…beteiligt war, ohne Einfluss auf die zollschuldrechtlichen Beurteilung. Die Bf. bemängelt auch die Feststellungen in der Berufungsvorentscheidung in Bezug auf das im Grunde des § 20 BAO zu treffende Auswahlermessen und macht geltend, dass die Hauptverpflichtete aufgrund der Tatsache, dass sie die Ware bzw. das zu…
…ohne Einfluss auf die zollschuldrechtlichen Beurteilung im vorliegenden Verfahren. Die Bf. bemängelt auch die Feststellungen in der Berufungsvorentscheidung in Bezug auf das im Grunde des § 20 BAO zu treffende Auswahlermessen und macht geltend, dass die Hauptverpflichtete aufgrund der Tatsache, dass sie das gegenständliche Fahrzeug bzw…
…dem Vorbringen, das Hauptzollamt Graz hätte in anderen Verfahren, in denen es ebenfalls zur Vorschreibung der Zollschuld an die Bf. wegen der unterlassenen Gestellung von im Versandverfahren beförderten Waren gekommen sei, hinsichtlich von sechs weiteren PKW die vorgelegten Alternativnachweise anerkannt, vermag die Bf. nichts zu…
…ohne Einfluss auf die zollschuldrechtlichen Beurteilung im vorliegenden Verfahren. Die Bf. bemängelt auch die Feststellungen in der Berufungsvorentscheidung in Bezug auf das im Grunde des § 20 BAO zu treffende Auswahlermessen und macht geltend, dass die Hauptverpflichtete aufgrund der Tatsache, dass sie das gegenständliche Fahrzeug bzw…
…BGBl. Nr. 532/1993) wie auch im Berufungsfall nicht bekannt, scheidet ein solches "Auswahlermessen" von vornherein aus und konnte daher, abgesehen davon, dass die Abgabe beim Schuldner nach Angaben der Berufungsführerin im Regresswege nicht einbringlich war, einzig die Berufungsführerin in Anspruch genommen werden. Im Rahmen…
…sondern auch in einem Drittland einem Zollverfahren zugeführt worden seien. Die Forderung einer Abgabenerhöhung sei gesetzwidrig. Die Vorschreibung von Ausgleichszinsen sei ebenfalls unzulässig, wobei die Behörde es unterlassen habe, die Vorschreibung zu begründen. Die Verwaltungsabgaben seien von der Behörde nicht belegt worden und der Bf…
…sondern auch in einem Drittland einem Zollverfahren zugeführt worden sei. Die Forderung einer Abgabenerhöhung sei gesetzwidrig. Die Vorschreibung von Ausgleichszinsen sei ebenfalls unzulässig, wobei die Behörde es unterlassen habe, die Vorschreibung zu begründen. Die Verwaltungsabgaben seien von der Behörde nicht belegt worden und der Bf…
…sondern auch in einem Drittland einem Zollverfahren zugeführt worden seien. Die Forderung einer Abgabenerhöhung sei gesetzwidrig. Die Vorschreibung von Ausgleichszinsen sei ebenfalls unzulässig, wobei die Behörde es unterlassen habe, die Vorschreibung zu begründen. Die Verwaltungsabgaben seien von der Behörde nicht belegt worden und der Bf…
…sondern auch in einem Drittland einem Zollverfahren zugeführt worden seien. Die Forderung einer Abgabenerhöhung sei gesetzwidrig. Die Vorschreibung von Ausgleichszinsen sei ebenfalls unzulässig, wobei die Behörde es unterlassen habe, die Vorschreibung zu begründen. Die Verwaltungsabgaben seien von der Behörde nicht belegt worden und der Bf…
…entsprechende Begründung des Auswahlermessens unterblieben. Aus den angeführten Gründen steht beim derzeitigen Stand des Verfahrens nicht fest, zu welchem Zeitpunkt die Zollschuld für den verfahrensgegenständlichen Weißzucker in welcher Höhe entstanden ist und welche Personen als Zollschuldner in Betracht kommen. Das Zollamt hat wesentliche Ermittlungen unterlassen…
