu…
…die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern". Während Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren und nur nach der Nutzungsdauer im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) abzuschreiben sind…