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UFSK RV/0396-K/09Doppelte Haushaltsführung - unvermeidbarer Mehraufwand für eine "zweckentsprechende Wohnung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…Rechtsprechung des VwGH, vgl. das Erkenntnis vom 23.5.2000, 95/14/0096, nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kämen, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen müsse. Das Finanzamt erachtete die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung - für den Bw. allein eine Kleinwohnung…

UFSF RV/0132-F/10Berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…10; UFS 28.04.2010, RV/2882-W/09), sind im Rahmen der doppelten Haushaltsführung lediglich nach objektiven Kriterien zu bemessende, unvermeidbare Mehraufwendungen als beruflich bzw. betrieblich bedingt anzusehen. Dazu gehören die Kosten, die der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss…

UFSF RV/0311-F/08Prüfung des Ausmaßes der im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anzuerkennenden Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…2010, RV/2882-W/09), sind lediglich nach objektiven Kriterien zu bemessende, unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz…

UFSW RV/2881-W/101. Kosten der doppelten Haushaltsführung nur im Ausmaß der Kosten der bisher benutzten Wohnung, wenn die Anschaffung einer weiteren Wohnung am Ort der Beschäftigung nicht beruflich veranlasst war 2. Keine Wiederaufnahme, wenn die an sich neue Tatsache keinen im Spruch anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2011Teil 1/2

…dass die Bw. über eine Mietwohnung verfüge taugliche Wiederaufnahmsgründe seien. Weiters verwies die Bw. auf RZ 349 der LStR, wonach als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kommen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss. Dies seien…

UFSF RV/0196-F/081) Doppelte Haushaltsführung 2) Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…unter 400,00 € und Sonstiges". Die unter diesem Titel geltend gemachten Kosten in Höhe von insgesamt 3.390,90 € enthielten nicht als sog. "unvermeidbare Mehraufwendungen" anzusehende und daher auch nicht gemäß § 20 EStG 1988 abzugsfähige Positionen. Überdies werde ein Betrag in Höhe von…

UFSK RV/0265-K/04Erhöhte Familienbeihilfe bei Fruktosemalabsorption und Neurodermitis?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006Teil 1/2

…der Begründung abgelehnt, dass die gesundheitlichen Probleme "gut gemanagt werden". Dies allerdings erfordert eben einen hohen finanziellen und zeitlichen Zusatzaufwand und ist Sinn und Zweck der Gewährung einer erhöhten Familienbeihilfe eben die Abdeckung dieses Mehraufwandes. Das Bundessozialamt bestätigt in seiner Stellungnahme vom 20. 07.2005…

UFSW RV/2881-W/101. Kosten der doppelten Haushaltsführung nur im Ausmaß der Kosten der bisher benutzten Wohnung, wenn die Anschaffung einer weiteren Wohnung am Ort der Beschäftigung nicht beruflich veranlasst war 2. Keine Wiederaufnahme, wenn die an sich neue Tatsache keinen im Spruch anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2011Teil 2/2

…es aber auf die Wohnungsgröße, wie bereits mehrfach ausgeführt, nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ankommt, sondern nur darauf, welcher unvermeidbare Mehraufwand der Bw. dadurch entstanden ist, dass sie am Ort der Beschäftigung wohnen muss, sind nur die Wohnungskosten K.g. mit € 8.170…

UFSG RV/0252-G/03Abzugsfähigkeit von Kosten einer doppelten Haushaltsführung (Mietaufwendungen am Beschäftigungsort), wenn am Familienwohnsitz keine Kosten anfallen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2004

…sehr wohl Mehraufwendungen für die (Zweit)Wohnung in W. in dem in der Steuererklärung für 2001 angeführten Ausmaß (S 32.000,00) erwachsen wären. Durch das Vorliegen dieses unvermeidbaren Mehraufwandes (Mietkosten für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung in W.) am auswärtigen Beschäftigungsort seien somit alle erforderlichen…

UFSW RV/0629-W/12Doppelte Haushaltsführung durch Befristung eines Dienstverhältnisses aufgrund bloßer Karenzvertretung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2012

