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UFSK RV/0396-K/09Doppelte Haushaltsführung - unvermeidbarer Mehraufwand für eine "zweckentsprechende Wohnung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…Rechtsprechung des VwGH, vgl. das Erkenntnis vom 23.5.2000, 95/14/0096, nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kämen, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen müsse. Das Finanzamt erachtete die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung - für den Bw. allein eine Kleinwohnung…

BFG RV/3100488/2018Doppelte Haushaltsführung; Beibehaltung eines Wohnsitzes bei Untervermietung; unvermeidbarer Mehraufwand
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.07.2019

…gemachten € 14.090,32 anrechnen zu lassen, was er im Wege der Untervermietung eingenommen hat, da nur der Differenzbetrag als unvermeidbarer Mehraufwand angesehen werden kann. 5. Familienheimfahrten Was die in der Beschwerde zusätzlich geltend gemachten Familienheimfahrten angeht, so wird der geltend gemachte Betrag von…

UFSF RV/0132-F/10Berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…10; UFS 28.04.2010, RV/2882-W/09), sind im Rahmen der doppelten Haushaltsführung lediglich nach objektiven Kriterien zu bemessende, unvermeidbare Mehraufwendungen als beruflich bzw. betrieblich bedingt anzusehen. Dazu gehören die Kosten, die der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss…

BFG RV/5100296/2022Keine Schrankenwirkung des DBA-Schweiz betreffend Progressionsvorbehalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2025Teil 4/5

…der Familienwohnsitz in der Schweiz gelegen sei und durch die Wohnung in ***2*** Kosten der doppelten Haushaltsführung entstanden seien, so seien nach der Verwaltungspraxis (LStR Rz 349) weiterhin nur Aufwendungen für eine Kleinwohnung von rund 55 m² als unvermeidbarer Mehraufwand anzuerkennen. Wie sich herausgestellt habe…

BFG RV/4100297/2016Angemessenheitsprüfung betreffend abziehbarer Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2018Teil 1/2

…und des Beschwerdevorbringens des Bf gilt es im vorliegenden Beschwerdepunkt von Seiten des Bundesfinanzgerichtes allerdings zu überprüfen, ob von Seiten des Finanzamtes die unvermeidbaren Mehraufwendungen für Wohnungskosten (Unterkunft und zweckmäßige Wohnraumausstattung), die das durchschnittliche Wohnbedürfnis des Bf am Beschäftigungsort für das Streitjahr 2013 abzudecken vermochten…

BFG RV/4100052/2015Zweckentsprechende Kosten einer Wohnung im Betriebsvermögen sowie Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2016Teil 1/2

…Lage im unmittelbaren Nahbereich der größten Baustelle zu dieser Zeit und die Möglichkeit der Lagerung von Messgeräten und diese bei Bedarf kurzfristig aus der ETW holen zu können. Laut Rz. 349 der EStR würde bei einer Wohnung mit 55m² kein unvermeidbarer Mehraufwand bestehen. Der Bf…

UFSF RV/0311-F/08Prüfung des Ausmaßes der im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anzuerkennenden Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…2010, RV/2882-W/09), sind lediglich nach objektiven Kriterien zu bemessende, unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz…

UFSW RV/2881-W/101. Kosten der doppelten Haushaltsführung nur im Ausmaß der Kosten der bisher benutzten Wohnung, wenn die Anschaffung einer weiteren Wohnung am Ort der Beschäftigung nicht beruflich veranlasst war 2. Keine Wiederaufnahme, wenn die an sich neue Tatsache keinen im Spruch anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2011Teil 1/2

…dass die Bw. über eine Mietwohnung verfüge taugliche Wiederaufnahmsgründe seien. Weiters verwies die Bw. auf RZ 349 der LStR, wonach als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kommen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss. Dies seien…

BFG RV/7400041/2022Hotelbetrieb/Kantinebetrieb eines Vereines - hier: nicht gemeinnützig/mildtätig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.08.2024Teil 1/3

…zur Führung eines solchen Betriebes unter wirtschaftlichen Bedingungen notwendig sei. Vom Beschäftigungsbetrieb gehe daher keine konkrete Wettbewerbswirkung aus, da dieser nur in jenem Ausmaß am Wettbewerb mit steuerpflichtigen Unternehmen teilnehme, das zur Erfüllung der begünstigten Zwecke unvermeidbar sei gemäß § 45 Abs. 2 lit. c BAO…

UFSF RV/0196-F/081) Doppelte Haushaltsführung 2) Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…unter 400,00 € und Sonstiges". Die unter diesem Titel geltend gemachten Kosten in Höhe von insgesamt 3.390,90 € enthielten nicht als sog. "unvermeidbare Mehraufwendungen" anzusehende und daher auch nicht gemäß § 20 EStG 1988 abzugsfähige Positionen. Überdies werde ein Betrag in Höhe von…

