…Pendlerpauschale geführt, wenn diese Fahrtstrecke im Streitjahr überwiegend zurückgelegt worden wäre. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden. Das Pendlerpauschale wäre dem Bw. daher zugestanden, wenn er an mehr als 10 Tagen pro Monat die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt hätte. Tatsächlich legte…
…wenn im Kalendermonat die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung an mehr als 10 Tagen zurückgelegt wird. Laut Ihren vorgelegten Kopien aus dem Serviceheft haben Sie eine Jahreskilometerlaufleistung von ca. 35.000 km. Die Anzahl der zurückgelegten Kilometer bei überwiegender Fahrt zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung unter Berücksichtigung…
…Die Verwaltungspraxis geht vereinfachend hinsichtlich des Tatbestandsmerkmales "überwiegend" davon aus, dass das (kleine) Pendlerpauschale dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung- Arbeitsstätte- Wohnung zurückgelegt wird. Das (große) Pendlerpauschale ist hingegen dann zuzuerkennen, wenn die einfache Fahrstrecke mehr als 2…
…wenn die Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte an mehr als 10 Tagen zurückgelegt werden würden. Da aber betreffend das zweite Dienstverhältnis sachverhaltsmäßig feststehe, dass der Berufungswerber zwei Mal pro Woche, also acht Mal pro Monat, die Strecke Wohnung - zweites Dienstverhältnis - Wohnung zurücklege, die Anzahl der…
…In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird.…
…wenn die Strecke Wohnung - Arbeitstätte - Wohnung an mehr als 10 Tagen im Monat zurückgelegt wird (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, § 16, Rz 111, weiters Atzmüller/Lattner in Wiesner/ Atzmüller/ Grabner/ Lattner/ Wanke, § 16 Anm. 75). 4. Den Steuerpflichtigen trifft - unbeschadet der amtswegigen Ermittlungspflicht (§ 115 BAO) - die…
…wenn die entsprechenden Voraussetzungen in zeitlicher Hinsicht im Lohnzahlungszeitraum (Monat) überwiegend gegeben seien. Das bedeute, dass die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte an mehr als 10 Tagen im Monat zurückgelegt werden müsse. Diese Voraussetzung sei gegenständlich nicht gegeben, wie der Auflistung des Bw. zu entnehmen sei. Die…
…Arbeitstage an, so dass ein Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird (vgl. LStRL 2002, Rz 250 und 261 sowie Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 4. Auflage, § 16 Tz 111). Der Bw. hat die nach…
…dann zusteht, wenn die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen zurückgelegt wird . Die Fahrten von der Wohnung zum Dienstort Salzburg (laut Berufungswerber 190 km in einer Richtung) hätte (laut Vorhaltbeantwortung: "grundsätzlich") auch unter Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zurückgelegt werden können. Dies…
…Kalendermonat 20 Arbeitstage an, steht ein Pendlerpauschale daher nur dann zu, wenn die Strecke Wohnung - Arbeitstätte - Wohnung im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen zurückgelegt wird. Das Finanzamt hat den Berufungswerber um Mitteilung ersucht, "in welchen Monaten der Frimensitz öfter als 10 x pro Monat…
…die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein; bei durchgehender Beschäftigung ist der Lohnzahlungszeitraum der Kalendermonat. Für den Kalendermonat werden im Durchschnitt 20 Arbeitstage angenommen, sodass ein Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als zehn Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…steht ein Pendlerpauschale nur dann zu, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird." Diese Regelung sei auch dann anzuwenden, wenn nur eine Teilbeschäftigung vorliege. E. Vorlageantrag In ihrem Vorlageantrag vom 8. März 2010 verweist die Bw. darauf…
…und Arbeitsstätte ein Dienstfahrzeug verwendet. Die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist dann allerdings bei der Bemessung des Sachbezuges den Privatfahrten zuzurechnen. Das Pendlerpauschale stünde dem Bw. nur dann zu, wenn er in einem Monat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung…
…In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung zurückgelegt wird…
…müssen die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein; bei durchgehender Beschäftigung ist Lohnzahlungszeitraum der Kalendermonat. Für den Kalendermonat werden 20 Arbeitstage angenommen, sodass ein Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als zehn Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt…
…Monat zur betrieblichen Arbeitsstätte in B.. Auch wenn sie in "Ausnahmefällen (Schulungen) öfters" fährt, so zeigt sie mit diesem Vorbringen nicht auf, dass sie im Lohnzahlungszeitraum überwiegend bzw. in einem Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke zwischen Wohnung/Telearbeitsplatz - betriebliche Arbeitsstätte zurückgelegt hat…
…der Steuerpflichtige im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurücklegt. Für einen vollen Kalendermonat können im Durchschnitt 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung zurückgelegt wird…
…an mindestens 11 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird (vgl. LStR 2002, Rz 250; Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, § 16 Anm 75). Nach dem vorgelegten Fahrtenbuch ist die Berufungswerberin im Jahr 2009 nur im Monat Oktober an mehr als 10…
…Lohnzahlungszeitraum (Monat) überwiegend (an mehr als 10 Tagen) die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar sei. Um dies beurteilen zu können, sei es erforderlich, dass der Berufungswerber schriftlich bekanntgebe, zu welchen Zeiten Massenbeförderungsmittel auf der Strecke bzw…
…Arbeitstage an, sodass demnach ein Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung zurückgelegt wird (vgl. Doralt, EStG9, § 16 Tz 111). Aufgrund der obigen Ausführungen erübrigt es sich für den Unabhängigen Finanzsenat, zu überprüfen, ob die…