…Zahlungen nicht bestimmten Umsätzen in Zusammenhang stünden. Ein nichtsteuerbarer Zuschuss liege auch dann vor, wenn dadurch der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden solle, das jedoch gleichzeitig im Interesse des Zuschussgebers liegen könne. Eine bloße Zweckbestimmung durch den Zuschussgeber…
…wurde von der steuerlichen Vertreterin Folgendes dagegen ausgeführt: "Ein nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss liegt nach den UStR 2000 dann vor, wenn dadurch der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden soll, das jedoch gleichzeitig im Interesse des Zuschussgebers liegen kann (Rz…
…für einen echten, nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Zuschuss seien im vorliegenden Fall erfüllt, da die Bw. zu einem volkswirtschaftlich erwünschten Handeln, nämlich der Führung des Ausbildungszentrums angeregt worden sei. Es liege kein Fall von marktwirtschaftlichem Entgelt für empfangene Güter oder Leistungen vor, sondern die Bw…
…stünden (zB Zuschuss zur Sanierung eines Unternehmens, zu einem Verkehrsverbund); (d ) wenn durch den Zuschuss der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen vorkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden solle, das jedoch gleichzeitig im Interesse des Zuschussgebers liegen könne. [Dieser Absatz ist in der Berufungsschrift unterstrichen…
…wenn der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen Handeln angeregt werden soll, dass jedoch gleichzeitig im Interesse des Zuschussempfängers gelegen sein kann. Dass die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Interesse gelegen und volkswirtschaftlich erwünscht ist, liege klar auf der Hand und stelle…
…Erfüllung der Sicherheitsbedürfnisse der Frauen betrachtet wurde. Gesamtheitlich versprach man sich von der Errichtung dieses Objektes demnach eine Reihe von Effekten, die sich als im öffentlichen Interesse gelegen und wohl auch als volkswirtschaftlich erwünscht ausnehmen. Dies gilt jedenfalls in Bezug auf die beabsichtigte Reduzierung bzw…
…voraus. Der Leistende muss seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen. Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung. 3. Wie bereits unter Pkt. 3 festgestellt, liegt…
…müssten. Gegen den der Auffassung des Prüfers folgenden Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1999 wurde Berufung erhoben. Begründend wurde unter ausführlicher Darlegung der handels- und steuerrechtlichen Bewertungsgrundsätze zusammengefasst ausgeführt, dass das aufgrund der Vorgaben der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend…
…Man habe nun für die gegenständliche Leasinggruppe herausgearbeitet, dass die volkswirtschaftlich erwünschte Steigerung des Investitionsvolumens durch Jahre nicht stattgefunden habe und erst im Jahr 2004 ein bemerkenswerter Anstieg zu verzeichnen sei. Investitionszuwachsprämien der Jahre 2002 und 2003, die in Folge fraktionierter Inanspruchnahme von Prämien bei…
…Kindern der man sich auf Grund dieser Entwicklung nicht ,entziehen' kann, ist daraus nicht ableitbar. Die Begründung des Bw. zielt auf eine von seiner Seite erbrachte volkswirtschaftlich erwünschte Handlung zum Wohle der Gemeinschaft ab. Dieses anerkennenswerte Motiv bewirkt jedoch keine Zwangslage, der sich der Bw…
…nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Als Hoheitsbetriebe gelten insbesondere Wasserwerke, wenn sie…