…der Lehre und Rechtsprechung vorliegt, wohl aber nahezu alle Elemente eines solchen vorliegen. Im vorliegenden Fall kann der Mitunternehmeranteil als eine zusammenhängende wirtschaftliche Untereinheit angesehen und als verlusterzeugendes Vermögen iS der Regelungen des § 4 Z 1 lit b UmgrStG gewertet werden. Mit Veräußerung der Gesellschaftsanteile…
…an den Verlustabzügen verfolgte und die Unternehmenssubstanz nur von untergeordneter Bedeutung gewesen sei. Es sei daher das verlusterzeugende Vermögen im Zeitpunkt des Verschmelzungsstichtages mit dem Vermögen im Zeitpunkt der Verlustentstehung nicht mehr vergleichbar. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit sei vor allem auf quantitative Merkmale wie den Umsatz…
…übertragende/übernehmende Körperschaft vermögenslos, kann ein vorgetragener Verlust nicht mehr als Sonderausgabe abgezogen werden (Zöchling in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG4 § 4 Rz 15). Zusätzlich zum Vorhandensein des verlusterzeugenden Betriebs, Teilbetriebs oder nicht zu einem Betrieb gehörenden Wirtschaftsguts muss der Umfang dieser Vermögenswerte zum Verschmelzungsstichtag…
…übergegangen ist. Dies deswegen, weil das verlusterzeugende Vermögen bzw. der verlusterzeugende Teilbetrieb am Verschmelzungsstichtag nicht mehr vorhanden waren. Die Betriebsprüfung begründete ihre Beurteilung wie folgt: Gemäß § 4 Z 1 Iit. a UmgrStG ist für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit von bis zum Verschmelzungsstichtag noch nicht verwerteten…
…daß das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sein muß, ist formal neues Recht, entspricht aber der bisherigen Verwaltungspraxis. Z 1 gilt unverändert auch für eigene Verluste...der übernehmenden Körperschaft aus Vorjahren. Sollte die übernehmenden Körperschaft am Verschmelzungsstichtag das verlusterzeugende Vermögen nicht mehr oder in…
…ist u. a., dass das verlustverursachende Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist (§ 4 UmgrStG). Im gegenständlichen Fall besteht jedoch zum Zeitpunkt der Übertragung weder ein Betrieb, dem der Verlust zugeordnet werden kann, noch ist das verlusterzeugende Vermögen, nämlich die Forderung an das verbundene Unternehmen, vorhanden…
…mit Ausnahme zurückbehaltener PKW´s im Jahr 2003 veräußert worden seien, die Beschäftigungsverhältnisse im Jahr 2003 beendet worden seien und die Gesellschaft zum Umwandlungsstichtag weder über Warenvorräte noch halbfertige Arbeiten verfügt habe und das verlusterzeugende Vermögen daher nicht mit jenem zum Umwandlungsstichtag vergleichbar sei, mit Vorlageantrag…
…aber, den Übergang des Verlustabzuges auf den Rechtsnachfolger in jenen Fällen nicht mehr zuzulassen, in denen Rechtsnachfolger das verlusterzeugende Vermögen nicht mehr oder in nicht mehr vergleichbarem Umfang besitzen sollten. Eine Einschränkung dieser Bestimmung auf Körperschaften als Rechtsnachfolger lässt eine logische Gesetzesinterpretation nicht zu, sodass…
…837,23 €) sei verzichtet bzw. vergessen worden, wobei festzustellen sei, dass das verlusterzeugende Vermögen am Verschmelzungsstichtag vorhanden gewesen wäre. Gemäß den Umgründungssteuerrichtlinien (Rz 197f) seien Verluste den einzelnen Verlustentstehungsquellen direkt zuzuordnen. Sei keine eindeutige Zuordnung der Verluste möglich, würde eine sachgerechte Aliquotierung der Verlustvorträge…
…837,23 €) sei verzichtet bzw. vergessen worden, wobei festzustellen sei, dass das verlusterzeugende Vermögen am Verschmelzungsstichtag vorhanden gewesen wäre. Gemäß den Umgründungssteuerrichtlinien (Rz 197f) seien Verluste den einzelnen Verlustentstehungsquellen direkt zuzuordnen. Sei keine eindeutige Zuordnung der Verluste möglich, würde eine sachgerechte Aliquotierung der Verlustvorträge…
…aber, den Übergang des Verlustabzuges auf den Rechtsnachfolger in jenen Fällen nicht mehr zuzulassen, in denen Rechtsnachfolger das verlusterzeugende Vermögen nicht mehr oder in nicht mehr vergleichbarem Umfang besitzen sollten. Eine Einschränkung dieser Bestimmung auf Körperschaften als Rechtsnachfolger lässt eine logische Gesetzesinterpretation nicht zu, sodass…
…erst durch die Außenprüfung - auch durch Schlussfolgerungen des Betriebsprüfers aus seiner zusammengefassten Betrachtung der (Veranlagungs)aktenlage über mehrere Veranlagungsjahre hinweg - die Tatsache, dass das verlusterzeugende Vermögen zum Umgründungsstichtag einen nicht mehr vergleichbaren Umfang hatte, in dem Körperschaftsteuerverfahren für jedes der Streitjahre neu hervor. Ermessensübung gemäß …
…die von den Regelungen des § 4 Z 1 UmgrStG noch nicht erfasst worden sind, weil zB das verlustverursachende Vermögen am Verschmelzungsstichtag noch ohne wesentliche Verminderung vorhanden gewesen und erst nach der Verschnmelzung stillgelegt oder veräußert worden ist (vgl. Bruckner a.a.O. Rz.99). Die…
…Jänner 2002 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Dabei führte es im Wesentlichen aus, dass Artikel 23 DBA-Schweiz im verlusterzeugenden Zeitraum nicht anwendbar gewesen sei, da es nichts zu "befreien" gegeben habe. Dieser Umstand sei auch den schweizerischen Steuererklärungen und -bescheiden für…
…fortgesetzten Verlustabzug bei der übernehmenden Körperschaft bedingt durch das Vorhandensein des verlusterzeugenden Objektes. Wie aus § 4 Z. 1 lit. a leg.cit zu ersehen, ist Voraussetzung für den Übergang des Verlustvortragsrechts u.a., dass das verlustverursachende Vermögen der übertragenden Körperschaft am Umgründungsstichtag tatsächlich vorhanden ist…
…Huber-Khun verfassten und in dritter Auflage erschienen Kommentar zum Umgründungssteuergesetz zitiert: | " | Zusätzlich zum Vorhandensein des verlusterzeugenden Betriebes, Teilbetriebes oder nicht zu einem Betrieb gehörenden Wirtschaftsgutes muss der Umfang dieser Vermögenswerte zum Verschmelzungsstichtag mit dem Umfang im Zeitpunkt der Verlustentstehung wirtschaftlich vergleichbar sein…
…Der Bw. hätte bei Übernahme der Liegenschaften auch die darauf besicherten Bankverbindlichkeiten übernehmen müssen. Aus der Vermögenserklärung vom 13. November 2006 ergibt sich Folgendes: Der Bw. hat folgende Aktiva zur Abgeltung seines Pflichtteilanspruches erhalten: | Bezeichnung | Wert | Liegenschaften P. | € 188.149…
…in einem späteren Veranlagungszeitraum ist auch nicht einmal Voraussetzung, dass der verlusterzeugende Betrieb noch besteht. Angesichts dieser Erwägungen wurde der Verlust des Ehegatten der Berufungswerberin aus dem Veranlagungszeitraum 2003 somit in dessen Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 27. März 2007 zu Recht nicht im Rahmen der…
…bewiesen werde, dass die Verluste ausschließlich nur aus dem Objektgeschäft hätten stammen können. Da das Detailgeschäft unbestrittenermaßen aufgegeben worden und vor allem das dem Detailgeschäft gewidmete Vermögen nicht mehr vorhanden gewesen sei, wären Verluste aus dem Detailgeschäft nach der Einbringung nicht mehr verrechenbar. Es sei…
…richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Erfüllung der Verlustabdeckung durch den Gesellschafter bedeute (nach dem Urteil des EuGH vom 28.3.1990, Rs 38/88) keine Erhöhung des Vermögens der empfangenden Gesellschaft, wenn die Verpflichtung dazu vor dem Entstehen der Verluste eingegangen wurde…