…521 ABGB), auch familienrechtliche Ansprüche (§ 97 ABGB) in Betracht. Eine bestimmte rechtsgeschäftliche Form und eine ununterbrochene Nutzung sind nicht nötig. Wird eine Wohnung vermietet und hat der Vermieter nicht die Möglichkeit der jederzeitigen Benutzung dieser Wohnung, so ist sie für ihn kein Wohnsitz (Ritz, BAO3, …
…einmonatige Frist ist nach Ansicht des Referenten nicht durch ein Verlassen des Bundesgebietes unterbrechbar, da auch der EuGH nicht auf eine ununterbrochene Nutzung im Inland sondern auf die Möglichkeit der Erfüllung der Zulassungsverpflichtungen abstellte. Der EuGH hatte die Versteuerung am "Verbrauchsort" für zulässig erklärt und…
…und hätten die Umstände auf die Beibehaltung und Benutzung schließen lassen. Eine ununterbrochene Nutzung sei nicht erforderlich. ad Vermögensdeckungsrechnung) Die Vermögensdeckungsrechnung als Grundlage der Schätzungshöhe würde von nicht erklärten Einkünften ausgehen, da die vom Bw. vorgelegten Unterlagen keine wesentlichen im Ausland erzielten und versteuerten Einkünfte…
…ausgeführt, er reise, wenn überhaupt, höchstens ein Mal jährlich zu Besuchszwecken in sein Heimatland. Auch wenn eine ununterbrochene tatsächliche Nutzung für das Vorliegen einer Wohnung im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht nötig ist (vgl. VwGH 16.9.1992…
…Entfernung (Berlin - Österr.!). Außerdem erfolgte die Nutzung der Wohnung nur zu Erholungszwecken. Der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung, sie sollte aber doch mehrere Wochen (zwei bis drei Monate) benutzt werden. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht…
…wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Es reicht hin, wenn eine Wohnung jährlich durch mehrere Wochen…
…Verfügung, das Sie jeweils bei Aufenthalten in Tirol (ca. 4-6 Wochen jährlich) nutzen können. Hinsichtlich der zeitlichen Nutzung reicht es nach der VwGH- Rechtsprechung (Erkenntnis vom 20.6.1990, 89/16/0020), wenn die Wohnung jährlich mehrere Wochen (2-3 Monate) benutzt wird. Nur…
…Verfügung, das Sie jeweils bei Aufenthalten in Tirol (ca. 4-6 Wochen jährlich) nutzen können. Hinsichtlich der zeitlichen Nutzung reicht es nach der VwGH- Rechtsprechung (Erkenntnis vom 20.6.1990, 89/16/0020), wenn die Wohnung jährlich mehrere Wochen (2-3 Monate) benutzt wird. Nur…
…vorgehalten, dass ein ungewöhnlicher Sachverhalt vorliege, wenn ein Ehegatte Jahre nach seiner Scheidung der geschiedenen Ehegattin sein Elternhaus zum Umbau und zur anschließenden Nutzung für sich, die Kinder und ihrer Mutter samt Lebensgefährten überlasse und im gleichen Zeitraum ein zweites gemeinsames Kind geboren werde. Der…
…Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können. Die bloße Überlassung eines Zimmers zur vorübergehenden Nutzung reicht nicht. Als Rechtsgründe für die Innehabung kommen vor allem Eigentum, Miete, Untermiete, Wohnungsrecht, aber auch…
…sog. wirtschaftlichen Anknüpfung folgen und sich somit nicht auf formal-rechtliche Anknüpfungen beschränken (vgl. zB VwGH 17.9.1992, 91/16/0138). Der Wohnsitzbegriff fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Ob die Wohnung auch tatsächlich benutzt wird, ist nicht entscheidend, sondern nur, ob…
…c) Für die Nutzung einer gesamten Produktion auf Tonträgern steht dem Künstler als Abtgeltung der Leistungsschutzrechte an der Tonaufnahme ein von der Wiener Staatsoper GmbH im Verhältnis der einzelnen Mitwirkenden festgelegter Prozentsatz der aus dem Vertrieb des Tonträgers erzielten Lizenzeinnahmen der Wiener Staatsoper GmbH zu…
…vom 24. Jänner 1996, 95/13/0150, und vom 3. Juli 2003, 99/15/0104). Dabei erfordert der Wohnsitzbegriff nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Ob die Wohnung vom Abgabepflichtigen auch tatsächlich benutzt wird, ist nicht entscheidend, sondern nur, ob Umstände dafür sprechen, dass…
…nicht zu geringeren Unterhaltskosten in den übrigen Monaten desselben Zeitraumes führen kann. Dabei ist nämlich zu bedenken, dass in Hinblick auf die meist einen Monatszeitraum übersteigende Verwendung und Nutzung der angeschafften Gegenstände, Kleidung udgl. de facto von einer Verteilung der betreffenden Unterhaltskosten über einen den…
…des einen Partners zu Gunsten des anderen in steuerlicher Hinsicht keine Auswirkung haben könne. Zum Beibehalten und Benutzen ergebe sich nach der Rechtsprechung, dass eine ununterbrochene tatsächliche Benützung nicht nötig sei, sondern es vielmehr reiche, wenn die Wohnung mehrere Wochen jährlich (zB anlässlich von Inlandsbesuchen…
…in welchem sie über eine ständige Wohnstätte verfüge. Eine ständige Wohnstätte sei nur dann gegeben, wenn sie von der betreffenden Person zur dauernden Nutzung bestimmt und bereitgehalten werde. Gelegentliche Aufenthalte würden keine ständige Wohnstätte begründen. Das zeitliche Element "ständig" beziehe sich nicht auf die tatsächliche…
…auch ein kurzes Benutzen als wohnsitzbegründend zu. Auch nach der Literatur (Ritz, BAO³, § 26 Tz. 9) und der dort zitierten Judikatur ist eine ununterbrochene Benützung nicht erforderlich. Die Dauer des Aufenthaltes ist laut VwGH (E 22. 3. 1991, 90/13/0073) nicht von erheblicher Bedeutung…
…die Einlage oder Entnahme betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter dürfe nicht willkürlich erfolgen. Die Anschaffungskosten betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter seien ab dem Zeitpunkt ihrer betrieblichen Nutzung - entweder sofort zur Gänze im Fall geringwertiger Wirtschaftsgüter oder verteilt auf deren Nutzungsdauer - abzuschreiben. Eine Einlage der Wirtschaftgüter zu einem (beliebigen) späteren…
…Die Bw. habe zu ihrer eigenen Verfügung ein Zimmer an angeführter Adresse, welches sie ohne Einschränkung ständig nutze. Es handle sich nicht nur um eine vorübergehende Nutzung. Die Bw. werde dieses Zimmer zumindest für die Dauer ihres Studiums beibehalten und bewohne es ca. 11 Monate…
…tatsächliche Möglichkeit, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen; die ununterbrochene tatsächliche Benützung ist dabei nicht erforderlich (VwGH 3.7.2003, 99/15/0104). Das "Innehaben" muss unter Umständen erfolgen, die darauf schließen lassen, dass der…