…Finanzamt den Einkommensteuerbescheid für 2005, wobei es die erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung um die "Abbruchkosten" erhöhte und begründete: "bei Abbruch eines noch verwendbaren, aber sanierungsbedürftigen Gebäudes (Gebäude schon länger im Vermögen des Steuerpflichtigen) zur Herstellung eines unbebauten Grundstückes, sind die Abbruchkosten auf den…
…Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes alle Kosten gehören, die zu seiner Anschaffung oder Herstellung notwendig waren. Wird ein noch verwendbares Gebäude ganz oder teilweise abgerissen, so stellen nach oben angeführter Judikatur die Abbruchkosten und der Restbuchwert des Altgebäudes Herstellungskosten des Neubaues dar. Dem liegt der Gedanke zugrunde…
…war. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes ergeben sich diese Werte aus der Aktenlage. Als weiteren Grund führt das Finanzamt an, dass es nicht ersichtlich gewesen sei ob das abgerissene Gebäude abbruchreif oder noch verwendbar gewesen sei. Dazu ist jedoch zu bemerken, dass sowohl die Bw…
…war. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes ergeben sich diese Werte aus der Aktenlage. Als weiteren Grund führt das Finanzamt an, dass es nicht ersichtlich gewesen sei ob das abgerissene Gebäude abbruchreif oder noch verwendbar gewesen sei. Dazu ist jedoch zu bemerken, dass sowohl die Bw…
…nach der Verkehrsauffassung als Errichtung eines Gebäudes, somit als "Hausbau" und nicht etwa als Haussanierung oder -renovierung anzusehen ist (VwGH 20.9.2001, 98/15/0071). Grundsätzlich erfasst die Befreiungsbestimmung somit nur die erstmalige Errichtung eines Objektes. Wird ein bereits als solches verwendbares Gebäude angeschafft…
…2 Z 2 EStG 1988 nur die erstmalige Errichtung eines Objektes. Werde ein bereits als solches verwendbares Gebäude angeschafft, gelte es auch dann nicht als selbst hergestellt, wenn vom Steuerpflichtigen in der Folge Herstellungskosten aufgewendet werden, die die Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Unwesentlich sei auch…
…Herstellungskosten des neuen Gebäudes oder auf die Anschaffungskosten des Grund und Bodens (Opfertheorie - siehe auch Doralt § 6 Tz. 86, E 20.11.64, 1754/63). Im gegenständlichen Fall könne die Untersuchung entfallen, ob ein bereits abbruchreifes Objekt oder ob ein an sich noch verwendbares Gebäude…
…die erstmalige Errichtung eines Objektes. Werde ein als solches bereits verwendbares Gebäude angeschafft, so gelte es auch dann nicht als selbst hergestellt, wenn der Steuerpflichtige in der Folge Herstellungskosten aufwende, welche die Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Der Bw begehrt demgegenüber, bloß den auf den Grundanteil…
…um ein selbst hergestelltes Gebäude. Die Beantwortung dieser Anfrage durch das BMF (Anmerkung: Schreiben vom 10. Jänner 2000) weise auf Punkt 3.2. (Abs. 4. und 5.) der Spekulationsrichtlinien hin. Danach könne der Begriff Rohbau mit einem "als solches (noch) nicht verwendbares Gebäude" ausgelegt werden…
…seien selbst hergestellte Gebäude von der Besteuerung ausgenommen. Dies gelte jedoch nicht für Grund und Boden. Als Einkünfte aus Spekulationsgeschäft seien somit nur Veräußerungsgewinne angeschaffter Wirtschaftsgüter zu erfassen. Hergestellte Wirtschaftsgüter könnten nicht Gegenstand eines Spekulationsgeschäftes sein. Werde ein bereits als solches verwendbares Gebäude gekauft und…
…der Begriff Ausbau sei gegenständlich nicht verwendbar, da das gesamte Dach samt Dachstuhl abgetragen worden und die Dachgeschoßwohnungen neu errichtet worden seien. Der Unabhängige Finanzsenat geht jedoch aus folgenden Gründen davon aus, dass kein selbst hergestelltes Gebäude im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen vorliegt: Sowohl der…
…1. 2006, 2003/14/0107, zugrunde liegenden Sachverhalt - zum Abbruch eines gesamten, noch verwendbaren Gebäudes, sondern wurden ua. nur (Zwischen)wände und Decken abgetragen und zum Teil die Innenaufteilung verändert. Der Altbestand wurde eben nur adaptiert und die Aufstockung durchgeführt. Anders als im VwGH-Erkenntnis…
…durch die Auswirkungen des EuGH-Urteils "Seeling" vom 8. Mai 2003 hervorgerufene Rechtsunsicherheit und der damit vertretbaren Rechtsmeinung, im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug bzw. Eigenverbrauch von gemischt genutzten Gebäuden, habe den Bw. veranlasst, auch für sein im Jahr 2003 errichtetes Haus den anteiligen Vorsteuerabzug vorzunehmen…
…Gebäudes den Restbuchwert und die Abbruchkosten nicht den Herstellungskosten des Neugebäudes zugeordnet habe. Im vorliegenden Fall aber habe das objektiv noch verwendbare Gebäude dem Unternehmen nur kurze Zeit gedient. Aufgrund des zeitlichen Ablaufes zwischen der Anschaffung zum 31. Mai 2005 und den Abriss dieses Gebäudes…
…der Begriff Ausbau sei nicht verwendbar, da das gesamte Dach samt Dachstuhl abgetragen worden und die Dachgeschoßwohnungen neu errichtet worden seien. Diese Herstellung von Dachgeschoßwohnungen sei auf jeden Fall mit dem Bau eines Einfamilienhauses vergleichbar. Es werde auf das bereits bestehende Gebäude (vergleichbar mit einem…
…in Neubau(hier: Umbau-)absicht vorgenommenen Abbruch von noch funktionsfähigen/verwendbaren Gebäuden (Gebäudeteilen) aktivierungspflichtig (Hofstätter/Reichel/et al., § 6 allgemein, Tz. 35, mwN), während er bei Verneinung der Opfertheorie durch außerplanmäßige Abschreibung nicht wieder verwerteter Gebäudeteile samt den Abbruchkosten ieS als (verlorener) Aufwand der Abrissperiode…
…eines Land- und Forstwirtes oder Gewerbetreibenden dienten. Teilwertabschreibung: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH seien die Abbruchkosten eines Gebäudes grundsätzlich gemeinsam mit dem Restbuchwert auf die Herstellungskosten des neuen Gebäudes zu aktivieren. Dies gelte auch für den Abbruch eines - nicht in Abbruchabsicht erworben - noch verwendbaren Gebäudes…
…wenn eine Liegenschaft mit einem noch verwendbaren Gebäude mit der Absicht, es abzureißen und nicht zu ersetzen, erworben werde, Kosten des Grund und Bodens. Bei einem nicht mehr nutzbaren Gebäude hingegen gehörten die Abbruchkosten zu den Herstellkosten des Neubaus. Das Merkmal der Betriebsbereitschaft könne für…
…nicht einen Gebäudeteil veräußert, sondern ein Mietrecht außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist. Darüber hinaus sei ein weiteres Tatbestandsmerkmal für die Spekulationsbesteuerung nicht erfüllt, da lediglich die Veräußerung angeschaffter und nicht hergestellter Wirtschaftsgüter spekulationssteuerauslösend sei. Die Feststellung der BP, wonach der Bw. einen bereits verwendbaren Gebäudeteil erworben…
…älteren, aber noch verwendbaren Gebäuden wird ein Ansatz wohl meist über dem Verkehrswert liegen. Im Fall des gegenständlichen Musterhauses ist darauf hinzuweisen, dass das Haus laut dem von den Bw. beigebrachten Gutachten erst im Jahr 1998 gebaut worden ist und somit nicht den älteren Gebäuden…