…Satz "Ich kann ein öffentliches Verkehrsmittel aus folgenden Grund nicht benützen: Zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende verkehrt an mehr als der Hälfte der Arbeitstage kein öffentliches Verkehrsmittel" sowie die Formulierung "Zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende ist die Fahrzeit bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar lang" angekreuzt…
…zumutbar sein, erläutern Sie die entsprechenden Gründe (unter Angabe Ihrer Normalarbeitszeiten) bzw. schlüsseln Sie die unzumutbare Wegzeit auf. Hinweis: Sollten Sie im Veranlagungsjahr verschiedene Arbeitsstätten aufgesucht haben, so sind die Angaben für jede Arbeitsstätte/jeden Arbeitszeitraum gesondert anzuführen. Weiters werden Sie darauf hingewiesen, dass ein…
…als 2 Stunden dauern. Die längste Fahrt pro Tag dauere länger als 2 Stunden. Die Fahrtdauer einer Heimfahrt dauere mehr als 5,5 Stunden (unzumutbare Wegzeit von fast einem Arbeitstag). Variante 2 sei unmöglich. Park and Ride: Variante 1: Rz ab F.: | Dienst…
…dieser Arbeitszeit täglich eine Strecke von rund 230 km zurücklegen zu müssen, wäre insofern eine unzumutbare Belastung als eine sichere und konzentrierte Autofahrt über diese Entfernung nicht gewährleistet wäre. Anlässlich eines vor dem Unabhängigen Finanzsenat abgehaltenen Erörterungsgespräches brachte der steuerliche Vertreter des Bw. ergänzend vor…
…Wenn eine Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sei, solle die Bw den entsprechenden Grund darlegen bzw. die unzumutbare Wegzeit aufschlüsseln. Sie solle ihre Arbeitszeiten bekannt geben und zwar Normalarbeitszeit, bei Gleitzeit den Zeitrahmen, bei Wechseldienst die Schichten und den Schichtrhythmus…
…Wenn eine Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sei, solle die Bw den entsprechenden Grund darlegen bzw. die unzumutbare Wegzeit aufschlüsseln. Sie solle ihre Arbeitszeiten bekannt geben und zwar Normalarbeitszeit, bei Gleitzeit den Zeitrahmen, bei Wechseldienst die Schichten und den Schichtrhythmus…
…Wenn eine Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sei, solle die Bw den entsprechenden Grund darlegen bzw. die unzumutbare Wegzeit aufschlüsseln. Sie solle ihre Arbeitszeiten bekannt geben und zwar Normalarbeitszeit, bei Gleitzeit den Zeitrahmen, bei Wechseldienst die Schichten und den Schichtrhythmus…
…Wenn eine Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sei, solle die Bw den entsprechenden Grund darlegen bzw. die unzumutbare Wegzeit aufschlüsseln. Sie solle ihre Arbeitszeiten bekannt geben und zwar Normalarbeitszeit, bei Gleitzeit den Zeitrahmen, bei Wechseldienst die Schichten und den Schichtrhythmus…
…Min. | 12:50 | 13:10 | 20 Min. | 13:28 | 14:03 | 35 Min. | 13:50 | 14:10 | 20 Min. Unter 20 km Wegstrecke sei eine Fahrtdauer von 1,5 Stunden zumutbar. C) Mit Ergänzungsersuchen vom 9…
…zur Ausbildungseinrichtung vergleichbar sei. Selbst bei Berücksichtigung der Tatsache, dass Verkehrsbehinderungen auf der Autobahn auftreten, würde man im schlechtesten Fall von einer regelmäßigen Fahrtdauer von maximal eineinhalb Stunden ausgehen müssen, wobei die Fahrtstrecke Hause - Ausbildungseinrichtung, die laut Routenplan ca 76 km betrage, bei normalen Bedingungen…
…Verkehrsmittel rechtzeitig in Anspruch nehmen zu können, sei nicht möglich. Diese Situation der Unzumutbarkeit sei an der Mehrzahl der Wochen- und Monatstage gegeben. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei einerseits dann unzumutbar, wenn die Fahrzeit 90 Minuten überschreite, andererseits, wenn die Fahrt mehr als dreimal…
…zwar möglich sei, allerdings mit einer Ankunftszeit in S. zwischen 6.55 und 7.10 Uhr (Fahrtdauer 50 Minuten) bzw. erst um 10.43 Uhr (Fahrtdauer 3 Std. 28 Minuten). Sie finde es unzumutbar entweder 3 Std. 28 Minuten unterwegs zu sein bzw. oft mehrere…
…Werktagen im Monat zurück gelegt wird. Der Bw. hat behauptet, die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei wegen langer Fahrtdauer unzumutbar: Liegen Wohnort und Arbeitsstätte mehr als 25 km von einander entfernt, jedoch (wie W und S) innerhalb eines Verkehrsverbundes, ist nach ständiger UFS-Rechtsprechung (bspw…
…je Arbeitstag unzumutbar. Es steht der Bw. daher wegen unzumutbar langer Fahrtdauer die begehrte große Pendlerpauschale zu. 2.6. Unzumutbarkeit wegen Beförderung von Arbeitsmitteln Strittig ist die Rechtsfrage, ob der Tatbestand der Unzumutbarkeit des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG außer der langen Fahrtdauer auch…
…Verkehrsmittel. Weiters hat der Unabhängige Finanzsenat in der Berufungsentscheidung vom 6.4.2006, RV/0087-W/06 zum Ausdruck gebracht, dass es trotz kürzerer Wegstrecke auf Grund der Fahrtdauer unzumutbar sein kann, täglich an den Familienwohnsitz zurückzukehren. Im Schriftsatz vom 29.5.2009 (Vorlageantrag bezügl…
…vom Wohnort zum Bahnhof Y zu berücksichtigen sei. Die gesamte Anfahrtszeit betrage daher mehr als 2,5 Stunden und sei somit unzumutbar. Das FA errechnete bei Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsverbindung eine Wegzeit von 105 Minuten und erließ, da die zumutbare Wegzeit von 150 Minuten…
…Erläuterungen zum § 16 Abs 1 Z 6 EStG legen den Begriff der "Zumutbarkeit" anders aus: Demnach richtet sich die Zumutbarkeit nach der unterschiedlichen Fahrtdauer mit dem Massenbeförderungsmittel einerseits und mit dem Pkw andererseits. Unzumutbar ist die Fahrt mit dem Massenbeförderungsmittel insbesondere dann, wenn sie mehr…
…auch dann unzumutbar ist, wenn die Gesamtwegzeit mit den Massenbeförderungsmitteln mehr als dreimal so lange ist als die Fahrzeit mit dem Kfz. Für den Nahbereich bis 25 km wird ausdrücklich angemerkt, dass hier die Benützung von Massenbeförderungsmitteln den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer entsprechend auch…
… 16 Tz 105, zitierten amtlichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage des EStG 1988 richte sich die Zumutbarkeit nach der unterschiedlichen Fahrtdauer mit dem Massenverkehrsmittel einerseits und dem PKW andererseits: Unzumutbar sei die Fahrt mit dem Massenverkehrsmittel insbesondere dann, wenn sie mehr als dreimal so lange dauere wie…
…b die höheren Pauschbeträge nach lit. c berücksichtigt. Überwiegend in diesem Zusammenhang bedeutet, dass an mehr als der Hälfte der tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar sein muss. Weiters wird vorausgesetzt, dass die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…