…521 ABGB), auch familienrechtliche Ansprüche (§ 97 ABGB) in Betracht. Eine bestimmte rechtsgeschäftliche Form und eine ununterbrochene Nutzung sind nicht nötig. Wird eine Wohnung vermietet und hat der Vermieter nicht die Möglichkeit der jederzeitigen Benutzung dieser Wohnung, so ist sie für ihn kein Wohnsitz (Ritz, BAO3, …
…wurde mündliche Verhandlung vor dem BFG beantragt [Anm.: Antrag auf Senatsentscheidung erst im Vorlageantrag]. Begründend wurde vorgebracht: durchgehende und ununterbrochene Nutzung der Wohnung als Hauptwohnsitz vom 25.6.2003 bis 3.4.2013; Kaufoption nach 10 Jahren ab Errichtung bereits bei Abschluss des Mietvertrages zugesichert…
…einmonatige Frist ist nach Ansicht des Referenten nicht durch ein Verlassen des Bundesgebietes unterbrechbar, da auch der EuGH nicht auf eine ununterbrochene Nutzung im Inland sondern auf die Möglichkeit der Erfüllung der Zulassungsverpflichtungen abstellte. Der EuGH hatte die Versteuerung am "Verbrauchsort" für zulässig erklärt und…
…habe. Aus den vom Bf vorgelegen Unterlagen erkennt das BFG in freier Beweiswürdigung, dass die ununterbrochene Nutzung der Liegenschaft zu Wohnzwecken länger als 5 Jahre dauerte: - Die Vermietung des Gebäudes begann am 01.09.2014, der entsprechende Mietvertrag wurde vorgelegt. - Der Vertrag des Bf mit…
…und hätten die Umstände auf die Beibehaltung und Benutzung schließen lassen. Eine ununterbrochene Nutzung sei nicht erforderlich. ad Vermögensdeckungsrechnung) Die Vermögensdeckungsrechnung als Grundlage der Schätzungshöhe würde von nicht erklärten Einkünften ausgehen, da die vom Bw. vorgelegten Unterlagen keine wesentlichen im Ausland erzielten und versteuerten Einkünfte…
…ausgeführt, er reise, wenn überhaupt, höchstens ein Mal jährlich zu Besuchszwecken in sein Heimatland. Auch wenn eine ununterbrochene tatsächliche Nutzung für das Vorliegen einer Wohnung im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht nötig ist (vgl. VwGH 16.9.1992…
…schließen lassen, dass der Steuerpflichtige die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Dabei erfordert der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung (VwGH 16.9.1992, 90/13/0299). Die Wohnung muss aber, wenn auch nicht ununterbrochen, so doch…
…mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Diese Ergänzung ist insbesondere deshalb erforderlich, weil eine ununterbrochene Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes bei einer unbegrenzten Steuerhängigkeit als unverhältnismäßige Anforderung für eine Steuerbefreiung erscheint. Daher soll die Hauptwohnsitzbefreiung auch dann greifen, wenn der Hauptwohnsitz zumindest für einen erheblichen…
…lit. b EStG zu übernehmende Voraussetzung erfüllt: „Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind.“ Wegen der Nutzung für eigene Wohnzwecke ist folgende, aus § 18 Abs. 1 Z 3 lit. b…
…Entfernung (Berlin - Österr.!). Außerdem erfolgte die Nutzung der Wohnung nur zu Erholungszwecken. Der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung, sie sollte aber doch mehrere Wochen (zwei bis drei Monate) benutzt werden. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht…
…Österreich verkehre, stelle sich nicht die Frage für einen Gegenbeweis. Vielmehr beginne mit jeder neuerlichen Einbringung des Fahrzeuges ins Inland die Frist wieder neu zu laufen. Solange sich das Fahrzeug nicht ununterbrochen einen Monat hindurch im Inland befinde, sei es belanglos, ob ein Gegenbeweise gem. …
…zu Lasten des Bf. im Fall von zB Mehrkilometern oder nicht üblicher Schäden. Das Fahrzeug darf uneingeschränkt privat genutzt und auch an Familienmitglieder oder andere Personen seines Vertrauens überlassen werden. Die Nutzung wird durch den Arbeitgeber nicht geprüft. Tatsächlich verwendete der Bf. nach seinen eigenen…
…279 BAO teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Die Gesellschaftsteuer für den ersparten Zinsaufwand aus der fortdauernden Überlassung der Kapitalbeträge des Gesellschafters xy von € 770.719,06 zur Nutzung für das Jahr 2006 (1 Jahr) wird festgesetzt wie folgt: gem…
…im Inland (Österreich) verwendet wurde, steht fest, da es ihm vom seinem Arbeitgeber (Erstzulassung 31.8.2012) zur Nutzung überlassen worden war, er seinen Wohnsitz in Österreich hatte und dieses für die beruflichen Fahrten zum Dienstort in Deutschland, für Privatfahrten und für allfällige Dienstfahrten verwendete…
…wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Es reicht hin, wenn eine Wohnung jährlich durch mehrere Wochen…
…nicht ununterbrochen, so doch immer wieder tatsächlich genutzt werden. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Beschwerde wurde vom steuerlichen Vertreter ausgeführt, dass der Beschwerdeführer in Österreich keine die unbeschränkte Steuerpflicht begründende Wohnung innehabe, weil es an der Verfügungsmöglichkeit aber auch an der regelmäßigen Nutzung der…
…2010 rechtskräftig eingestellt worden seien. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handle es sich um ein Betriebsfahrzeug des Arbeitgebers der Beschwerdeführerin, welches der Beschwerdeführerin zur primär betrieblichen Nutzung zur Verfügung gestellt worden sei. Das Fahrzeug hätte seinen Standort unzweifelhaft in Deutschland am Firmensitz. Die weitere Begründung könne…
…B halte und dabei schon allein aufgrund der Seminare sieben volle Wochen in X gewohnt habe. Eine bestimmte rechtsgeschäftliche Form der Überlassung einer Wohnung sei ebenso wenig erforderlich wie die ununterbrochene Benützung. Sie habe die Wohnung auch durchgehend zur Benützung überlassen bekommen und nicht - wie…
…des Beschwerdeführers und seines Vaters, der in Deutschland wohne, befinde. Weiters sei er mit dem Fahrzeug mehrmals monatlich nach Deutschland gefahren (Nutzung vom Vater, regelmäßige Einkaufsfahrten etc.). Ebenso wurde eine betragliche Verringerung der NoVA beantragt. Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung Einleitend wird darauf hingewiesen, dass gemäß …
…ein neuer Sachverhalt festzustellen und dieser nach der geänderten Rechtslage zu würdigen sei. Insbesondere müsse der Einbringungszeitpunkt geprüft werden, dem eine ununterbrochene monatliche Verwendung folge, und dann die Normverbrauchsabgabe sowie die Kraftfahrzeugsteuer neu festgesetzt werden. In diesem Zusammenhang habe es zu entsprechenden Erhebungen zu kommen…