…weil einerseits der aus der Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr resultierende Vorteil aus dem Dienstverhältnis gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehöre, andererseits der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen gemäß…
…tragen. Über die Berufung hat der Senat erwogen: Im zweitinstanzlichen Verfahren geht es vorrangig um die Beurteilung der Fragen, ob und inwieweit sich der Genuss eines geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen nach § 3 Z 21 EStG 1988…
…Wagenklasse als Werbungskosten in Abzug gebracht. Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen bzw. verbilligten Beförderung des Bw durch die ÖBB auf der Strecke zwischen L und C-Bahnhof bzw. I wurde von der Arbeitgeberin steuerfrei belassen. Ein Sachbezug für diese Freifahrten wurde nicht angesetzt. 2…
…wenn er "im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr (§ 26 Z 5) befördert" wird. Da dem Bw tatsächlich Aufwendungen für seinen PKW für die gesamte Wegstrecke erwachsen und er die verbilligte Beförderung nicht nützt, ist für die gesamte Wegstrecke das "kleine" Pendlerpauschale" von 1.242 € (für…
…in Höhe von 900,00 € anzuerkennen. Mit Schreiben vom 21. August 2008 übermittelte der UFS dem Berufungsführer folgenden Vorhalt: "Nach der Rechtsprechung des VwGH gilt die unentgeltliche bzw verbilligte Beförderung von ÖBB-Mitarbeitern durch die ÖBB als Werkverkehr. Das Pendlerpauschale steht daher nicht zu…
…sind die nachstehenden Umstände zu berücksichtigen: 1. handelsrechtliche Stellung und Gründe des Inhabers für die Gewahrsame an den Tabakwaren; 2. der Ort, an dem sich die Tabakwaren befinden oder die Art der Beförderung; 3. Unterlagen über die Tabakwaren; 4. die Menge und Beschaffenheit der Tabakwaren.
…allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren gegebenen Aufzählung. In dieser Bestimmung findet sich weiters die Angabe einer Richtmenge von 400 Stück Zigarillos und 200 Stück Zigarren als "vermutete" (arg: Anhaltspunkt) Menge der Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit, wobei dies…
…folgt zusammen. | | Bemessungsgrundlage (10% USt) | Freikarten | S 326.000.-(von der Berufung nicht bekämpft) | verbilligte Gesellschafterkarten | S 400.000.-(von der Berufung bekämpft) | S u m m e | S 726.000.- Der Betrag von S…
…seinen Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern lässt. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit…
…erkannte der BFH für Recht, dass Beihilfen der Landesregierung an Personenbeförderungsunternehmen nach den Abgeltungsrichtlinien zum Ausgleich der Mindereinnahmen aus der verbilligten Beförderung von Schülern, Studenten und Lehrlingen (zusätzliche) Entgeltszahlungen eines anderen für die Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr sind. Dabei nimmt er eine Abgrenzung zwischen echten und…
…EStG 1988 steuerfrei. So ist u.a. nach Z 21 leg. cit. der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen steuerfrei. Es handelt sich dabei um einen branchenspezifischen Sachbezug. Die Bestimmung setzt ua. voraus, dass die…
…ein aus der kostenlosen oder begünstigten Beförderung entstehender Vorteil nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört. Die ratio legis in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz erfordert die Erstreckung der Rechtsfolgeanordnung, sodass auch im Fall der verbilligten (oder unentgeltlichen) Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen gem…
…weil einerseits der aus der Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr resultierende Vorteil aus dem Dienstverhältnis gemäß § 26 Z 5 EStG nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, andererseits der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei…
…Umsätze Gem. § 3 Z. 14 UStG 1972 bzw. § 3a Abs.2 UStG 1994 unterliegen alle Sachzuwendungen oder sonstigen Leistungen, die der Unternehmer seinen Arbeitgebern "kostenlos" oder "verbilligt " gewährt, als tauschähnlicher Umsatz der Umsatzsteuer (z.B. freie Kost, freies Mittagessen, freies Quartier,...). Lediglich sog. Aufmerksamkeiten sind…
…€ zuzüglich 58.327,40 € Umsatzsteuer. Dh die CPU wurden durch diesen Transport- und Rechnungsumweg von 209 € (FOM AG) auf 192,50 € verbilligt. - Wie eingangs ausgeführt legt die M Salzburg ein Angebot über 1515 CPU's, stellt eine Rechnung (Einzelpreis CPU 194…
…Die ohne ein besonders berechnetes Entgelt erfolgende Beförderung der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragtes Beförderungsunternehmen sowie die ohne ein besonders berechnetes Entgelt erfolgende Verschaffung von Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer gelten nicht als tauschähnlicher Umsatz…
…Rs. C-258/95 Julius Fillibeck Söhne GmbH & Co KG begründet. In diesem Urteil hat der GH zum Fall einer unentgeltlichen Beförderung von Arbeitnehmern durch den Dienstgeber festgestellt, Art 6 Abs 2 der 6.MWSt-RL sei dahingehend auszulegen, dass eine unentgeltliche Leistung des Dienstgebers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 7. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist bei der ÖBB…
…belgische Transportunternehmen beauftragt worden sei, habe man sich telefonisch in Verbindung gesetzt. Dieses sei immer telefonisch von der E. SA beauftragt worden, die Schweine nach Österreich zu befördern. Das Honorar sei direkt mit der E. SA abgerechnet worden. Die E. SA habe ein Exemplar der…
…abzuschließen, wonach der Bund den Verkehrsunternehmen die im Tarif jeweils vorgesehenen Fahrpreise für die Beförderung der Lehrlinge zwischen der Wohnung und der betrieblichen Ausbildungsstätte ersetzt, wenn sich die Verkehrsunternehmen zur freien Beförderung verpflichten... Der Fahrpreisersatz darf nur für Lehrlinge in einem anerkannten Lehrverhältnis geleistet werden…