…Nachlasses am 10. April 2008 je zur Hälfte Gesamtrechtsnachfolger ihres verstorbenen Vaters geworden sind. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er…
…sich in Graz wieder in stationäre Behandlung zu begeben. Laut Auskunft des mittlerweile verstorbenen Vaters meiner Klientin ist Frau Renz Sonja Mutter 3er Kinder, wobei ihr auf Grund ihrer psychischen Erkrankung das Sorgerecht für jedes der Kinder entzogen wurde und zwei Kinder in Deutschland in…
…durch Verschmelzung erloschene GmbH (zB VwGH 19.6.2002, 99/14/0144; VwGH 19.1.2005, 2004/13/0164), •verstorbene Person (VwGH 25.9.1992, 90/17/0331), •Verlassenschaft nach Einantwortung (zB VwGH 9.2.2005, 2001/13/0042, 2001/13/0043). Bestimmte Rechte stehen…
…Verlassenschaft H. an liquiden Mitteln nur rund S 127.000,-- enthalten habe, die Steuerschuld auf eine bereits verstorbene Person falle und zur Begleichung der Steuer eine Liegenschaft veräußert werden müsste. Mit Bescheid vom 17. Oktober 2001 wurde der Antrag um Bewilligung einer Nachsicht abgewiesen. Begründet…
…angemeldet wurde, die Verlassenschaft H. an liquiden Mitteln nur rund S 127.000,-- enthalten habe, die Steuerschuld auf eine bereits verstorbene Person falle und zur Begleichung der Steuer eine Liegenschaft veräußert werden müsste. Mit Eingabe vom 20. November 1995 wurde bekannt gegeben, dass die Bw…
…0042), •durch Verschmelzung erloschene GmbH (zB VwGH 19.6.2002, 99/14/0144; VwGH 19.1.2005, 2004/13/0164), •verstorbene Person (VwGH 25.9.1992, 90/17/0331), •Verlassenschaft nach Einantwortung (zB VwGH 9.2.2005, 2001/13/0042, 2001/13/0043). Eine GesBR (…
…vom 18.06.2006 also, dass eine Reihe von Beteiligten schon seit vielen Jahren verstorben war und nach der klaren Rechtslage daher in jedem Fall ein Nichtbescheid vorlag, weil diese Personen nicht mehr als Adressat im Feststellungsbescheid hätten aufscheinen dürfen. Damit lag die volle Kenntnis…
…sei auszuführen, dass zu diesem Zeitpunkt lediglich die Tatsache bekannt gewesen sei, dass im Feststellungsbescheid vom 25. Januar 2005 bereits vor diesem Zeitpunkt verstorbene Personen enthalten gewesen seien. Ob die Finanzverwaltung selbst, der ja diese Tatsachen auch bekannt gewesen seien oder gewesen sein müssten, auch…
…Vollmacht übermittelte. In der Willenserklärung des Verstorbenen vom 19. Juli 2004 verfügte dieser, dass der Versicherungsnehmer bei seinem Lebensversicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung auf den Berufungswerber lauten möge, die versicherte Person (der Verstorbene) und die bezugsberechtigte Person (der Berufungswerber) bleiben unverändert. Mit Bescheid vom 18. Oktober…
…Auf den streitgegenständlichen Fall angewendet bedeute dieses, dass nicht die protokollierte Einzelfirma unter ihrem Geschäftsnamen an der GmbH. beteiligt war, sondern die Verstorbene als natürliche Person. Der Verkehrswert der Liegenschaften in den Katastralgemeinden G. und Z. wäre unter dem dreifachen Einheitswert. Entsprechende Gutachten werden nachgereicht…
…Auf den streitgegenständlichen Fall angewendet bedeute dieses, dass nicht die protokollierte Einzelfirma unter ihrem Geschäftsnamen an der GmbH. beteiligt war, sondern die Verstorbene als natürliche Person. Der Verkehrswert der Liegenschaften in den Katastralgemeinden G. und Z. wäre unter dem dreifachen Einheitswert. Entsprechende Gutachten werden nachgereicht…
…der verstorbene Ehegatte Stifter der Stiftung-FL und an dieser bis 1989 allein wirtschaftlich berechtigt war, noch dass die Bw seit 1989 Begünstigte (mindestens seit dem Erbgang 1991 alleinige Begünstigte) der Mitstifterin (Stiftung-FL) und seit dem Tod des Gatten deren allein wirtschaftlich berechtigte Person…
…werden (vgl. das Erkenntnis vom 8. November 1977, 1168/77). Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung zugunsten eines im Versicherungsvertrag benannten Bezugsberechtigten gewährt demnach der berechtigten Person einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer, fällt jedoch nicht in den Nachlass (Kapp/Ebeling, ErbStG-Kommentar Rz 265 zu § 3d…
…um Kreditverbindlichkeiten abzusichern bzw. als Voraussetzung dafür, dass ein Kredit gewährt wurde. Im konkreten Fall waren sowohl der Verstorbene als auch die Berufungswerberin Kreditnehmer. Die Ratenhöhe für die Kreditrückzahlung wurde von der Bank mit monatlich € 545,71 festgelegt. Die Berufungswerberin beteiligte sich nachweislich an…
…ErbStG auf die Rente entfallende Erbschaftsteuer wird durch den Zahler der Renten, H.C.L., vergütet. Die Bw. war die Lebensgefährtin des am xxx verstorbenen H.P.. Dieser hat in seinem eigenhändigen Testament den gemeinsamen Sohn, H.C.L., als Universalerben eingesetzt und der Bw…
…dass der Verstorbene gegenüber der Versicherung seine Lebensgefährtin Ch.W. als Bezugsberechtigte der Lebensversicherung benannt hat. Unbestritten blieb, dass die Versicherung entsprechend dieser Vertragslage nach dem Tod der versicherten Person den auszuzahlenden Leistungsbetrag auf ein Konto der Bezugsberechtigten überwiesen hat. Als Erwerb von Todes wegen…
…Reihe wesentlicher Rechtsfolgen aus. Zunächst ist zu beachten, dass ab dem Zeitpunkt des Todes der Verstorbene nicht mehr Verfahrensrechtssubjekt und damit Bescheidadressat sein kann. Ein Bescheid gegenüber einer rechtlich nicht existenten Person geht ins Leere, er vermag keine Wirkungen zu entfalten. Ein derartiger Bescheid ist…
…er die Erbschaft angenommen hat, in Rücksicht auf dieselbe den Erblasser vor. Beide werden in Beziehung auf einen Dritten für eine Person gehalten. Vor der Annahme des Erben wird die Verlassenschaft so betrachtet, als wenn sie noch von dem Verstorbenen besessen würde (vgl. § 547 ABGB)…
…Ableben der versicherten Person innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer an den bei Ableben Bezugsberechtigten namens C. B. auszuzahlen ist. Aus der Meldung nach § 26 ErbStG wegen Ableben geht hervor, dass die versicherte Person N. K. am 12. September 2001 verstorben ist und der bezugsberechtigten Person C…
…der Erblasserin begründen keine Erbschaftsteuerpflicht. Die Verpfändung der Ansprüche aus einem bestimmten Vertrag kann nur durch den jeweiligen Versicherungsnehmer (und nicht die versicherte Person) vorgenommen worden sein, weshalb die Verstorbene auch dadurch nicht zur Vertragspartnerin gegenüber der Versicherungsgesellschaft wurde (daher kein Tatbestand des § 2 Abs…