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UFSG RV/0257-G/03Verspäteter Antrag auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers aufgrund verspäteter Bezahlung der zugrunde liegenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. 279/1995, BGBl. II 416/2001 (im Folgenden: Verordnung), wonach Anträge auf Vorsteuererstattung bis…

UFSG RV/0588-G/02Verspäteter Antrag auf Vorsteuererstattung, fehlendes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2003

…als sechs Monate verspäteten Einbringung des Antrages am 25. Jänner 1999 steht im vorliegenden Fall außer Streit. Zudem hat die Bw. für den Vorjahreszeitraum einen (rechtzeitigen) Antrag auf Vorsteuererstattung eingebracht. Die Argumentation der Bw., das Finanzamt hätte die angeforderten, benötigten Formulare trotz Nachfrage verspätet übermittelt…

UFSG RV/0254-G/12Verspäteter Antrag im elektronischen Verfahren auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2012

…elektronischen Einbringung der Vorsteuererstattungsanträge für den Erstattungszeitraum 2010 gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung am 30. September 2011. Nach der Aktenlage und unbestritten ist der elektronische Antrag auf Vorsteuererstattung verspätet, nämlich mit 27. Oktober 2011, gestellt worden. Die objektive Tatsache der verspäteten elektronischen Antragstellung steht…

UFSG RV/0909-G/09Ein verspäteter Antrag auf Erstattung von Vorsteuern führt zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…Folgenden: Verordnung) sind Anträge auf Vorsteuererstattung binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist (vgl. dazu auch VwGH vom 28.2.2002, 2000/15/0132). Im berufungsgegenständlichen Fall endete die Frist zur Einbringung der Vorsteuererstattungsanträge für den Erstattungszeitraum…

UFSG RV/0256-G/08Verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2008

…ohne Auswirkung. Die Berufung sei daher als unbegründet abzuweisen. Im rechtzeitigen Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die zweite Instanz wurde ausgeführt, dass die Ausschlussfrist versäumt worden sei, weil das Finanzamt bezüglich des Vorsteuererstattungsverfahrens für 2003 eine rechtsirrtümliche Auffassung vertreten habe. Erst nachdem…

UFSG RV/0640-G/02Verspätet eingereichter Antrag auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2003

…Abs. 1 der VO ist ein Antrag auf Erstattung der Vorsteuerbeträge mittels amtlich vorgeschriebenen Vordruckes binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. Im berufungsgegenständlichen Fall endete die Frist zur Einbringung eines Vorsteuererstattungsantrages für den Erstattungszeitraum 2000 gemäß …

UFSG RV/0567-G/09Die Änderung der Rechtsprechung zur Anspruchsvoraussetzung der Vorsteuererstattung führt nicht zu einer Verlängerung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…dass das Finanzamt ohne zuvor über die beantragte Wiedereinsetzung entschieden haben zu müssen, über die Verfristung der Anträge auf Vorsteuererstattung abgesprochen hat. Das Finanzamt hat die Anträge wegen verspäteter Einreichung zurückgewiesen. Nach Ansicht der Bw. ist diese Entscheidung a) mit einem wesentlichen Verfahrensmangel behaftet. Die…

UFSG RV/0780-G/06Einfuhrumsatzsteuererstattung eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.10.2007

…4.2006 zur Kenntnis gebracht worden sei. Das Finanzamt wies den Antrag der Bw. mit Bescheid vom 26.6.2006 im Ergebnis als verspätet eingebracht ab und führte begründend unter Hinweis auf die Vorsteuererstattungsverordnung BGBl. 279/1995 aus: diese Verordnung sehe eine Antragstellung binnen sechs…

UFSG RV/0333-G/08Keine Vorsteuererstattung bei verspäteter Vorlage der Originalrechnungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008

…Hierbei handelt es sich aber nicht bloß um eine Formvorschrift, sondern um eine materiell-rechtliche Voraussetzung im Vorsteuererstattungsverfahren. Ein Antrag ohne Originalbelege ist nicht bloß mangelhaft im Sinne eines Formgebrechens wie etwa das Fehlen einer Unterschrift, sondern es mangelt an der materiell-rechtlichen Voraussetzung eines…

