…sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden. Nach den Bestimmungen des Artikels 232 Absatz 1 Buchstabe b ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für die in Artikel 718 bis 725 ZK-DVO genannten Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 ZK-DVO nach…
…Artikel 202 ff ZK gekommen ist. Gemäß Artikel 558 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben für ein drittländisches Beförderungsmittels (= Nichtgemein-schaftsware im Sinne des Artikel 4 Nr. 8 ZK) zum eigenen Gebrauch im Zollgebiet der Gemeinschaft unter…
…Die Bf. führt dazu aus, dass die Behörde zu Unrecht ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung angenommen habe, weil sich das Fahrzeug im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung befand (Art. 232 ff ZK-DVO). Die Bf. verweist zunächst auf Art 232 Abs 1 Buchst c ZK…
…Ausmaß von 434,39 Euro fest. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, der Bf. habe die Voraussetzungen für die formlose vorübergehende Verwendung eines drittländischen unverzollten Fahrzeuges im Zollgebiet der Europäischen Union nach Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO nicht erfüllt. Das Beförderungsmittel wäre im Zuge…
…angefochtenen Bescheides, hier vor Erlassung der Berufungsvorentscheidung, befunden hat. 3.2. Gem. Art. 137 ZK können im Verfahren der vorübergehenden Verwendung Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne dass sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter…
…der normale oder gewöhnliche Wohnsitz der Bf. auf Grund ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen bereits mit November 2003 als im Zollgebiet gelegen anzusehen und damit die vorübergehende Verwendung des gegenständlichen Fahrzeugs durch sie unzulässig war. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat die Bf. mit Eingabe vom 26…
…zugelassenen Hubschrauber der Marke "R", Serien-Nummer: 0, am Flughafen Zell am See gelandet und hat für das Beförderungsmittel dabei jeweils eine Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung durch andere Form der Willensäußerung abgegeben. Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 24. Juli 2007 sind dem Bf gemäß…
…die Bf. habe im Oktober 2000 durch den Transport von Aluminiumblechen und Arbeitsschutzartikeln von Göttingen und Lohfelden in Deutschland nach Österreich (Binnenverkehr) die Voraussetzungen für die vorübergehende Verwendung von nichtgemeinschaftlichen Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch nicht eingehalten, da sie keine für den genannten Transport gültige Güterbeförderungsbewilligung…
…zollrechtliche Bestimmung einer Ware" u.a. die Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft. Art. 4 Z 16 ZK nennt als Zollverfahren u.a. die vorübergehende Verwendung (lit. f) und das Ausfuhrverfahren (lit. h). Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, unterliegen gemäß Art…
…Der Bf. habe das von ihm zuvor eingangsabgabenfrei zur vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet eingeführte Stück erworben und dies dem Zollamt nicht mitgeteilt und dadurch die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. mit Eingabe vom 14. Dezember 2006 den Rechtsbehelf…
…dass die Bf. als Person mit normalem oder gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft nicht berechtigt gewesen wäre, den verfahrensgegenständlichen, ausländischen PKW im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch i.S. des Art. 719 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93…
…dass der Bf. mit seiner Familie (Ehegattin und zwei Kinder) in Wien wohnhaft und damit zur vorübergehenden Verwendung des Fahrzeugs im Sinne der zollrechtlichen Bestimmungen nicht berechtigt ist. Mit Tatbeschreibung vom 9. August 1999 wurde dieser Umstand dem Hauptzollamt Wien mitgeteilt und von diesem am…
…gebraucht, silber, Fahrgestellnummer WDB1290601F036038, Motornummer 10398412003028, behördliches ungarisches Kennzeichen XY, im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch i.S. des Art. 719 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex-Durchführungsverordnung, ZK-DVO) in das…
…gebraucht, weinrot, Fahrgestellnummer WDB1401341A143235, Motornummer 60397112004378, behördliches ungarisches Kennzeichen XY, im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch i.S. des Art. 719 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex-Durchführungsverordnung, ZK-DVO) in das…
…des Bf. am 15. Februar 2004 hinsichtlich des einfuhrabgabepflichtigen LKW-Sattelzuges mit den slowenischen behördlichen Kennzeichen xy (Zugmaschine) und yz (Auflieger), der in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt worden sei, eine aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens entstandene Verpflichtung nicht erfüllt. Für den Bf. sei…
…am 5. Dezember 2003 hinsichtlich des einfuhrabgabepflichtigen LKW-Sattelzuges der Marke Mercedes Koegel mit dem slowenischen behördlichen Kennzeichen xy (Zugmaschine) und yz (Auflieger), der in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt worden war, eine aus der Inanspruchnahme dieses Zollverfahrens entstandene Verpflichtung nicht erfüllt. Für den…
…durch die Warenbeförderung im Binnenverkehr (Lade- und Entladeort liegen im Zollgebiet der Europäischen Union) ohne über eine gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen, eine der Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gemäß Art. 558 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr…
…dass F.H. mit dem verfahrensgegenständlichen in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführten Beförderungsmittel gewerbliche Warenbeförderungen innerhalb des Zollgebietes ohne güterbeförderungsrechtliche Bewilligung durchgeführt und damit eine aus der Inanspruchnahme dieses Zollverfahrens entstandene Verpflichtung nicht erfüllt hat. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf., vertreten durch die…
…Republik gelegen sei Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 232 Abs.1 Buchstabe b ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgeben…
…dass die Bf. als Person mit normalem oder gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet nicht berechtigt gewesen wäre den ausländischen unverzollten PKW im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch in das Zollgebiet zu verbringen. Für die Abgabenberechnung wurde der Zollwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt…