…Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden, zumal es sich ungeachtet der gebotenen Verbindung um zwei verschiedene Bescheide handelt…
…In rechtlicher Hinsicht ergibt sich folgendes: Einleitend ist festzuhalten, dass es sich bei den angefochtenen Bescheiden entgegen der Ansicht der Bw. eindeutig um drei verschiedene Bescheide (mit unterschiedlichem Spruch) und nicht um mehrere Ausfertigungen eines Bescheides bzw. nicht um einen Bescheid mit gesonderter Begründung handelt…
…bereits bekannt ist, beim Bescheid des Finanzamtes vom selben Tag ..... betreffend die FG-GmbH ..... Wenn beabsichtigt gewesen sein soll, in einem Zustellvorgang verschiedene Bescheide, verschiedene Abgabepflichtige betreffend, zuzustellen, so haben wir ... festzustellen, dass der Bescheid betreffend die AP-GmbH und deren Mitgesellschafter, dem Zustellbevollmächtigten nicht…
…Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden, zumal es sich ungeachtet der gebotenen Verbindung um zwei verschiedene Bescheide handelt…
…8). Demnach wirkt eine Abänderung oder Aufhebung des Sachbescheides nicht in einer einem Grundlagenbescheid ähnlichen Weise gegenüber dem Wiederaufnahmebescheid. Ein Bescheid, mit dem die Wiederaufnahme eines Verfahrens verfügt wird, und ein im wiederaufgenommenen Verfahren erlassener Sachbescheid (hier: Einkommensteuerbescheid) sind zwei verschiedene Bescheide, die sowohl hinsichtlich…
…den Betriebsprüfungsbericht sei im angefochtenen Bescheid nicht erfolgt. Es sei somit für die Bw. nicht ersichtlich aus welchen Gründen die Aufhebung erfolgt sei. Soweit die neue BVE vom 2.12.2008 einen Verweis auf die Niederschrift enthalte, wird festgehalten, dass hier zwei verschiedene Bescheide vorlagen…
…hervorgekommen seien, ohne allerdings entsprechende Sachverhaltselemente oder Beweismittel konkret zu benennen. Damit wurde aber die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens tatsächlich auf keinen Wiederaufnahmsgrund gestützt. Da Wiederaufnahmsbescheide und neue Sachbescheide zwei verschiedene Bescheide sind, vermag der in den Begründungen der Einkommensteuerbescheide enthaltene Hinweis, die Wiederaufnahme…
…entsprechenden Verweises) unzulässig ist, da es sich nach Lehre und Rechtsprechung um rechtlich zwei verschiedene Bescheide handelt, die jeder für sich den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen müssen (Ritz, BAO, § 299, TZ 45). Sowohl die Wiederaufnahme des Verfahrens, als auch die Bescheidaufhebung nach § 299 BAO sind im…
…angeführt bzw geltend gemacht worden sind, wobei eine Zusammenschau von Aufhebungs- und Ersatzbescheid (mangels eines entsprechenden Verweises) unzulässig ist, da es sich nach Lehre und Rechtsprechung um rechtlich zwei verschiedene Bescheide handelt, die jeder für sich einer Berufung zugänglich sind, die jeder für sich den…
…Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden, zumal es sich ungeachtet der gebotenen Verbindung um zwei verschiedene Bescheide handelt…
…Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden, zumal es sich ungeachtet der gebotenen Verbindung um zwei verschiedene Bescheide handelt…
…Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden, zumal es sich ungeachtet der gebotenen Verbindung um zwei verschiedene Bescheide handelt…
…führte im Wesentlichen aus, dass im Wiederaufnahmebescheid auf die Begründung des gleichzeitig erlassenen Einkommensteuerbescheides hingewiesen worden sei. Der Wiederaufnahmebescheid und der Sachbescheid seien zwei verschiedene Bescheide, die sowohl hinsichtlich ihrer Anfechtbarkeit im Rechtsmittelwege als auch hinsichtlich ihrer Behebbarkeit getrennt zu beurteilen seien. In der Begründung…
…einer Berufung gegen einen Bescheid nicht die Bekämpfung auch des anderen Bescheides. Gleiches gilt für die Stellung von Anträgen auf Verlängerung der Berufungsfristen. Im Übrigen war auch aus der formellen Gestaltung der Bescheide und den gesonderten Rechtsmittelbelehrungen klar erkennbar, dass verschiedene Bescheide (Wiederaufnahmebescheide und neue…
…September 2008 in der Sache selbst, als auch die Berufung gegen den Bescheid betreffend die Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung vom 22. September 2008. Es handelt sich daher um zwei verschiedene Rechtsbehelfe gegen verschiedene Bescheide in einem Schriftsatz, die völlig getrennte Berufungsverfahren zur…
…geltend gemacht worden sind, wobei eine Zusammenschau von Aufhebungs- und Ersatzbescheid (mangels eines entsprechenden Verweises) unzulässig ist, da es sich nach Lehre und Rechtsprechung um rechtlich zwei verschiedene Bescheide handelt, die jeder für sich einer Berufung zugänglich sind, die jeder für sich den gesetzlichen Erfordernissen…
…Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden, zumal es sich ungeachtet der gebotenen Verbindung um zwei verschiedene Bescheide handelt…
…Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden, zumal es sich ungeachtet der gebotenen Verbindung um zwei verschiedene Bescheide handelt…
…Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden, zumal es sich ungeachtet der gebotenen Verbindung um zwei verschiedene Bescheide handelt…
…Mit Bescheid vom 23. August 2010 wies das Finanzamt den deshalb wiederum unerledigten Wiedereinsetzungsantrag vom 18. Dezember 2008 ab. Hierzu führte das Finanzamt aus, dass sich die Begründung des Wiedereinsetzungsantrages als nicht schlüssig erweise. Wäre nur das Nichterkennen, dass es sich um zwei verschiedene Bescheide…