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UFSW RV/1016-W/02Unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004

…anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei Gegenleistung gegenüber; der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers ist kein Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Kapitals (VwGH 18.11.1993, 93/16/0104 und VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Deshalb unterliegt die unverzinsliche Nutzung von Kapital…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…unverzinste Geldeinlagen (in ATS) wie folgt gemacht: | Stand zum | 31.12.1996 | 31.12.1997 | 31.12.1998 | 31.12.1999 | 31.12.2000 | Kto 2321 | 685.082 | 3,164.705,66 | 1,958.713…

UFSW RV/1401-W/02Zinsenlose Überlassung der Nutzung des Kapitals
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…welche die Nutzung in den Jahren 1990 bis zur Übertragung der Gesellschaft im Jahre 1996 zinsenlos erfolgte. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien erblickte in dieser unverzinslichen Hingabe von Kapitalmitteln die Überlassung einer Sache zur Nutzung zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung gemäß …

UFSW RV/1419-W/04Bewertung eines Wohnbauförderungsdarlehens, das von den Erben vorzeitig zurückbezahlt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…im Sinne des § 14 Abs. 1 BewG liegen u.a. auch dann vor, wenn es sich um eine unverzinste Kapitalforderung handelt. Derartige Kapitalforderungen oder Schulden sind gemäß § 14 BewG mit einem geringeren Wert als dem Nennwert zu bewerten, wenn sie befristet sind. Dieser geringere Wert…

UFSW RV/0143-W/06Schätzung des Standes des Verrechnungs(forderungs)kontos betreffend einen Gesellschafter zugleich als Schätzung des zugehörigen Sachverhaltes (Höhe der tatsächlichen Forderung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen)" iSd § 198 Abs 2 BAO. Unstrittig ist, dass unverzinste Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der Zinsen, die der Bw durch die Unverzinslichkeit entgingen, eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer darstellten. Unstrittig ist auch der zur Ermittlung der…

UFSW RV/0441-W/02Unverzinsliche Hingabe einer Darlehensvaluta
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…dass der Bw. seitens der SN.AG (Gesellschafterin von 31.7.1987 bis 30.8.1996) per 11.12.1986 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 13,000.000,00 zur Verfügung gestellt wurde. Laut Überweisungsbeleg erfolgte die Rückzahlung per 29…

UFSW RV/0405-W/06Amtswegige Wiederaufnahme eines Gewinnfeststellungsverfahrens trotz eingewendeter Bemessungsverjährung bei den ehemaligen Gesellschaftern einer voll beendigten KG und bestrittenem Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen 1. der R, vertreten durch Dr. Axel Friedberg, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Gonzagagasse 3, vom 18. November 2002; 2. der C, vertreten durch Dr. Axel Friedberg (wie oben), vom 18. November 2002; 3. der AL, vertreten durch Weinhandl…

UFSW RV/2194-W/02Beteiligung - Anerkennung der Teilwertabschreibung; Missbrauch iSd § 22 BAO; Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2006Teil 1/4

…im Jahr 1989 ein am 21.12.1999 zur Rückzahlung fälliges unverzinstes Darlehen iHv SEK 10,220.000,00 (ATS 20,000.000,00) zugezählt. Das Darlehen sei wegen der vereinbarten Unverzinslichkeit zum Bilanzstichtag 1989 unter Anwendung eines Zinsfußes von 8% abgezinst und die Abzinsung…

UFSG RV/0302-G/06Bloße Auszahlung von Stipendien (Studiendarlehen) durch eine Stiftung als gemeinnützige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.10.2009Teil 1/2

…wo die Stiftung mit ihrem Stiftungszweck enthalten sei. Die Stipendien seien von der Bw. als unverzinsliche Studiendarlehen ausgestaltet und es erfolgen auch regelmäßige Rückflüsse. In einigen Fällen konnten die ehemaligen Beihilfenbezieher auch unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes nicht mehr ausgeforscht werden oder ihren Rückzahlungsverpflichtungen auf Grund…

UFSI RV/0004-I/08Unterliegt der Verzicht auf Verzinsung einer Entnahmeverbindlichkeit (unbare Entnahme) der Gesellschaftsteuerpflicht gemäß § 2 Z 4 lit. c KVG ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Prüfungsberichtes ("Unbare Entnahme- freiwillige Leistung gem. § 2 Ziff 4 c KVG") folgende Prüfungsfeststellungen festgehalten: "Da die unbare Entnahme im Zuge der Einbringung der X.GmbH&CoKG in die X.GmbH unverzinst in der Gesellschaft belassen wurden, liegt in der Höhe der Zinsersparnis eine Leistung gem. …

UFSG RV/0049-G/08Zuschätzung eines ungeklärten Vermögenszuwachses nach Nichtanerkennung eines Darlehens zwischen nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012Teil 1/2

…Prüfungsverfahren dem Gatten der Bw von dessen Vater als Darlehen für den Betrieb der Bw ohne klare Rückzahlungs- und Zinsenvereinbarung bzw. Besicherung überlassen worden und tatsächlich jahrelang unverzinst geblieben. Da eine derartige Gestaltung den in den EStR Rz 1214ff angeführten Mindestvoraussetzungen für Darlehen nicht entspreche…

UFSW RV/2395-W/07Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr***, StNr*** entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Beschied abgeändert wie Folgt: Die Gesellschaftsteuer für das der Bw. von ihren Gesellschaftern unverzinst zur Nutzung überlassene Kapital im Zeitraum 17. Februar 2001 bis 31. Mai 2005 wird mit 1%…

UFSL RV/0368-L/08Unbare Entnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2010

…€. Entscheidungsgründe Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde bei der Berufungswerberin festgestellt, dass die Gesellschafter HuG der Gesellschaft Darlehen gewährt haben. Die Darlehen waren unverzinst. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Gesellschaftsteuer fest. Die Begründung lautet (auszugsweise): Der Bemessung wurde das Ergebnis der…

UFSG RV/0341-G/081. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens 2. Grundsatz des Parteiengehörs 3. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2009Teil 2/2

…Fremdvergleich nicht stand. Ein gegenüber dem Stillen fremder Geschäftsherr wäre nicht bereit gewesen, eine derartige Zuwendung (Übertragung einer quasi nicht besicherten, über viele Jahre unverzinst gewährten Forderung iHv. € 5 Mio. an eine ausländische Schuldnerin mit geringer Kapitalausstattung) als stille Einlage zu akzeptieren, noch dazu…

UFSK RV/0352-K/06Einmalwirkung der Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für Barlegat, wenn Erfüllung durch Realisierung von endbesteuertem Nachlassvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2007

…Ableben und zwar unabhängig davon, ob dieser Betrag zu meinem Todestag vorhanden ist. Dieser Betrag ist unverzinst und nicht wertgesichert auszubezahlen." Für den Fall der Nichtannahme des Legates aus welchem Grunde immer bestimmte die Erblasserin die Gattin des Bw. bzw. in weiterer Folge deren gemeinsame…

UFSK RV/0129-K/06Aussetzung der Besteuerung nach § 30 ErbStG bei erst später fälligem Geldlegat?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2006

…im Frühjahr 2004 weiters u.a. den Alleinerben verpflichtet, der Bw. einen Betrag von € 20.000,00 innerhalb von zwei Jahren nach Erbantritt, unverzinst und ohne Wertsicherung, auszubezahlen. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens hatte die Bw. dem Gerichtskommissär gegenüber erklärt, dieses Legat anzunehmen, jedoch hinsichtlich…

UFSL RV/0186-L/02Im geschäftlichen Verkehr kann der Bereicherungswille nicht vermutet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…30. Juni 1994 unkündbar. Punkt III: Es wird vereinbart, den Darlehensbetrag unverzinst und ohne Wertsicherung zu gewähren. Punkt VI: Zur Sicherstellung des Darlehenskapitales verpfändet der Darlehensnehmer das Pfandobjekt EZ 29, GB K. Nachdem mehrere Ergänzungsersuchen in den Jahren 1992, 1995 und 1997 ergeben haben, dass…

UFSW RV/2801-W/08Unbare Entnahme und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012Teil 1/2

…o.a. unbaren Entnahme tatsächlich Entnahmen, wenn ja in welcher Höhe? Verbleibt bzw. verblieb das Kapital unverzinst oder gering verzinst, so werden Sie ersucht, den Wert der jährlichen Zinsersparnis für 2005, 2006 und 2007 bekanntzugeben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz…

UFSG RV/0049-G/08Zuschätzung eines ungeklärten Vermögenszuwachses nach Nichtanerkennung eines Darlehens zwischen nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012Teil 2/2

…vgl. Bankkontostand am 1.Oktober 2001). Sich stattdessen ein Darlehen gleichsam aufdrängen zu lassen, um die Darlehensvaluta sodann bis zur Rückgabe unverzinst im betriebseigenen Safe zu deponieren, wie dies der Gatte der Bw in der Berufungsverhandlung als Zeuge unter Wahrheitspflicht, wenngleich nur vermutet hat, wäre…

UFSW RV/1581-W/08Unbare Entnahmen und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…o.a. unbaren Entnahme tatsächlich Entnahmen, wenn ja in welcher Höhe? Verbleibt bzw. verblieb das Kapital unverzinst oder gering verzinst, so werden Sie ersucht, den Wert der jährlichen Zinsersparnis für 2005, 2006 und 2007 bekanntzugeben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz…