…vorübergehende Abwesenheiten gegeben gewesen seien (etwa bei Kuraufenthalten bzw Urlauben), die Kinder an den Wochenenden die Eltern in E regelmäßig besuchen würden und eine vorwiegende Nutzung des Fahrzeuges durch die Tochter als nicht glaubhaft angesehen werde, da sie sich nur an Wochenenden in E aufhalte. …
…und 2004 gewerbliche Nutzung ca. 40 %. Die abweisenden Berufungsvorentscheidungen je vom 20. September 2005 wurden dahin begründet, dass der Alttraktor nicht ausschließlich bzw. vorwiegend in der Landwirtschaft im Einsatz gewesen sei, da - unter Verweis auf die Durchführungsrichtlinien zum KfzStG 1992 - eine vorwiegende Verwendung nur dann…
…1 Z 7KfzStG zwar gewährt werden könne, wenn an der vermietenden Personengesellschaft ausschließlich Landwirte beteiligt seien und die Maschinen und Geräte vorwiegend in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben der Mitglieder bzw. Gesellschafter zum Einsatz kämen. Da jedoch der Verein I auch Gewerbetreibende und Gemeinden als…
… 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall würde das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit überwiegen und die steuerlichen Auswirkungen könnten nicht als geringfügig angesehen werden. Mit Bescheiden jeweils datiert vom 7. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
…weil das Home-Office den in RZ 325, LStR, erwähnten Kanzleiräumlichkeiten vergleichbar sei, deren Einrichtung eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung typischerweise ausschließe. Indiz hiefür seien die dort abgewickelten Kundengespräche, auf die bereits hingewiesen worden sei. Insofern seien die üblichen Arbeitszimmerkriterien im Streitfall nicht…
…H. das Teilstück 4 im Flächenausmaß von 1.156 m2 an ihren Vater A. B., jeweils gemäß der vorliegenden Vermessungsurkunde. Eine Ausgleichszahlung wurde trotz unterschiedlicher Flächengröße keine vereinbart. Für diesen Rechtsvorgang setzte das Finanzamt gegenüber der A. H. ausgehend von einer Tauschleistung in Höhe von…
…H. das Teilstück 4 im Flächenausmaß von 1.156 m2 an ihren Vater A. B., jeweils gemäß der vorliegenden Vermessungsurkunde. Eine Ausgleichszahlung wurde trotz unterschiedlicher Flächengröße keine vereinbart. Für diesen Rechtsvorgang setzte das Finanzamt gegenüber dem A. B. ausgehend von einer Tauschleistung in Höhe von…
…Ergänzend wurde eingeräumt, dass ob erfolgten Umbaues, weder ein tatsächlicher Anlagen- bzw. Nutzungsgebrauchswert, noch ein direkter zuordenbarer Gebrauch der Anlagen gegeben sei. Zuschuss der xbank In diesem Punkt legte der Bw. zum Beweis dafür, dass es sich bei der Zahlung der xbank in der Höhe…
…BStBl. II 1997, 627). Mache die Ladefläche oder der Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche aus, so sei das Fahrzeug nicht vorwiegend für die Lastenbeförderung geeignet (so schon FG München, Urteil vom 17.7.1996, 4 K 2692/94). Aber auch dann…
…Ergänzend wurde eingeräumt, dass ob erfolgten Umbaues, weder ein tatsächlicher Anlagen- bzw. Nutzungsgebrauchswert, noch ein direkter zuordenbarer Gebrauch der Anlagen gegeben sei. Zuschuss der SKB In diesem Punkt legte der Bw. zum Beweis dafür, dass es sich bei der Zahlung der SKB in der Höhe…
…33 TP 9 GebG ein bedeutungsloser Inhalt unterstellt werden bzw. dem Gesetzgeber unterstellt werden, eine bedeutungslose Norm geschaffen zu haben. Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte daher die Vergebührung des vorliegenden "Nutzungsvertrages" gemäß § 33 TP 9 GebG sowohl dem Grunde nach, als auch- in Ansehung der …
…die bloße Bereitstellung einer Sache charakterisiert werden. Entscheidend ist daher das Wesen des Umsatzes. Unter diesen Gesichtspunkten ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Nutzungsüberlassung - entsprechend dem unionsrechtlichen Begriffsverständnis - unter den Begriff "Vermietung und Verpachtung" zu subsumieren ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Firma Z…
…Nutzung bestimmt. Die gegenständliche Liegenschaft sei im Plandokument Nr. d mit "L" ausgewiesen gewesen. Zum Bewertungsstichtag sei hinsichtlich der berufungsgegenständlichen Liegenschaft keine Widmung der Kategorie Bauland vorgelegen. Darüber hinaus sei das Grundstück nicht erschlossen und seien Anschlüsse für Strom, Wasser, Gas oder Kanal nicht vorliegend…
…Dokumentationen über ihre berufliche Tätigkeit verwendet. Eine private Nutzung des Computers erfolge nur sehr eingeschränkt. Da aus ökonomischen Gründen keine Aufzeichnungen über die Privatnutzung des Computers geführt worden seien, sei nicht die tatsächlich vorliegende private Nutzung von 15-20% ausgeschieden worden, sondern diese mit 30%…
…Dokumentationen über ihre berufliche Tätigkeit verwendet. Eine private Nutzung des Computers erfolge nur sehr eingeschränkt. Da aus ökonomischen Gründen keine Aufzeichnungen über die Privatnutzung des Computers geführt worden seien, sei nicht die tatsächlich vorliegende private Nutzung von 15-20% ausgeschieden worden, sondern diese mit 30%…
…Anm 22). Eine - nach Ansicht des Bw. im gegenständlichen Fall vorliegende - sogenannte Nutzungseinlage ist die Zurverfügungstellung von Nutzungen (zB. an Geldmitteln oder Gegenständen) oder die Erbringung von Dienstleistungen (zB. der Geschäftsführertätigkeit) ohne oder bloß gegen ein unangemessen niedriges Entgelt seitens des Anteilsinhabers gegenüber der Körperschaft…
…die Interesse am Erwerb des Objektes hatte, in Auftrag gegeben. Zum ausgewiesenen Grundpreis von 16.000 S je m² enthält das Gutachten folgende Erläuterung: "1) Wert von Grund und Boden: Unter Berücksichtigung der guten Lage und der vorwiegend geschäftlichen Nutzungsmöglichkeit (Geschäftsnutzung im EG, 1. OG…
…nach Ansicht des Bw. im gegenständlichen Fall vorliegende - sogenannte Nutzungseinlage ist die Zurverfügungstellung von Nutzungen (zB an Geldmitteln oder Gegenständen) oder die Erbringung von Dienstleistungen (zB Geschäftsführertätigkeit) ohne oder bloß gegen ein unangemessen niedriges Entgelt seitens des Anteilsinhabers gegenüber der Körperschaft, an welcher die Beteiligung…
…hat, dass zwar eine private Nutzung nicht vom Vorsteuerabzug ausschließt, wohl aber eine (im konkreten Fall vorliegende) nicht wirtschaftliche Nutzung. Die neu hervorgekommene Tatsache (wenn überhaupt war nur eine Betriebskostendeckung gegeben) hätte daher bei richtiger rechtlicher Würdigung zu im Spruch anders lautenden Umsatzsteuerbescheiden geführt. In…
…durch die Grundstücke oder der Fischzucht dienende Teichgrundstücke allein oder gemeinsam mit Wohn- oder Wirtschaftsräumen oder anderen Sachen vorwiegend zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet werden") beruhen. Da dies bei dem Entgelt für die gegenständliche Überlassung des Buschenschanklokals - unabhängig von der diesbezüglichen in der mündlichen Berufungsverhandlung geäußerten…