…Vermietung und Verpachtung. Eine die Jahre 1989 bis 1997 umfassende Betriebsprüfung (BP) gelangte u. a. zu folgender Feststellung: Laut Tz. 18 ("Veruntreute Gelder") sei der Bw. im gesamten Prüfungszeitraum Geschäftsführer der S. gewesen. Im Juni 1993 sei er auch Gesellschafter dieser GmbH geworden, wobei er…
…Nachweis oder die Glaubhaftmachung nicht erfolgte, sondern vielmehr davon auszugehen ist, dass keine Zahlungen flossen, ist zur Geltendmachung von weitergegebenen rechtswidrig erlangten Geldmitteln als Werbungskosten rechtlich auszuführen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…vorgelegen sei. Daraus habe sich vorerst der Verdacht ergeben, dass der Bw. für die "Aktienkäufe" in den Jahren 1996/1997 über Geldmittel verfügt habe, welche bisher dem Finanzamt nicht offen gelegt worden seien. Anlässlich einer Vernehmung am 25. Juni 2001 habe der Bw. zunächst ausgesagt…
…des Bw. geflossen seien. Als Beweis gelten die Bankauszüge, wo Zu- und Abfluss der Geldtransaktionen ersichtlich seien. Die Verwendung der Geldmittel stelle eine Einkommensverwendung dar. Am 6. August 2002 wurde der Bw. vom Landesgericht B. rechtskräftig wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1…
…000,- | 969.000,- | geschuldete USt | 37.665,18 | 84.038,80 | 173.100,- | 213.960,- | 288.600,- | 406.333,33 | 161.500,- In ertragsteuerlicher Hinsicht vertrat der Betriebsprüfer die Auffassung, dass die Geldmittel, die der Bw…
…Bw. führt aus, dass der in der Urteilsbegründung angeführte Mitarbeiter, dem alle abgabenrechtlichen Belange anvertraut gewesen seien und welcher sich auch als Gesellschafter der KEG ausgegeben und wesentliche Geldmittel veruntreut habe bzw. auf eigene Rechnung tätig gewesen wäre, mittlerweile rechtskräftig verurteilt worden sei. Der Bw…
…H-GmbH Gelder entzogen worden waren. Diese Rechnungen brauchte man bei der H-GmbH als Buchungsbeleg für eine Aufwandsbuchung. Die Geldmittel aus diesem "Aufwand" wurden laut einer Aussage von JW unter JW, AH und dem Bw im Jahr 2000 aufgeteilt. Der Bw erhielt dabei einen…
…2.100,-- bezahlt hätte, in der Buchhaltung des Veranstalters aber lediglich S 210,-- aufgeschienen wären, führte dies offenbar zu dem Verdacht, die das Geld kassierende Sekretärin des Veranstalters hätte den Restbetrag veruntreut, wofür es aber mit Ausnahme der Behauptung des Dr. K keine Anhaltspunkte gibt…
…Wie schon oben ausgeführt, sei dem Bw. durch einen Betrüger ein wesentlicher finanzieller Schaden zugefügt, aber auch Belege veruntreut worden, sodass er seiner Offenlegungspflicht nicht habe nachkommen können und somit keine selbst verursachte besondere Härte vorliege. Dass eine besondere Härte vorliege, werde in der Bescheidbegründung…
…am 7. März 2011 aufgehoben und die Gesellschaft gemäß § 40 FBG am 2. Juni 2011 wegen Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöscht. Ein Zugriff auf Geldmittel der Gesellschaft ist somit nicht möglich, die Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten beim Primärschuldner nicht gegeben. Der Bw. fungierte ab 17. Juni 2004…
…Sie ist für die Frage, wann Geld oder geldwerte Vorteile steuerlich zugeflossen sind, ohne Belang. Geldmittel und Geldwerte können somit sowohl vor als auch nach der Fälligkeit eines zivilrechtlichen Anspruches zufließen. Erhaltene Vorschüsse, Vorauszahlungen bzw Nachzahlungen, auch wenn damit (erst zu erbringende bzw schon erbrachte…
…Angaben beim Finanzamt seien nicht wörtlich wiedergegeben worden. Er habe als Geldgeber dieser Firma bei der Hausbank als einziger Einzelunterschrift gehabt, denn er habe ja die gesamten Geldmittel aus seiner Finanzierung bei der Raiba in L einbezahlt. Die Zahllast sei wegen fehlenden oder verspäteten Einreichungen…
…Ich habe mit Frau H keine Verhandlungen geführt. Ob ich für die Gründung der W-GmbH Geldmittel einbringen oder aufbringen musste weiß ich nicht. Ob ich für den Verkauf der Gesellschaftsanteile von Frau H etwas erhalten habe kann ich mich nicht mehr erinnern." 1.3…
…die Gelder der anderen Hauseigentümer dazu verwendet worden sind, um Ausgaben für jene Häuser zu tätigen, für die keine Geldmittel vorhanden waren. Ohne dass die Eigentümer es wussten, haben sie das wirtschaftliche Risiko der Rückzahlung auferlegt bekommen. Es ergibt sich also, dass Herr H. bzw…
…befugt war noch eine derartige Befugnis (Konzession) jemals erlangen konnte und - deren Einrichtung als Domizilgesellschaft (tatsächlicher Geschäftsgegenstand und gewerblicher Geschäftsbetrieb unbekannt) angesichts fehlender Anhaltspunkte für eigenes Personal sowie ungeklärter Ausstattung mit Geldmitteln eine Betätigung als Versicherungsgesellschaft nach dem äußeren Anschein auch tatsächlich nicht ausüben konnte…
Für die Behauptung des Bw., es habe weiterhin bis 1990 Streit mit dem Klienten geherrscht, findet sich im Handakt keinerlei Hinweis. Diese Behauptung des Bw. erweist sich daher als unglaubwürdig. Auch die eidesstattliche Erklärung des Klienten aus dem Jahr 1995 ist unstimmig, lebensfremd und unglaubwürdig…