…2. Vorhandensein des zu spaltendenverlusterzeugenden Vermögens am Stichtag Rz 1704: Auf Grund des Verweises des § 35 UmgrStG auf § 21 UmgrStG hängt der Übergang von Verlusten der übertragenden auf die neue oder übernehmende Körperschaft vom Vorhandensein des verlusterzeugenden Vermögens zum Spaltungsstichtag ab (VwGH 29.9.2010…
…der Lehre und Rechtsprechung vorliegt, wohl aber nahezu alle Elemente eines solchen vorliegen. Im vorliegenden Fall kann der Mitunternehmeranteil als eine zusammenhängende wirtschaftliche Untereinheit angesehen und als verlusterzeugendes Vermögen iS der Regelungen des § 4 Z 1 lit b UmgrStG gewertet werden. Mit Veräußerung der Gesellschaftsanteile…
…Grundsätzen ausspreche, wäre auch im Anlassfall zu prüfen, ob das verlusterzeugende Vermögen auf den Erben übergegangen sei. Da das verlusterzeugende Vermögen im Beschwerdefall nicht auf den Erben übergegangen ist, schließe sich das die Finanzverwaltung der höchstgerichtlichen Judikatur an. Dagegen richtete sich der Vorlageantrag. Darin führte…
…Umfangsminderung eingetreten wäre. Die erhebliche Umfangsminderung ist erst im Lauf des Jahres 2011 eingetreten (Kündigung aller Dienstverhältnisse, Aufgabe des eigenen Büros, drastischer Umsatzrückgang). Änderungen im verlusterzeugenden Vermögen nach dem Umgründungsstichtag sind für das Schicksal der Verlustvorträge jedoch unschädlich (Stefaner in Kofler, UmgrStG², § 10 Rz 9…
…Umfangsminderung eingetreten wäre. Die erhebliche Umfangsminderung ist erst im Lauf des Jahres 2011 eingetreten (Kündigung aller Dienstverhältnisse, Aufgabe des eigenen Büros, drastischer Umsatzrückgang). Änderungen im verlusterzeugenden Vermögen nach dem Umgründungsstichtag sind für das Schicksal der Verlustvorträge jedoch unschädlich (Stefaner in Kofler, UmgrStG², § 10 Rz 9…
…an den Verlustabzügen verfolgte und die Unternehmenssubstanz nur von untergeordneter Bedeutung gewesen sei. Es sei daher das verlusterzeugende Vermögen im Zeitpunkt des Verschmelzungsstichtages mit dem Vermögen im Zeitpunkt der Verlustentstehung nicht mehr vergleichbar. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit sei vor allem auf quantitative Merkmale wie den Umsatz…
…Vermögens 3.8.1.3.1. Allgemeines Rz 1189: Auf Grund des in § 21 Z 1 UmgrStG enthaltenen Verweises auf § 4 Z 1 lit. c UmgrStG ist ein Übergang der Verluste trotz des Vorhandenseins des verlusterzeugenden Vermögens zum Einbringungsstichtag nicht möglich, wenn dieses verlusterzeugende Vermögen…
…übertragende/übernehmende Körperschaft vermögenslos, kann ein vorgetragener Verlust nicht mehr als Sonderausgabe abgezogen werden (Zöchling in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG4 § 4 Rz 15). Zusätzlich zum Vorhandensein des verlusterzeugenden Betriebs, Teilbetriebs oder nicht zu einem Betrieb gehörenden Wirtschaftsguts muss der Umfang dieser Vermögenswerte zum Verschmelzungsstichtag…
…übergegangen ist. Dies deswegen, weil das verlusterzeugende Vermögen bzw. der verlusterzeugende Teilbetrieb am Verschmelzungsstichtag nicht mehr vorhanden waren. Die Betriebsprüfung begründete ihre Beurteilung wie folgt: Gemäß § 4 Z 1 Iit. a UmgrStG ist für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit von bis zum Verschmelzungsstichtag noch nicht verwerteten…
…daß das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sein muß, ist formal neues Recht, entspricht aber der bisherigen Verwaltungspraxis. Z 1 gilt unverändert auch für eigene Verluste...der übernehmenden Körperschaft aus Vorjahren. Sollte die übernehmenden Körperschaft am Verschmelzungsstichtag das verlusterzeugende Vermögen nicht mehr oder in…
