…Pendlerpauschale geführt, wenn diese Fahrtstrecke im Streitjahr überwiegend zurückgelegt worden wäre. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden. Das Pendlerpauschale wäre dem Bw. daher zugestanden, wenn er an mehr als 10 Tagen pro Monat die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt hätte. Tatsächlich legte…
…wenn im Kalendermonat die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung an mehr als 10 Tagen zurückgelegt wird. Laut Ihren vorgelegten Kopien aus dem Serviceheft haben Sie eine Jahreskilometerlaufleistung von ca. 35.000 km. Die Anzahl der zurückgelegten Kilometer bei überwiegender Fahrt zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung unter Berücksichtigung…
…Die Verwaltungspraxis geht vereinfachend hinsichtlich des Tatbestandsmerkmales "überwiegend" davon aus, dass das (kleine) Pendlerpauschale dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung- Arbeitsstätte- Wohnung zurückgelegt wird. Das (große) Pendlerpauschale ist hingegen dann zuzuerkennen, wenn die einfache Fahrstrecke mehr als 2…
…wenn die Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte an mehr als 10 Tagen zurückgelegt werden würden. Da aber betreffend das zweite Dienstverhältnis sachverhaltsmäßig feststehe, dass der Berufungswerber zwei Mal pro Woche, also acht Mal pro Monat, die Strecke Wohnung - zweites Dienstverhältnis - Wohnung zurücklege, die Anzahl der…
…dann zu, wenn der Arbeitnehmer die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklege. Für den Kalendermonat würde die Verwaltungspraxis 20 Arbeitstage annehmen, sodass ein Pendlerpauschale zustehe, wenn die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung an mehr als 10 Tagen im Monat zurückgelegt werde. Aus den…
…In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird.…
…wenn die Strecke Wohnung - Arbeitstätte - Wohnung an mehr als 10 Tagen im Monat zurückgelegt wird (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, § 16, Rz 111, weiters Atzmüller/Lattner in Wiesner/ Atzmüller/ Grabner/ Lattner/ Wanke, § 16 Anm. 75). 4. Den Steuerpflichtigen trifft - unbeschadet der amtswegigen Ermittlungspflicht (§ 115 BAO) - die…
…wenn die entsprechenden Voraussetzungen in zeitlicher Hinsicht im Lohnzahlungszeitraum (Monat) überwiegend gegeben seien. Das bedeute, dass die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte an mehr als 10 Tagen im Monat zurückgelegt werden müsse. Diese Voraussetzung sei gegenständlich nicht gegeben, wie der Auflistung des Bw. zu entnehmen sei. Die…
…wenn im Kalendermonat an mehr als der Hälfte der tatsächlichen Arbeitstage (somit regelmäßig an mehr als 10 Tagen) die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird (vgl. Doralt, EStG13, § 16 Tz 111; vgl. auch VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001). Die im Vorlageantrag vom 9…
…Arbeitstage an, so dass ein Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird (vgl. LStRL 2002, Rz 250 und 261 sowie Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 4. Auflage, § 16 Tz 111). Der Bw. hat die nach…
…dann zusteht, wenn die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen zurückgelegt wird . Die Fahrten von der Wohnung zum Dienstort Salzburg (laut Berufungswerber 190 km in einer Richtung) hätte (laut Vorhaltbeantwortung: "grundsätzlich") auch unter Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zurückgelegt werden können. Dies…
…Kalendermonat 20 Arbeitstage an, steht ein Pendlerpauschale daher nur dann zu, wenn die Strecke Wohnung - Arbeitstätte - Wohnung im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen zurückgelegt wird. Das Finanzamt hat den Berufungswerber um Mitteilung ersucht, "in welchen Monaten der Frimensitz öfter als 10 x pro Monat…
…Pendlerpauschales jeweils auf die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum abzustimmen. Für das volle Kalendermonat könnten entsprechend einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zustehe, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt werde…
…er als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden. Der Beschwerdwführer war ab 08.08.2022 bei der Firma ***ABC GmbH***, ***Adr. AG*** nichtselbständig beschäftigt. Er legte die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte an mehr als 10 Tagen pro Monat zurück. Die schnellste Strecke (Autokilometerangabe) zwischen Wohnung…
…Nimmt man der Verwaltungspraxis entsprechend für den Kalendermonat 20 Arbeitstage an, steht ein Pendlerpauschale daher nur dann zu, wenn die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen zurückgelegt wird. Laut den übermittelten Reiseaufzeichnungen sind diese Voraussetzungen jedenfalls erfüllt. Unter Beachtung der…
…in der beantragten Höhe nur dann gebühre, wenn die Bf. die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte an mehr als 10 Tagen im Monat zurücklegt werde. Betrachte man nun das vorgelegte (mangelhafte) Fahrtenbuch, in dem überhaupt keine Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte eingetragen seien, und ergänze dies mit den Ausführungen…
…der Kalendermonat, können für den vollen Kalendermonat 20 Arbeitstage angenommen werden. Eine Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß steht daher dann zu, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird. Das Pendlerpauschale ist auch für Feiertage, für Krankenstandstage, für Urlaubstage…
…die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein; bei durchgehender Beschäftigung ist der Lohnzahlungszeitraum der Kalendermonat. Für den Kalendermonat werden im Durchschnitt 20 Arbeitstage angenommen, sodass ein Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als zehn Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…einfache Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte 117 km). Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werde an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat zurückgelegt. Als Arbeitsbeginn wurde 07.00 Uhr und als Arbeitsende 15.12 Uhr angegeben. Die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln sei auf der überwiegenden Strecke nicht…
…steht ein Pendlerpauschale nur dann zu, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird." Diese Regelung sei auch dann anzuwenden, wenn nur eine Teilbeschäftigung vorliege. E. Vorlageantrag In ihrem Vorlageantrag vom 8. März 2010 verweist die Bw. darauf…