…Bw. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in Höhe von 1.800,00 € als Werbungskosten und Unterhaltsleistungen für seine beiden unterhaltsberechtigten Kinder im Betrage von 3.600,00 € als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2005 vom 10. November 2006 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt…
…in Höhe von 10.840,00 ATS für die Küche und 363,50 ATS für die SAT-Anlage (= total 11.203,89 ATS) gewinnerhöhend anzusetzen. Abschließende Beweiswürdigung durch den Betriebsprüfer: Aus den dargestellten Sachverhalten befinden sich die Mieter als unterhaltsberechtigte Kinder in wirtschaftlicher Abhängigkeit…
…98/15/0057, auf den vorliegenden Fall durchaus anwendbar. In jenem Fall hat der Verwaltungsgerichtshof zur Vermietung einer Wohnung an die unterhaltsberechtigten Kinder des Steuerpflichtigen ausgesprochen, dass eine Unterhaltsleistung durch eine entsprechende Wohnversorgung der Kinder in Hinblick auf § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988…
…Gründen vor. Das behauptete Mietverhältnis des Bw zu seinen Kindern kann daher steuerlich nicht anerkannt werden. 1.2. Im Rahmen der Beweiswürdigung ist vielmehr darauf zu schließen, dass die Befriedigung des anlässlich der Berufsausbildung bzw. des Studiums in Wien bestehenden Wohnbedürfnisses der unterhaltsberechtigten Kinder, für…
…Art 77 lautet: "Unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern (1) Leistungen im Sinne dieses Artikels sind die Familienbeihilfen für Empfänger von Alters- oder Invaliditätsrenten, Renten wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sowie die Kinderzuschüsse zu solchen Renten, mit Ausnahme der Kinderzulagen aus der Versicherung bei Arbeitsunfällen und…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…Unterhaltsleistungen für dauernd im Ausland sich aufhaltende unterhaltsberechtigte Kinder nur insoweit verfassungsrechtlich für geboten erachtet, als der im Inland unbeschränkt Steuerpflichtige zur Leistung des Unterhaltes verpflichtet ist. Eine gesetzliche bzw. zivilrechtliche Unterhaltspflicht des Bw gegenüber den minderjährigen Kindern des verstorbenen Bruders ist aber unstrittig nicht…
…Angaben lt. Erklärung nicht untermauert seien, weshalb die geltend gemachten Werbungskosten (Familienheimfahrten und Mietaufwendungen) und Unterhaltsleistungen für unterhaltsberechtigte Kinder im Ausland jeglicher Grundlage entbehrten. Am 13. Juli 2005 stellte der Abgabepflichtige den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Bereits mit…
…rechtsfreundlich vertretene Berufungswerber (Bw.) beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2005 unter anderem Werbungskosten infolge doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten nach Serbien i.H.v. 2.421 € sowie Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten (Geburtsdatum 19.10.87: 10 Monate…
…am 10. Februar 2009 die "Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2008" ein. Er sei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und beantragte die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für zwei unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zustehe, als außergewöhnliche Belastung. Mit Bescheid…
…am 10. Februar 2009 die "Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008" ein. Sie sei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und beantragte die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für zwei unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zustehe, als außergewöhnliche Belastung. Mit Bescheid…
…Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in Höhe von € 5.601,- auch Unterhaltsleistungen in Höhe von € 3000,- als außergewöhnliche Belastung für unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Im Zuge der Veranlagung (Bescheiddatum 29…
…die beiden Kinder und das Enkelkind unter Hinweis auf die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, wonach vorrangig jener Mitgliedsstaat Familienleistungen zu gewähren habe, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt werde, ab. Gemäß Artikel 77 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 würden Familienleistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von…
…Die Volljährigkeit der Unterhaltsberechtigten richtet sich grundsätzlich nach den nationalstaatlichen Bestimmungen. In Ungarn tritt die Volljährigkeit wie in Österreich mit der Erreichung des 18. Lebensjahres ein. Soweit auch nach österr. Recht kein Familienbeihilfenanspruch bzw Anspruch auf Kinderabsetzbetrag zur Abdeckung von Unterhaltsleistungen an Kinder mehr besteht…