…Kosten zur Bemessungsgrundlage der importierten Waren sei daher rechtswidrig. 7. Gesamtschuldverhältnis Die bescheidmäßige Vorschreibung der nachträglich buchmäßig erfassten Abgaben an die Bf. sei unter Berücksichtigung des Auswahlermessens der Abgabenbehörde unzulässig. Überdies liege diesbezüglich ein Begründungsmangel vor. Aus diesem Grund sei der Abgabennachforderungsbescheid mit Rechtswidrigkeit behaftet…
…sich einzig gegen die Heranziehung der Bf. als Zollschuldnerin und bemängelt vor allem das von der Abgabenbehörde erster Instanz in diesem Zusammenhang ausgeübte Auswahlermessen. Der Hauptverpflichtete hat gemäß Artikel 96 ZK alle aus dem Zollverfahren herrührenden Pflichten zu erfüllen. Kommt es (wie im vorliegenden Fall…
…Erfüllung seiner Vertreterpflichten behindert sah, verpflichtet gewesen, im Rechtsweg die Möglichkeit der ungehinderten Ausübung seiner Funktion zu erzwingen oder diese niederzulegen. Da dies vom Berufungswerber unterlassen worden sei, habe er seine Pflichten als Geschäftsführer bzw. Liquidator schuldhaft im Sinn des § 9 Abs. 1 BAO verletzt…
…auf eine andere Person dem Berufungswerber und A.K. gemeinsam oblag. Die Begründungspflicht für das Auswahlermessens gilt vorliegendenfalls umso mehr, weil der Berufungswerber (zumindest hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlung für Jänner 2002) für eine Abgabe in Anspruch genommen wurde, die schon vor der Erlangung seiner Geschäftsführungsbefugnis fällig…
…überwacht, nicht aufrecht erhalten. Das Finanzamt hat Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen, deren Fehlen wesentlich ist, weil dem Bw. als von der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten entbundenem Geschäftsführer ein die Haftung begründender Verstoß gegen seine eigenen Pflichten erst dann zum Vorwurf gemacht werden kann…
…wobei im Rahmen des Auswahlermessens die Abgabenschuld aus Zweckmäßigkeitsgründen und Gleichbehandlung allen Gesamtschuldnern zur Entrichtung vorgeschrieben werde. Gegen diesen Abgabenbescheid erhob der Bf fristgerecht in seiner mit 14.11.1999 datierten Eingabe als Rechtsbehelf der ersten Stufe (Art.243 Abs.1 und 2 lit.a…
…stehe, weil die betreffende Ware zu ihrem Vorteil in den Wirtschaftskreislauf eingegangen sei, sei sie im Rahmen des im Art.213 Zollkodex normierten Auswahlermessens als Zollschuldnerin herangezogen worden. Bezüglich der Festsetzung der Abgabenerhöhung werde auf die bezogenen Gesetzesbestimmungen verwiesen. Gegen diese Abgabenbescheide erhob die Bf…
…stehe, weil die betreffende Ware zu ihrem Vorteil in den Wirtschaftskreislauf eingegangen sei, sei sie im Rahmen des im Art.213 Zollkodex normierten Auswahlermessens als Zollschuldnerin herangezogen worden. Bezüglich der Festsetzung der Abgabenerhöhung werde auf die bezogenen Gesetzesbestimmungen verwiesen. Gegen diesen Abgabenbescheid erhob die Bf…
…Art.221 Zollkodex mitzuteilen gewesen sei, und zwar -unter Bedachtnahme auf das der Zollbehörde eingeräumte Auswahlermessen nach Art.213 Zollkodex- der Bf, weil sie als in der Anmeldung genannte Warenempfängerin der Zollschuld am nächsten stehe und die betreffenden Waren zu ihren Gunsten in den Wirtschaftskreislauf…
…ZK) : Ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung liegt immer dann vor, wenn eine Handlung, ein Tun oder Unterlassen die Folge hat, dass konkret begonnene zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können. Die Entziehung selbst stellt sich im vorliegenden Fall als ein körperliches Verbringen der Ware…