…Betriebsart: Heurigenschenke) nur auf die Bw. lautet und dass das neu errichtete Gebäude zu 100% für unternehmerische Zwecke der Bw. (als Heurigenschenke, die sie allein betreibt) verwendet wird. Bei den Bezug habenden Bauausführungen fungierte die Bw. als Auftraggeberin (Leistungsempfängerin); sie führte die bauliche Gestaltung des…
…Eine Nutzungsvereinbarung liegt nicht vor. Die Gattin duldet die Bauführung ebenso wie die anschließende unternehmerische Nutzung: Leistungsempfänger ist der Mann, zu einer Lieferung an die Frau kommt es allenfalls mit Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit." Diese Beurteilung steht nicht in Widerspruch zu den zivilrechtlichen Vorschriften. Gem. …
…würde. Denn die Vermietergemeinschaft (GuF ) ist wiederum nicht als Leistungsempfänger der vom Aufragnehmer zu erbringen Leistungen angeführt, sondern die im Punkt VII angeführten Personen. Ein Eingehen darauf, welche Person bzw. welche Personen dieses nicht fertig gestellte Gebäude (Baueinstellung November 2002) nun tatsächlich unternehmerisch nutzen werden…
…und August 2010 eingereicht. Ausgewiesen wurden Umsätze von 750,00 € und von 2.800,00 €, für die die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergegangen sei, sowie Vorsteuern von 7,90 € und 64,32 €. Bei einer Nachschau am 15. September 2010 gab der…
…wenn sie gegen Entgelt erbracht werden, d.h. wenn ein Leistungsaustausch vorliegt. Ein Leistungsaustausch setzt voraus, dass - Leistender und Leistungsempfänger vorhanden sind und - der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG [1994] ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt…
…Unternehmereigenschaft unterstellt wird, erscheint fragwürdig. e) EuGH-Rechtsprechung Abschließend dürfen wir ausdrücklich auf die ständige Rechtsprechung des EuGH hinweisen, der die unternehmerische Tätigkeit schon bei Vorgründungsaktivitäten zuerkannt hat. Im Sinne eines Größenschlusses muss daher bei Vorliegen derart evidenter Fakten (Ausgangsrechnungen unter KEG, Eingangsrechnungen unter KEG…
…nochmals vorgebracht, dass das Expertengutachten die Grundlage und Voraussetzung für das unternehmerische Handeln der Bw. sei. Mag diese Sichtweise aus betriebswirtschaftlichen Gründen auch zutreffen, so lässt doch für eine Bestimmung des Leistungsempfängers nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Nutznießer der Leistung) das Umsatzsteuergesetz grundsätzlich keinen Raum. Das ergibt…
…die Finanzierung der beiden Bauvorhaben, die Bestellung eines Treuhänders für diese beiden Bauvorhaben, und die Verschaffung der rechtlichen Verfügungsmacht der Erwerber, ist eine mit einer Außenwirkung unter Ausnützung einer Marktchance verbundene unternehmerische Tätigkeit, die sich der Berufungswerberin durch den Erwerb der "baureifen" Liegenschaft mit 16…
…wie der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen ist: | Rechnungs-datum | Leistender Unternehmer | UID Nummer der Berufungswerberin (Leistungsempfängerin) auf der Rechnung angeführt | Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld in der Rechnung angeführt | 30.06.2006 | Unternehmer1 | X | | 07…
…Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erteilen, wenn sie diese benötigen für - innergemeinschaftliche Lieferungen, - innergemeinschaftliche Erwerbe, - im Inland ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die sie als Leistungsempfänger die Steuer entsprechend Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung der Richtlinie 2008/8/EG schulden, oder für …
…Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erteilen, wenn sie diese benötigen für - innergemeinschaftliche Lieferungen, - innergemeinschaftliche Erwerbe, - im Inland ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die sie als Leistungsempfänger die Steuer entsprechend Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung der Richtlinie 2008/8/EG schulden, oder für …
…und es würden Organe des Bw. darüber entscheiden. Körperschaften öffentlichen Rechts seien nach § 2 Abs. 3 UStG 1994 nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig. § 2 Abs. 3 UStG 1994 knüpfe dabei an die Definition des körperschaftsteuerlichen Betriebes gewerblicher Art an. Jener Tätigkeitsbereich…
…Dieser sei erst 1996 zurückgelegt worden. Zur steuerlichen Erfassung der M OEG verweise die Bf. darauf, dass es nicht Aufgabe des Leistungsempfängers sein könne, das Bestehen einer Steuernummer des Leistenden zu überprüfen. Die M OEG sei im Firmenbuch eingetragen gewesen, ein Gesellschafter habe sehr wohl…
…gestellte Umsatzsteuer darf gemäß § 12 UStG als Vorsteuer abgezogen werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung. Langt eine im Veranlagungszeitraum ausgestellte Rechnung so verspätet beim Leistungsempfänger ein, dass er sie bei der Erklärung für den Veranlagungszeitraum nicht mehr berücksichtigen kann, ist es nicht zu beanstanden…
…war. Eine derartige Vorgangsweise, dass sich nämlich der Leistungsempfänger selbst aussuchen kann, an wen er die Zahlung (schuldbefreiend) leisten möchte, ist wohl nur denkbar, wenn dem Bw. im Rahmen der gemeinsamen Tätigkeit mit LB entsprechende unternehmerische (Mit-)Verantwortung zugekommen ist, wäre aber nicht möglich gewesen…
…werden, dass dadurch die Unternehmereigenschaft der Hausgemeinschaft mit Vermietungsabsicht im unternehmerischen Bereich begründet worden sei. Darüber hinaus würden die Rechnungen über die Errichtung des Gebäudes nicht den Anforderungen des § 11 UStG entsprechen und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Es fehle die UID-Nummer des Leistungsempfängers…
…zu entnehmen ist, hat die Bw. zumindest bis Mai 2007 keine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen. Zu den einzelnen angefochtenen Bescheiden der Jahre 2003 - 2005 stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Umsatzsteuer 2003 Die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 wurde am 26. 9. 2005 bei der…
…Leistungen sowohl Herrn ASch als auch der Berufungswerberin zuzuordnen sind und andererseits ein konkreter Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit der Berufungswerberin nicht erkennbar ist. Die Rechnung lässt somit klar jenen erforderlichen Grad der Genauigkeit vermissen, der es ermöglicht festzustellen, wer genau der tatsächliche Leistungsempfänger war…
… 11 UStG vorlägen. Die Zahlungsbestätigungen weisen den Leistungsempfänger nicht aus. Die Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände im Wohnzimmer wurden nicht anerkannt. Im Jahr 1996 wurden auch die Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers unter Hinweis auf das Strukturanpassungsgesetz 1996 nicht anerkannt. Die Nutzungsdauer der übrigen Einrichtungsgegenstände und der Bibliothek…
…Schulungscenter, sondern um ein privates Ferienhaus. Zu den Ausführungen im Vorlageantrag der unternehmerischen/ betrieblichen Veranlassung des Gebäudes hat es sich nicht näher geäußert. Was die in den Akten befindliche Internetrecherche anlangt, ist ein Firmenbuchausdruck einer auf denselben Familiennamen lautenden GmbH in einem anderen obersteirischen Bezirk…