…Bw. an, dass sein Einkommen mit einem Steuersatz iHv 38.333% versteuert wurde und beantragte, folgende noch nicht angerechnete Ausgaben und Verluste iHv 38.333% gutzuschreiben: 1998: Gutschrift It. Jahresausgleich ATS 29.858,00 1999: Gutschrift It. Jahresausgleich ATS 34.360,00 2000: Gutschrift It…
…Einkünfte mindernde Werbungskosten. Da Ausgaben der privaten Lebensführung nicht iVm einer betrieblichen Einkunftsart stehen, sind die Ausgaben für Journalistengewerkschaft, xx Journalisten und Journalistenpresseausweis keine vortragsfähigen Verluste im Sinne des § 18 Abs 6 EStG 1988 idgF und § 18 Abs 7 EStG 1988 idgF. Abschließend wird festgestellt…
…stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird; c) wenn in einer Mehrheit von gleichgelagerten Fällen der behördliche Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zur Höhe der festzusetzenden Abgabe steht." Grundsätzlich können vortragsfähige Verluste i.S.d. § 18 Abs…
…verrechnen sind, können nur im Ausmaß von 75% der positiven Einkünfte verrechnet werden (Verrechnungsgrenze). Insoweit die Verluste im laufenden Jahr nicht verrechnet werden können, sind sie in den folgenden Jahren unter Beachtung der Verrechnungsgrenze zu verrechnen. 2. Vortragsfähige Verluste im Sinne des § 18 Abs. 6…
…Zeitpunkt resultierte der Verlustvortrag aus einem Teilbereich der Bw. Im Jahr 1999 brachte die Bw. den Teilbetrieb Einzelhandel und Reparaturwerkstätte "A-Wien " als Einlage in die AB-TochterGmbH ein. Bei der Einbringung handelt es sich um einen Umgründungsvorgang im Sinne des Umgründungssteuergesetz (UmgrStG). Vortragsfähige Verluste…
…Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie der Freibeträge nach den §§ 104 und 105. (2a) Weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig sind negative Einkünfte…
…Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie der Freibeträge nach den §§ 104 und 105. (2a) Weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig sind negative Einkünfte…
…der organisatorischen und betrieblichen Strukturen der in der Verschmelzung aufgehenden Körperschaft, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes vor und nach der Verschmelzung eintreten, sodass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die wirtschaftliche Identität einer vortragsfähige Verluste besitzenden Körperschaft verloren gehe. Zu berücksichtigen sei allerdings dabei, dass selbst dann…
…sind, können nur im Ausmaß von 75% der positiven Einkünfte verrechnet werden (Verrechnungsgrenze). Insoweit die Verluste im laufenden Jahr nicht verrechnet werden können, sind sie in den folgenden Jahren unter Beachtung der Verrechnungsgrenze zu verrechnen. | 2. | Vortragsfähige Verluste im Sinne des § 18 Abs…
…sind, können nur im Ausmaß von 75% der positiven Einkünfte verrechnet werden (Verrechnungsgrenze). Insoweit die Verluste im laufenden Jahr nicht verrechnet werden können, sind sie in den folgenden Jahren unter Beachtung der Verrechnungsgrenze zu verrechnen. | 2. | Vortragsfähige Verluste im Sinne des § 18 Abs…
…verrechnen sind, können nur im Ausmaß von 75% der positiven Einkünfte verrechnet werden (Verrechnungsgrenze). Insoweit die Verluste im laufenden Jahr nicht verrechnet werden können, sind sie in den folgenden Jahren unter Beachtung der Verrechnungsgrenze zu verrechnen. 2. Vortragsfähige Verluste im Sinne des § 18 Abs. 6…
…Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, daß nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust vom Abzug ausgeschlossen. d) Im Falle der Verschmelzung verbundener Körperschaften sind vortragsfähige Verluste der Körperschaft…
…a und c UmgrStG (der unter "Art I Verschmelzung" zu finden ist). Vortragsfähige Verluste gehen also grs gemeinsam mit dem übertragenen Vermögen auf den Rechtsnachfolger über. Die übergehenden Verluste sind den Rechtsnachfolgern (bei Mitunternehmerschaften) als Verluste gem § 18 Abs 6 EStG in jenem Ausmaß zuzurechnen…
…verrechnen sind, können nur im Ausmaß von 75% der positiven Einkünfte verrechnet werden (Verrechnungsgrenze). Insoweit die Verluste im laufenden Jahr nicht verrechnet werden können, sind sie in den folgenden Jahren unter Beachtung der Verrechnungsgrenze zu verrechnen 2. Vortragsfähige Verluste im Sinne des § 18 Abs. 6…
…C sind folgende vortragsfähige Verluste seit ihrer Gründung im Jahr 1991 entstanden und bis 2002 nicht verbraucht worden: | 1991 | -34.112,92 | 1992 | -60.479,20 | 1993 | -62.678,87 | 1994 | -33.228,93 | 1995 |…
…und Gewerbesteuer 1992: Bei der Veranlagung der Bw. zur Körperschaftsteuer 1992 standen vortragsfähige Verluste aus 1990 in Höhe von S 183.407,00 und aus 1991 in Höhe von S 1,775.386,00 zur Verfügung. Desgleichen standen bei der Veranlagung zur Gewerbesteuer 1992 Gewerbesteuerfehlbeträge…
…des § 2 Abs. 2b EStG 1988 nicht entgegen. Wie auch der Verwaltungsgerichtshof bereits ausgesprochen hat, ist die Begrenzung der Abzugsfähigkeit vortragsfähiger Verluste nach § 2 Abs. 2b EStG 1988 nicht davon abhängig, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte in den nachfolgenden Veranlagungsjahren positiv ist (vgl. VwGH 22…
…Liebhabereiverordnung beabsichtigt ist, hinsichtlich der Bescheide über die Feststellung von Einkünften für die Jahre 1993 bis 1995 in die Berufungsentscheidung die Feststellung aufzunehmen, dass die Verluste nicht gemäß § 18 Abs. 6 EStG vortagsfähig sind. Die Bw. hielt dem mit Schreiben vom 30. April 2004 entgegen…
…8 Abs 4 KStG Sonderausgaben, wozu der Verlustabzug iSd § 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988 zählt, abzuziehen. ISd § 2 Abs 2b EStG 1988 idF BGBl I 2000/142 können vortragsfähige Verluste nur im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte verrechnet werden (Vortragsgrenze). Gem. …
…dass bei der Bw. vortragsfähige Verluste aus den Jahren 1989 (53.931,00 S), 1991 (300.093,00 S),1994 (41.263,00 S) und 1995 (252.647,00 S) vorhanden sind (siehe dazu Tz 23 des Bp-Berichtes und S 55 des Arbeitsbogens der…