UFSG RV/0311-G/121. Einbringung der Berufung durch eine dazu nicht Legitimierte 2. Unzulässiger Papierantrag im (elektronischen) Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010 für EU-Unternehmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…Fall endete die Frist zur elektronischen Einbringung der Vorsteuererstattungsanträge für den Erstattungszeitraum 2009 gemäß § 3 Abs. 1a der Verordnung am 31. März 2011 (für 2010 am 30. September 2011, gemäß § 3 Abs. 1). Nach der Aktenlage und unbestritten sind die elektronischen Anträge auf Vorsteuererstattung verspätet…

UFSL RV/0759-L/08Säumniszuschlag bei Rechtsirrtum und verspäteter Überrechnung eines Abgabenguthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2009

…3/2007 bereits vor diesem Termin fällig gewesen wären, sei die Abdeckung dieser Abgaben verspätet erfolgt. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 8.7.2008 wurde noch einmal betont, dass aufgrund des Rechtsirrtums im fraglichen Zeitpunkt aus Sicht…

UFSG RV/0130-G/08Keine Vorsteuererstattung bei verspäteter Vorlage der Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…vom 18.1.2007, V R 23/05, sei der Einspruch der Bw. unter Vorlage der Originalrechnungen als fristgerechter Antrag auf Wiedereinsetzung zu werten. Bei der Übersendung der Kopien zusammen mit dem Vergütungsantrag habe es sich um ein Versehen der Bw. gehandelt. Um wohlwollende Prüfung…

UFSG RV/0225-G/08Vorsteuererstattung mit verspäteter Vorlage der Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…279/1995 gebunden sei. Die Bw. brachte einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ein und führte ergänzend unter Schilderung des Verfahrensablaufes aus: Der Vorsteuererstattungsantrag für das Jahr sei zeitgerecht eingebracht worden. Im Gegensatz zum Sachverhalt der UFS-Entscheidung vom…

UFSG RV/0398-G/05Verspäteter Vorlageantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2006

…Bw. mit der Eingabe vom 30. Juni 2005 an das Finanzamt Graz-Stadt den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und in der Begründung Nachstehendes ausgeführt: "Die Rückweisung der Berufung vom 23.03.2004 als unbegründet, ist mir bzw. meiner…

UFSG RV/0250-G/12Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer: Zurückweisung des Erstattungsantrages wegen Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…auch um die Überführung des LKW, den Ersatz des Fahrers, Folgen verspäteter Lieferungen etc. In all dieser Hektik vergaß Herr SR, den Antrag auf die Vorsteuervergütung fristgemäß zu stellen. Da es sich um eine absolute Not- und Ausnahmesituation handelte, bitte ich im Auftrag meines Mandanten…

UFSG RV/0623-G/02Anschreiben zu einem erst nach Fristablauf eingereichten Antrag ist kein fristenwahrender Antrag auf Vorsteuererstattung, fehlendes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2003

…zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der Unternehmer den zu erstattenden Betrag selbst zu berechnen. Dem Erstattungsantrag sind die Rechnungen und die Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer im Original beizufügen. Diese VO wurde auf Grund des § 21 Abs. 9…

UFSG RV/0299-G/10Verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2010

…betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 10-12/2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem Formular U5 vom 31. Juli 2009, beim Finanzamt eingelangt am 12. August 2009, brachte die Bw., ein deutsches Transportunternehmen, einen Antrag auf…

UFSG RV/0121-G/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2003

…Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen. Da ein verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung zurückzuweisen (ergibt sich aus VwGH vom 28.02.2002, 2000/15/0132) und nicht der Erstattungsbetrag mit Null festzusetzen ist, war der Spruch dahingehend abzuändern…

UFSG RV/0543-G/02Verspätete Einbringung eines Antrages auf Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2003

…Finanzamt den Antrag auf Erstattung von Vorsteuern für den Zeitraum Jänner bis Dezember 1995 (Formular U 5, datiert mit 18. Mai 1996, ohne Unterschrift) einschließlich einer Aufstellung der bezughabenden Rechnungen eingereicht. Der Ergänzungsauftrag des Finanzamtes, einen Nachweis für die fristgerechte Einreichung des Vorsteuererstattungsantrages für das…

UFSG RV/0140-G/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2003

…Diesen Antrag hat das Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. 279/1995 (im Folgenden: Verordnung), wonach Anträge auf Vorsteuererstattung bis…