…zumutbar ist. Liegt eine solche steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung im Betrachtungszeitraum vor, steht dem Steuerpflichtigen der Abzug der damit verbundenen unvermeidbaren Mehraufwendungen offen. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist dabei aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen. (vergleiche VwGH vom 21.6.2007, 2005/15…

UFSL RV/1181-L/09Inhaltliche Erledigung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid, wenn sich die vom Finanzamt gesetzte Mängelbehebungsfrist als zu kurz erweist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2010

…standen. Es trifft allerdings zu, dass der Mängelbehebungsauftrag ins Ungarische und die Mängelbehebung ins Deutsche übersetzt werden mussten, was jedenfalls einen unvermeidbaren zeitlichen Mehraufwand bedeutet. Ferner führte der Rechtsvertreter aus, dass ihm innerhalb der gesetzten Mängelbehebungsfrist eine Kontaktaufnahme mit dem Berufungswerber nicht möglich gewesen wäre…

UFSL RV/0265-L/081. Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung; 2. außergewöhnliche Belastung: auswärtige Berufungsausbildung von Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012Teil 1/2

…zur Verfügung. Die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist im Übrigen für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen. Als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kommen nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht, die dem Abgabenpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss (VwGH 23.05.2000…

UFSW RV/0172-W/03Reinigungskosten im Rahmen der Führung eines berufsbedingten Doppelwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004

…14/0081, ÖStZB 1992, 755)" (VwGH 23.5.2000, 95/14/0096). Reinigung Wenn der Bw. aus freien Stücken der Gewinnung von Freizeit den Vorzug einräumt und die Erledigung derartiger Verrichtungen entgeltlich Dritten überlässt, dann liegen unvermeidbare Mehraufwendungen nicht vor (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band…

UFSI RV/0792-I/07Werbungskosten im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen gemäß § 3 Abs. 1 Z 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…€, 67,72%) anteilig auf die geringwertigen Wirtschaftsgüter 1.615,09 € und auf die aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgüter 3.388,30 € entfallen. Zu den vom Bw als Werbungskosten gelten gemachten Wirtschaftsgütern ist jedoch darauf hinzuweisen, dass lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass…

UFSG RV/0398-G/04doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…Werbungskosten kommen unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss (vgl. VwGH 23.5.2000, 95/14/0096). Voraussetzung für den Abzug von Kosten eines zweiten Haushaltes am Berufsort ist das Vorliegen eines Mehraufwandes. Von einem Mehraufwand kann…

UFSW RV/1861-W/05Ein lediger Steuerpflichtiger, der seinen Hauptwohnsitz schon seit Jahren in Österreich hat, kann keine Werbungskosten für Familienheimfahrten geltend machen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2005

…Zl. 88/14/0081 und VwGH vom 9.9.2004, Zl. 2002/15/0119) stellen unvermeidbare Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien-) Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann…

UFSL RV/1220-L/11Keine Anerkennung von Aufwendungen für Familienheimfahrten und doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten, wenn die Wohnsitzverlegung eines alleinstehenden Steuerpflichtigen an den Beschäftigungsort bereits erfolgt ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2013

… lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum (Familien)Wohnsitz, sind als beruflich bedingte Mehraufwendungen abzugsfähig (VwGH 24.11…

UFSW RV/2819-W/11Fehlender Nachweis der geltend gemachten Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…27.2.2008, 2005/13/0037; 24.4.1996, 1996/15/0006). Als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kommen unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss (VwGH 23.5.2000, 95/15/0096). Das sind insbesondere…

UFSF RV/0152-F/11Nächtigungsaufwand bei einem Lkw-Fahrer (Frühstück und Benützen von Sanitäreinrichtungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…

UFSF RV/0297-F/09Nächtigungsaufwand bei einem Lkw-Fahrer (Frühstück und Benützen von Sanitäreinrichtungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…

UFSI RV/0825-I/07Steuerliche Berücksichtigung diverser Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kommen unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen…