…weil einerseits der aus der Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr resultierende Vorteil aus dem Dienstverhältnis gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehöre, andererseits der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen gemäß…
…tragen. Über die Berufung hat der Senat erwogen: Im zweitinstanzlichen Verfahren geht es vorrangig um die Beurteilung der Fragen, ob und inwieweit sich der Genuss eines geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen nach § 3 Z 21 EStG 1988…
…Wagenklasse als Werbungskosten in Abzug gebracht. Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen bzw. verbilligten Beförderung des Bw durch die ÖBB auf der Strecke zwischen L und C-Bahnhof bzw. I wurde von der Arbeitgeberin steuerfrei belassen. Ein Sachbezug für diese Freifahrten wurde nicht angesetzt. 2…
…die Arbeitgeberin angehört, ein Beförderungsunternehmen befindet, welches die kostenlosen bzw. verbilligten Beförderungsleistungen durchführt. Da somit feststeht, dass die kostenlose bzw. verbilligte Beförderung nicht durch die Arbeitgeberin des Bf. selbst erfolgte, kann dieser nicht mit Erfolg die Steuerbefreiung des daraus erzielten geldwerten Vorteiles einfordern. Dabei ist…
…wenn er "im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr (§ 26 Z 5) befördert" wird. Da dem Bw tatsächlich Aufwendungen für seinen PKW für die gesamte Wegstrecke erwachsen und er die verbilligte Beförderung nicht nützt, ist für die gesamte Wegstrecke das "kleine" Pendlerpauschale" von 1.242 € (für…
…in Höhe von 900,00 € anzuerkennen. Mit Schreiben vom 21. August 2008 übermittelte der UFS dem Berufungsführer folgenden Vorhalt: "Nach der Rechtsprechung des VwGH gilt die unentgeltliche bzw verbilligte Beförderung von ÖBB-Mitarbeitern durch die ÖBB als Werkverkehr. Das Pendlerpauschale steht daher nicht zu…
…Gestatten Beförderungsunternehmen die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer oder deren Angehörigen, so ist der geldwerte Vorteil nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG steuerfrei (keine Einschränkung auf die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte, Begünstigung steht auch für Angehörige zu). Eine Beförderung "zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…ein Dienstnehmer (hier konkret: ein ÖBB-Bediensteter) für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre…
…nicht entgegen. Benützt daher ein Dienstnehmer für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre, steht…
…hier konkret: ein Busfahrer der X-GmbH) für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre…
…Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die durch Beförderungsunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und deren Angehörigen stellt einen steuerfreien Sachbezug dar…
…sind die nachstehenden Umstände zu berücksichtigen: 1. handelsrechtliche Stellung und Gründe des Inhabers für die Gewahrsame an den Tabakwaren; 2. der Ort, an dem sich die Tabakwaren befinden oder die Art der Beförderung; 3. Unterlagen über die Tabakwaren; 4. die Menge und Beschaffenheit der Tabakwaren.
…allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren gegebenen Aufzählung. In dieser Bestimmung findet sich weiters die Angabe einer Richtmenge von 400 Stück Zigarillos und 200 Stück Zigarren als "vermutete" (arg: Anhaltspunkt) Menge der Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit, wobei dies…
…folgt zusammen. | | Bemessungsgrundlage (10% USt) | Freikarten | S 326.000.-(von der Berufung nicht bekämpft) | verbilligte Gesellschafterkarten | S 400.000.-(von der Berufung bekämpft) | S u m m e | S 726.000.- Der Betrag von S…
…| 2.314.688,97 Die weiteren Beschwerdepunkte betreffend Vorsteuerabzug aus verbilligten Mahlzeiten, das Beschwerdebegehren hinsichtlich des Grundsatzes von Treu und Glauben werde nicht weiter aufrechterhalten. Da weiters die Entgelte betreffend die Beförderung von Hunden als Nebenleistung zur Personenbeförderung für das Jahr 2009 bisher nicht…
…gratis" zu benutzen, primär der Deckung des privaten Bedarfs der genannten Mitarbeiter diene. So anerkenne die Verwaltungspraxis ein überwiegendes betriebliches Interesse, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine unentgeltliche Beförderung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort ermögliche. Eine Eigenverbrauchsbesteuerung sei in solchen Fällen nicht notwendig. Im Falle der…
…Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1.1.2013 auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ohne Anspruch auf das Pendlerpauschale von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Das heißt…
…Rs C-258/95, Julius Fillibeck Söhne GesmbH Co KG, betreffend unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern). Ein derartiger Zusammenhang liegt dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendung nichts zu bezahlen hat und auch kein dem Wert dieser Sachzuwendung entsprechender Abzug vom Lohn erfolgt bzw…
…4 Normverbrauchsabgabegesetz verwendet werden. c) Der Zuschuss muss direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden. 17. a) Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt. b) Gutscheine: - Bis…
…0037). Betreffend den Abzug von Vorsteuern aus der Verabreichung verbilligter Mahlzeiten an Mitarbeiter der Bf. folgt dieses Erkenntnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 4.6.2003, Zl. 98/13/0178). Bei der Ansehung der Beförderung von Haustieren als unselbständige Nebenleistung zur Personenbeförderung handelt es…