…Masseverwalter war damals Dr. P aus S. Nach einer bei der Gemeinschuldnerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt am 10. August 2001 nach Wiederaufnahme des Verfahrens für das Wirtschaftsjahr 1996/1997 ua neue vorläufige Feststellungsbescheide nach § 188 Abs. 1 lit. b BAO für das Wirtschaftsjahr…
…4. Juli 2008 beliefen sich dessen Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus dieser Beteiligung auf -9.957,46 €. Mit Bescheid vom 6. September 2011 wurde der vorläufige Feststellungsbescheid vom 4. Juli 2003 ohne Änderung der Höhe der festgesetzten Abgabe endgültig erklärt. 5. Mit Datum vom 2…
…Masseverwalter war damals Dr. C aus D. Nach einer bei der Gemeinschuldnerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt am 10. August 2001 nach Wiederaufnahme des Verfahrens für das Wirtschaftsjahr 1996/1997 ua neue vorläufige Feststellungsbescheide nach § 188 Abs. 1 lit. b BAO für das Wirtschaftsjahr…
…für die Streitjahre wurden zunächst die anteiligen Einkünfte des Bw. aus der Miteigentümergemeinschaft A.gasse erfasst. Dabei wurden für 1985 und 1986 diese Einkunftsanteile auf Grund vorläufiger Feststellungsbescheide betreffend die Miteigentümergemeinschaft bzw. diesbezüglicher Mitteilungen angesetzt; für die übrigen Jahre (1987 bis 1991) wurden diese Einkünfte…
…1 vorläufig ist, der hievon abgeleitete Bescheid aber - im Hinblick auf § 295 Abs. 1 endgültig ergangen ist (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, Anm. 4 zu § 208). 5.) Was dem vom Bw erhobenen Einwand anbelangt, das Finanzamt hätte die von den Feststellungsbescheiden abgeleiteten Einkommensteuerbescheide…
…abgewiesen. Aufgrund eines vorläufigen Feststellungsbescheides für 2001 und der Beseitigung der Ungewissheit im Jahr 2008 sei auch für den davon abgeleiteten (endgültigen) Einkommensteuerbescheid noch keine Verjährung eingetreten. Dagegen richtet sich der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass…
…295 BAO geändert. Der Verlust an der KG blieb dabei unverändert außer Ansatz. Aus dem Veranlagungsakt der KG wurde dazu Folgendes festgestellt: Am 28. Juli 2000 erging zunächst ein vorläufiger Feststellungsbescheid für das Jahr 1995. Mit endgültigem Bescheid vom 5. Feber 2003, zugestellt am 11…
…GZ. RV/0573-I/07 und GZ. RV/0574-I/07, dass die vorläufigen Feststellungsbescheide vom 10. 8. 2001 ordnungsgemäß (an den Masseverwalter im Konkurs der KG) zugestellt worden und in Rechtskraft erwachsenen seien, sodass mangels mittelbarer Abhängigkeit der Höhe der Körperschaftsteuer von einer Berufungserledigung…
…seien rechtswirksam erlassen worden und in Rechtskraft erwachsen. Im Hinblick auf die schon längst eingetretene Rechtskraft dieser vorläufigen Feststellungsbescheide bestehe kein Anlass mehr zu einer Aussetzung der Einhebung der aus den abgeleiteten Einkommensteuerbescheiden resultierenden Nachforderungen, weil die Einhebung nicht mittelbar von der Erledigung einer Berufung…
…10. 8. 2001 zu Recht als verspätet zurückgewiesen. Hingegen hat der Unabhängige Finanzsenat die Berufung gegen die Zurückweisung der Berufung gegen die Bescheide vom 17. 9. 2001 über die Endgültigerklärung der vorläufigen Feststellungsbescheide vom 10. 8. 2001 deshalb abgewiesen, weil die Bescheide vom 17. 9…
…der Erlassung vorläufiger Feststellungsbescheide (§ 200 Abs 1 BAO) oder mit der endgültigen Aberkennung der Verluste durch Nichtfeststellungsbescheide reagieren können. Dem Versuch, die Unterlassung einer solchen Bescheid-Gestaltung mittels Verfahrenswiederaufnahme zu reparieren, konnte angesichts der Aktenlage, wie sie bereits vor Erlassung der ursprünglichen Feststellungsbescheide gegeben war…
…geblieben, welche Ungewissheit seiner Ansicht nach für die vorläufige Bescheiderlassung ausschlaggebend war. Die Bw. haben jedoch weder die Vorläufigkeit als solche noch die mangelnde Begründung der Bescheide in Streit gezogen, sondern sämtliche der vorläufig ergangenen Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide der Jahre 1993 bis 2000 unbekämpft gelassen…
…1 BAO vorläufig erlassen wurden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es den Beschwerdeführern offen gestanden wäre, die seinerzeitigen Feststellungsbescheide in ihrem Ausspruch der Vorläufigkeit mit Berufung anzufechten und auf diesem Weg ihr Recht auf Ergehen endgültiger Feststellungsbescheide geltend zu machen." Damit ist die erste Frage…
…dass keine Gründe für die Erlassung vorläufiger Bescheide vorliegen, nicht entgegengetreten werden, weshalb diese Bescheide für endgültig zu erklären waren. Feststellung bzw. Nichtfeststellung von Einkünften: Das Finanzamt hat hinsichtlich der Kommanditisten eine Mitunternehmerschaft verneint und mit den angefochtenen Feststellungsbescheiden die Einkünfte ausschließlich den Komplementären zugewiesen…
…Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1994 bis 2004 erfolgte zunächst vorläufig (Anerkennung einer Einkunftsquelle). Am 25.4.2006 erließ das Finanzamt für die Jahre 1994 bis 2004 gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültige Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide, in welchen in Abweichung von…
…Offenlegung und Ansatz einer 4%-igen Afa laut Gutachten, wie in den Jahren zuvor auch; - 6. April 2007 - Erlassung des vorläufigen Feststellungsbescheides 2005 unter Beibehaltung der von der Bw. gewählten Afa und unter Angabe einer nicht zutreffenden Begründung; - 22. Juni 2007 - Berufungsentscheidung des UFS - die…
…aaO, § 93 Tz 15). Die beiden Gutachten vom 29. März 2000 wurden bereits im Berufungsverfahren betreffend Wiederaufnahme und Feststellungsbescheide 1999 bis 2004 erörtert und auch im nunmehr berufungsgegenständlichen Vorlageantrag wies die Bw. darauf, dass nach dem genannten Bericht lediglich das Thema Afa behandelt worden sei…
…für das Jahr 2002 eingereicht und sowohl die Höhe der Einkünfte als auch alle übrigen auf dem amtlichen Vordruck angeführten Kennzahlen mit 0,00 angegeben. Die Abgabenbehörde erster Instanz erließ in der Folge einen Feststellungsbescheid, der in Anwendung des § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erging…
…zunächst am 19. Jänner 2006 in einem gem. § 200 Abs 1 BAO vorläufigen Bescheid nach § 188 BAO der Gewinn erklärungsgemäß festgestellt worden war, vertrat das Finanzamt X (FA) in der Folge aufgrund der Feststellungen im Zuge einer zwischenzeitig durchgeführten Außenprüfung (AP) den Standpunkt, die Voraussetzungen…
…die Abgabenbehörde Abgabenerklärungen zu prüfen und nach § 198 Abs.1 BAO Abgaben durch Abgabenbescheide festzusetzen. Nach § 200 Abs.1 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der…