UFSK RV/0265-K/04Erhöhte Familienbeihilfe bei Fruktosemalabsorption und Neurodermitis?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006Teil 1/2

…der Begründung abgelehnt, dass die gesundheitlichen Probleme "gut gemanagt werden". Dies allerdings erfordert eben einen hohen finanziellen und zeitlichen Zusatzaufwand und ist Sinn und Zweck der Gewährung einer erhöhten Familienbeihilfe eben die Abdeckung dieses Mehraufwandes. Das Bundessozialamt bestätigt in seiner Stellungnahme vom 20. 07.2005…

BFG RV/4100330/2011Doppelte Haushaltsführung, berufliche Bedingtheit, Höhe und Zuordnung der Aufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.07.2016

…die Größe der Wohnung des Bf. mit 171,44 m2 als unangemessen angesehen wurde, so ist anzuführen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kommen, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss. Es seien somit jene Kosten…

UFSW RV/2881-W/101. Kosten der doppelten Haushaltsführung nur im Ausmaß der Kosten der bisher benutzten Wohnung, wenn die Anschaffung einer weiteren Wohnung am Ort der Beschäftigung nicht beruflich veranlasst war 2. Keine Wiederaufnahme, wenn die an sich neue Tatsache keinen im Spruch anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2011Teil 2/2

…es aber auf die Wohnungsgröße, wie bereits mehrfach ausgeführt, nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ankommt, sondern nur darauf, welcher unvermeidbare Mehraufwand der Bw. dadurch entstanden ist, dass sie am Ort der Beschäftigung wohnen muss, sind nur die Wohnungskosten K.g. mit € 8.170…

UFSG RV/0252-G/03Abzugsfähigkeit von Kosten einer doppelten Haushaltsführung (Mietaufwendungen am Beschäftigungsort), wenn am Familienwohnsitz keine Kosten anfallen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2004

…sehr wohl Mehraufwendungen für die (Zweit)Wohnung in W. in dem in der Steuererklärung für 2001 angeführten Ausmaß (S 32.000,00) erwachsen wären. Durch das Vorliegen dieses unvermeidbaren Mehraufwandes (Mietkosten für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung in W.) am auswärtigen Beschäftigungsort seien somit alle erforderlichen…

BFG RV/5100597/2012Doppelte Haushaltsführung und notwendige zweckentsprechende angemessene Wohnung am Beschäftigungsort
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.08.2016Teil 1/2

…1961/194) abgeändert werden. Unter dem Punkt Betriebskosten Zweitwohnung C 2010 erläuterte das Finanzamt, dass als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kämen. Dies seien insbesonders die Aufwendungen für die zweckentsprechende angemietete Kleinwohnung. Aufwendungen für Radio und Fernsehen sowie Miete…

BFG RV/7104940/2018doppelte Haushaltsführung, zweckentsprechende "Wohnungsgröße"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2026

…Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, werden als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen…

BFG RV/3100314/2019Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Steuerpflichtigen im elterlichen Haushalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2022Teil 1/2

… VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012). Die geltend gemachten Aufwendungen stellten damit einen unvermeidbaren Mehraufwand dar. Die Abgabepflichtige beantragte, die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten entsprechend den eingereichten Steuererklärungen anzuerkennen. In eventu beantragte sie die Berücksichtigung monatlicher Familienheimfahrten (anstelle der bisher…

BFG RV/1100550/2016Abzugsfähigkeit kaufkraftbedingter Verpflegungsmehraufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2021

…als der Mehraufwand unvermeidbar ist (vgl. VwGH 1.9.2015, 2012/15/0119). Zum Nachweis eines auf einen entsprechenden Kaufkraftunterschied zurückzuführenden unvermeidbaren Mehraufwandes sind die genannten Preise damit nicht geeignet. Im Übrigen hat der Beschwerdeführer angefallene Verpflegungsmehraufwendungen in keiner Weise konkretisiert und kam die Berücksichtigung…

BFG RV/7102038/2013Familienheimfahrten und doppekte Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2014

…zu, somit i.H. von € 2.529,00. Als Kosten der doppelten Haushaltsführung ist der am Beschäftigungsort unvermeidbare Mehraufwand abzugsfähig. Obwohl die Anfrage aus dem zentralen Melderegister nur ein Indiz für den tatsächlichen Aufenthalt der Gattin in Österreich ist, geht das Bundfinanzgericht davon aus…

UFSW RV/0629-W/12Doppelte Haushaltsführung durch Befristung eines Dienstverhältnisses aufgrund bloßer Karenzvertretung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2012

…zumutbar ist. Liegt eine solche steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung im Betrachtungszeitraum vor, steht dem Steuerpflichtigen der Abzug der damit verbundenen unvermeidbaren Mehraufwendungen offen. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist dabei aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen. (vergleiche VwGH vom 21.6.2007, 2005/15…