…sei auf den Anlassfall der Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z. 9 StGB anzuwenden, da die Tat mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit als mit vorgefasster Absicht begangen worden sei. Darüber hinaus wäre auch der Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z. 6 StGB heranzuziehen gewesen…
…niemals mit den Rechtsvorschriften in Konflikt geraten ist, durch den unüberlegten und durch die verlockende Gelegenheit erfolgten Ankauf der Zigaretten in eine Ausnahmesituation geraten wäre. Mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes XXX vom 2 .Juli 2008 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen. Als Begründung dazu wurde ausgeführt…
…der Bf, welcher bislang niemals mit den Rechtsvorschriften in Konflikt geraten ist, durch den unüberlegten und durch die verlockende Gelegenheit erfolgten Ankauf der Zigaretten in eine Ausnahmesituation geraten wäre. Mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 2 .Juli 2008 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen. Als…
…Der Bf., welcher bislang niemals mit den Rechtsvorschriften in Konflikt geraten ist, wäre durch den unüberlegten und durch die verlockende Gelegenheit erfolgten Ankauf der Zigaretten in eine Ausnahmesituation geraten. Er hätte sich aufgrund der unvorhergesehenen und überraschenden Nachschau in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, sodass er…
…hat; 8. sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hat hinreißen lassen; 9. die Tat mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit verleitet als mit vorgefaßter Absicht begangen hat; 10. durch eine nicht auf Arbeitsscheu zurückzuführende drückende Notlage zur Tat bestimmt worden ist; 11…
…Bw. darauf angekommen war, sich durch eine besonders verlockende Gelegenheit (Gründung einer ausländischen Stiftung) eine fortlaufende Einkunftsquelle zu verschaffen, wobei die Absicht der Stifterin auf die Gewinnung einer fortlaufenden Einnahme aus der wiederkehrenden Unterlassung der Offenlegung steuerpflichtiger Einkünfte aus Kapitalvermögen/sonstige Einkünfte im Sinn des …
…nicht angekommen. Buchhalterisch wären sie auch nicht erfasst worden, wenn sie dort angekommen wären. Das sei eine besonders verlockende Gelegenheit für den Berufungswerber gewesen. Es gebe hier nichts zu beschönigen. Der Berufungswerber habe das Strafverfahren über sich ergehen lassen und sei rechtskräftig verurteilt worden. Dieser…
…Angebot der St AG, die Schwarzlieferungen an Bier in ihrer eigenen Buchhaltung so zu verschleiern, dass diese durch den Fiskus auch bei einer Betriebsprüfung beim Bierlieferanten nicht entdeckt werden würden, dem EK als verlockende Gelegenheit erschienen sein, eine wenngleich rechtwidrige Abgabenvermeidung zu betreiben. Argumentiert man…
…dazu ihren Mann miterhalten muss war drückend. Mitunter wurde sie - unter diesen Gesichtspunkten betrachtet - mehr durch eine besondere verlockende Gelegenheit zur Tat verleitet und hat sie die Tat nicht mit vorgefasster Absicht begangen. Die erste Instanz führt auch an, dass sie sehr detaillierte Angaben zur…
…P gemeldet, aber nicht zahlen können, bestünde kein strafbarer Tatbestand) begangen worden sei. Weiters sei die Tat durch eine besonders verlockende Gelegenheit (dem Abgabepflichtigen ist auferlegt, die Abgaben selbst zu berechnen und abzuführen) hervorgerufen worden. Zu berücksichtigen sei auch die drückende wirtschaftliche Notlage, sowie der…
…Beschuldigte aus einer finanziellen Notlage bzw. aus einer verlockenden Gelegenheit heraus und nicht aus Bereicherungsabsicht die ihr vorgeworfenen Delikte begangen und sei letztlich auch dem damaligen Steuerberater eine gewisse Mitschuld hinsichtlich der verspäteten Erklärungsabgabe für 2001 und 2002 anzulasten. Die ausgesprochene Strafe berücksichtige auch die…
…Bereits davor habe sie längere Zeiträume nicht geraucht. Sie sei Gelegenheitsraucherin gewesen und habe sich die Zigaretten teilweise aufgrund der niedrigeren Preise in Deutschland gekauft. Keinesfalls habe sie eine Stange monatlich über einen Zeitraum von 5 Jahren verbraucht. Sie habe am 6.3.2007 von…
…Unternehmen hätte begonnen zu florieren. Im Juli 2003 habe die Bw. ein Kaufanbot erhalten. Dieses sei so verlockend gewesen, dass diese letztlich den nunmehr guteingeführten Betrieb veräußert habe. Hinsichtlich des Ergänzungsersuchens vom 11. Jänner 2006 sei betreffend teils schwankender Rohaufschläge mit der Tendenz nach oben…
…Darlehensgebern [DG] behauptet hatte) .....In die mit seinen Gläubigern getroffenen Sicherstellungsvereinbarungen wurden die Zinsgewinne in der Regel bereits einkalkuliert. Als Sicherheit erstellte Wechsel wurden nach Rückzahlung der Darlehen vernichtet. Die ......Gläubiger ließen sich auf Grund der günstigen Gelegenheit, hohe Zinsgewinne zu erzielen, wiederholt darauf ein…
…Auf dem Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg ist der Verwendungszweck "Hausverlosung" oder "Objektverlosung" anzuführen, sowie das zu verlosende Haus mit seiner Anschrift bzw. das Objekt mit einem Identifizierungsmerkmal (zB Fahrgestellnummer bei Autos) zu beschreiben. Die Einhaltung der Fristen kann die selbstberechnete Gebühr vor Vergabe einer Steuernummer auf…
…C. " soll dem Zusammentreffen von "Genießern" und der Werbung für die Firma EC. dienen, die auch zu verlosende Preise in Form von Zigarren und Whisky zur Verfügung stellt. Es können Clubmitglieder bei Herrn Bf auch Zigarren erwerben, er gibt sie ohne Aufschlag zum Selbstkostenpreis ab…
…4 Abs. 1 GSpG - Bankhalter oder Bagatellschwelle - maßgeblich. Im Fall einer Verlosung wirkt kein Bankhalter mit, da die Spielteilnehmer nicht gegen die verlosende Privatperson spielen. Da somit eine der beiden Alternativbedingungen erfüllt wird, ist ein Überschreiten der Bagatellschwelle durch den Lospreis nicht mehr entscheidend. Der…
…4 Abs. 1 GSpG - Bankhalter oder Bagatellschwelle - maßgeblich. Im Fall einer Verlosung wirkt kein Bankhalter mit, da die Spielteilnehmer nicht gegen die verlosende Privatperson spielen. Da somit eine der beiden Alternativbedingungen erfüllt wird, ist ein Überschreiten der Bagatellschwelle durch den Lospreis nicht mehr entscheidend. Der…
…4 Abs. 1 GSpG - Bankhalter oder Bagatellschwelle - maßgeblich. Im Fall einer Verlosung wirkt kein Bankhalter mit, da die Spielteilnehmer nicht gegen die verlosende Privatperson spielen. Da somit eine der beiden Alternativbedingungen erfüllt wird, ist ein Überschreiten der Bagatellschwelle durch den Lospreis nicht mehr entscheidend. Der…
…4 Abs. 1 GSpG - Bankhalter oder Bagatellschwelle - maßgeblich. Im Fall einer Verlosung wirkt kein Bankhalter mit, da die Spielteilnehmer nicht gegen die verlosende Privatperson spielen. Da somit eine der beiden Alternativbedingungen erfüllt wird, ist ein Überschreiten der Bagatellschwelle durch den Lospreis nicht mehr entscheidend. Der…