…ist u. a., dass das verlustverursachende Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist (§ 4 UmgrStG). Im gegenständlichen Fall besteht jedoch zum Zeitpunkt der Übertragung weder ein Betrieb, dem der Verlust zugeordnet werden kann, noch ist das verlusterzeugende Vermögen, nämlich die Forderung an das verbundene Unternehmen, vorhanden…
…bei der Muttergesellschaft erhalten. Rz 215a: Handelt es sich beim verlusterzeugenden Vermögen um eine Beteiligung, die verschmelzungsbedingt nicht mehr vorhanden ist (siehe Rz 214 f), tritt bei zukünftigen Umgründungen für Zwecke des Objektbezuges das Vermögen der verschmelzungsbedingt untergegangenen Körperschaft (zB Betrieb oder Beteiligung) an die…
…1 lit. b und c UmgrStG hinsichtlich des verlusterzeugenden Vermögens zum Verschmelzungsstichtag gegeben ist. Soweit die vortragsfähigen Verluste aus der Zurechnung der Ergebnisse der Gruppenmitglieder resultieren, ist der Objektbezug nicht gewahrt, wenn das verlustverursachende Vermögen in der Unternehmensgruppe nicht mehr vorhanden ist (gruppenbezogene Betrachtungsweise). Dies…
…mit Ausnahme zurückbehaltener PKW´s im Jahr 2003 veräußert worden seien, die Beschäftigungsverhältnisse im Jahr 2003 beendet worden seien und die Gesellschaft zum Umwandlungsstichtag weder über Warenvorräte noch halbfertige Arbeiten verfügt habe und das verlusterzeugende Vermögen daher nicht mit jenem zum Umwandlungsstichtag vergleichbar sei, mit Vorlageantrag…
…aber, den Übergang des Verlustabzuges auf den Rechtsnachfolger in jenen Fällen nicht mehr zuzulassen, in denen Rechtsnachfolger das verlusterzeugende Vermögen nicht mehr oder in nicht mehr vergleichbarem Umfang besitzen sollten. Eine Einschränkung dieser Bestimmung auf Körperschaften als Rechtsnachfolger lässt eine logische Gesetzesinterpretation nicht zu, sodass…
…Bedeutung verursacht worden, ist im Hinblick auf die weitere Vortragsfähigkeit dieses Verlustes erforderlich, dass das verlusterzeugende Wirtschaftsgut zum Einbringungsstichtag noch vorhanden ist. 3.8.2.3. Vergleichbarkeit des vorhandenen Vermögens 3.8.2.3.1. Allgemeines Rz 1200: Auf Grund der maßgebenden Regelung des § 4…
…101 mwN). Maßgeblich dabei ist, dass die Vergleichbarkeit am Umwandlungsstichtag gegeben ist. Das verlusterzeugende Vermögen muss daher mit jenem im Zeitpunkt des Umwandlungsstichtages vergleichbar sein. Der Vergleich erfolgt durch eine fraktionierte Rückwärtsbetrachtung: Verluste an oder vor jenem Bilanzstichtag, zu dem eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben…
…getroffenen Aussagen inhaltlich unrichtig und logisch nicht nachvollziehbar: "Wie bereits in der Bescheidbeschwerde vom 26.07.2022 ausgeführt, handelt es sich beim verlusterzeugenden Vermögen nicht um die zurückbehaltenen Verpflichtungsscheine. Vielmehr sind die Verluste auf den übertragenen Betrieb Zementwerke der **BF** zurückzuführen und können daher bei…
…101 mwN). Maßgeblich dabei ist, dass die Vergleichbarkeit am Umwandlungsstichtag gegeben ist. Das verlusterzeugende Vermögen muss daher mit jenem im Zeitpunkt des Umwandlungsstichtages vergleichbar sein. Der Vergleich erfolgt durch eine fraktionierte Rückwärtsbetrachtung: Verluste an oder vor jenem Bilanzstichtag, zu dem eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben…
…101 mwN). Maßgeblich dabei ist, dass die Vergleichbarkeit am Umwandlungsstichtag gegeben ist. Das verlusterzeugende Vermögen muss daher mit jenem im Zeitpunkt des Umwandlungsstichtages vergleichbar sein. Der Vergleich erfolgt durch eine fraktionierte Rückwärtsbetrachtung: Verluste an oder vor jenem Bilanzstichtag, zu dem eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben…