…auch in der privaten Lebensführung eines Steuerpflichtigen haben, kann sohin, muss aber nicht durch die berufliche Tätigkeit am Beschäftigungsort verursacht sein. In diesem Zusammenhang werde nochmals vorgebracht, dass das volljährige Kind des Bw., HK, geboren am 20.7.1973, seit ihrem 15. Lebensjahr an Retardio…
…elterlichen Haushalt gelebt und sei dadurch die elterliche Unterhaltspflicht iSd § 140 ABGB erfüllt worden. Leben nämlich das unterhaltsberechtigte Kind und der/die Unterhaltspflichtige/n im gemeinsamen Haushalt, sei der Unterhalt primär in natura zu leisten. Zum Naturalunterhalt zählten das Zurverfügungstellen einer Wohnung und auch ein…
…der Aktenlage zu entscheiden gewesen sei. Der Sohn der Bw sei nicht haushaltszugehörig, beziehe neben der erhöhten Familienbeihilfe eigene Einkünfte und Alimente vom Kindesvater. Mangels Äußerung der Bw hätten keine Feststellungen über etwaige ihr erwachsene Mehraufwendungen getroffen werden können bzw. hätten solche verneint werden müssen…
…Bw. wurde jedoch auf die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Zif. EStG 1988 verwiesen, wonach für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe bezogen wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag nicht gewährt wird. Allenfalls könnten Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 34 Abs. 1 Zif…
…sein 1963 geborenes, nicht seinem Haushalt zugehöriges Kind, AB, für welches er den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) im Zeitraum 1-12/2009 geleistet habe, zu berücksichtigen. Das Finanzamt wies das Begehren mit der Begründung ab, dass gemäß § 34 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die…
…Anwendung. Diese Bestimmung knüpft die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages für volljährige Kinder unmissverständlich daran, dass für diese Kinder Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Dass Aufwendungen iSd § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 vom Bw. getätigt wurden, die beim Unterhaltsberechtigten (beim Sohn) selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden…
… 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 werde normiert, dass für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe bezogen werde, ein Unterhaltsabsetzbetrag nicht gewährt werden könne. Eventuell könnten aber Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG 1988…
…dauern kann (wie Sie aus dem beiliegenden Schreiben entnehmen können). Darüber hinaus ist die Erlangung einer derartigen Bewilligung für Zwecke der Familienzusammenführung lediglich für den Ehepartner und minderjährige Kinder möglich. Die bereits volljährigen Kinder bzw. andere Familienangehörige können daher einen solchen Aufenthaltstitel (nur unter bestimmten…
…bereits volljährig und studiert in Kanada. Gleichzeitig damit ist aber das Schicksal gegenständlicher Berufung entschieden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 34 Abs. 7 lit. 5 EStG 1988 steht in diesem Fall dem Unterhalt leistenden Elternteil weder eine Berücksichtigung der diesbezüglichen Aufwendungen in Form eines Kinder…
…unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Nach Ansicht der Bp wird für die unterhaltsberechtigten Kinder wirtschaftlich das selbe Ergebnis erzielt wie durch kostenloses Zur-Verfügung-Stellen der Wohnung und Erhalt eines um die Miete verringerten Unterhaltsbetrages. zu Berufungspunkt 1e: Fr. SV wird im FA I…
…34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind nach der im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des §…
…34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind nach der im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des §…
…Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen (§ 34 Abs. 7 Z. 4 EStG). Die im Verfassungsrang stehende Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z. 5 EStG schränkt den Abzug von Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder noch einmal ein. Nach der im…
…unterhaltsberechtigte Personen i.S. § 20 EStG 1988 anzusehen (z.B. VwGH 3.4.1998, 95/15/0191). Gemäß § 137 Abs. 2 ABGB haben Eltern und Kinder einander beizustehen. Die Beistandpflicht endet im Unterschied zur Obsorge nicht mit der Volljährigkeit des Kindes. Selbst ein volljähriges Kind…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Z 5 (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu…
…dafür erkennbar ist, daß für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, diese Transferleistungen nicht wenigstens in dem Ausmaß zustehen, das aus den dargelegten steuerlichen Gründen geboten ist. .... Nun wird aber durch den Umstand, daß ein an sich unterhaltsberechtigtes Kind sich ständig im Ausland aufhält…
…volljährig wurde. Nach § 9 Abs. 1 IPRG richtet sich das Personalstatut einer natürlichen Person nach dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Folglich ist die Volljährigkeitsgrenze nach dem Personalstatut der Tochter des Bw. und damit jene nach polnischem Recht maßgeblich. Für ein volljähriges Kind…
…34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind nach der im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des §…
…34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind nach der im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des §…
…dass Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 (danach sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig sind, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden…