…auch in der privaten Lebensführung eines Steuerpflichtigen haben, kann sohin, muss aber nicht durch die berufliche Tätigkeit am Beschäftigungsort verursacht sein. In diesem Zusammenhang werde nochmals vorgebracht, dass das volljährige Kind des Bw., HK, geboren am 20.7.1973, seit ihrem 15. Lebensjahr an Retardio…
…welchem Elternteil bzw. wem (im Rahmen des Scheidungsverfahrens oder allenfalls in einem daran anschließenden gerichtlichen oder behördlichen Verfahren) die Obsorge für Ihr damals noch nicht volljähriges Kind übertragen wurde, b) ob, und wenn ja wem für das damals noch nicht volljährige Kind gerichtlich, behördlich oder…
…elterlichen Haushalt gelebt und sei dadurch die elterliche Unterhaltspflicht iSd § 140 ABGB erfüllt worden. Leben nämlich das unterhaltsberechtigte Kind und der/die Unterhaltspflichtige/n im gemeinsamen Haushalt, sei der Unterhalt primär in natura zu leisten. Zum Naturalunterhalt zählten das Zurverfügungstellen einer Wohnung und auch ein…
…Die Mutter des Bf's bedürfe laut ärztlicher Bescheinigung vom 09.02.2020 zwar "infolge ihres Alters und gesundheitlichen Zustandes seit 2017 ständiger Aufsicht", habe jedoch in einem eigenen Haushalt gewohnt. Am Familienwohnsitz habe 2017 zwar ein noch nicht volljähriges, unterhaltsberechtigtes Kind gewohnt. Wirtschaftliche Gründe…
…der Aktenlage zu entscheiden gewesen sei. Der Sohn der Bw sei nicht haushaltszugehörig, beziehe neben der erhöhten Familienbeihilfe eigene Einkünfte und Alimente vom Kindesvater. Mangels Äußerung der Bw hätten keine Feststellungen über etwaige ihr erwachsene Mehraufwendungen getroffen werden können bzw. hätten solche verneint werden müssen…
…Bw. wurde jedoch auf die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Zif. EStG 1988 verwiesen, wonach für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe bezogen wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag nicht gewährt wird. Allenfalls könnten Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 34 Abs. 1 Zif…
…anzusehen, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, dass sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst Krankheitskosten darstellen würden. Ist das Kind volljährig und wird keine Familienbeihilfe bezogen, sind solche Unterhaltsleistungen dem § 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) zu subsumieren…
…ihrem Studium fertig war (Protokoll des Bezirksgerichtes vom 8.11.2016). Rechtsfolgen : Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988). Aufwendungen der Unterhaltsberechtigten, die bei der Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen…
…des Finanzamtes verwies auf eine Entscheidung des UFS vom 14. April 2009, RV/1303-L/07, wonach für ein volljähriges Kind, für das keine österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Die steuerliche Vertreterin erklärte, dass der vom Finanzamt herangezogene UFS Fall nicht auf den…
…Beschwerde vom 14.03.2023 gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 02.03.2023 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, könne auch bei aufrechter Unterhaltsverpflichtung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses kein Unterhaltsabsetzbetrag zuerkannt werden…
…dass die vom Bf. zu leistenden Alimente an die volljährige Tochter deswegen zu zahlen waren, weil das Weiterbestehen der Unterhaltsverpflichtung auch nach Eintritt der Volljährigkeit aus der Behinderung des Kindes resultiert, vermag daher eine Behandlung der gesamten geleisteten Unterhaltszahlungen ohne Ansehung des Charakters der damit…
…sein 1963 geborenes, nicht seinem Haushalt zugehöriges Kind, AB, für welches er den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) im Zeitraum 1-12/2009 geleistet habe, zu berücksichtigen. Das Finanzamt wies das Begehren mit der Begründung ab, dass gemäß § 34 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die…
…Anwendung. Diese Bestimmung knüpft die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages für volljährige Kinder unmissverständlich daran, dass für diese Kinder Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Dass Aufwendungen iSd § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 vom Bw. getätigt wurden, die beim Unterhaltsberechtigten (beim Sohn) selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden…
… 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 werde normiert, dass für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe bezogen werde, ein Unterhaltsabsetzbetrag nicht gewährt werden könne. Eventuell könnten aber Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG 1988…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…Ra 2016/13/0053, ausgesprochen, dass Unterhaltszahlungen für ein behindertes volljähriges Kind ohne Weiteres zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abziehbar seien. Er übersieht dabei, dass das Höchstgericht in Rz 24 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die VwGH-Entscheidung auf Basis der in der Amtsrevision nicht…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…dauern kann (wie Sie aus dem beiliegenden Schreiben entnehmen können). Darüber hinaus ist die Erlangung einer derartigen Bewilligung für Zwecke der Familienzusammenführung lediglich für den Ehepartner und minderjährige Kinder möglich. Die bereits volljährigen Kinder bzw. andere Familienangehörige können daher einen solchen Aufenthaltstitel (nur unter bestimmten…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…