…dass die Abgabepflichtige zum einen ihren beiden grundsätzlich unterhaltsberechtigten Kindern - neben Naturalleistungen - zwei Wohnungen für deren Wohnzwecke sowie Geldbeträge und geldwerte Vorteile (bei Sohn-A in Summe von 8.879,90 € und bei Tochter-A von 1.671,05 €) zur Verfügung gestellt und…
…Bw. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in Höhe von 1.800,00 € als Werbungskosten und Unterhaltsleistungen für seine beiden unterhaltsberechtigten Kinder im Betrage von 3.600,00 € als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2005 vom 10. November 2006 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt…
…Eltern entstehen die Kosten für eine Wohnung gleichgültig, ob das unterhaltsberechtigte Kind diese bei den Eltern oder bei Dritten mietet und es daher grundsätzlich anzuerkennen ist, wenn Eltern ihren Kindern eine ihnen gehörende Wohnung entgeltlich zur Verfügung stellen. Jedoch muss … der mit dem Kind…
…in Höhe von 10.840,00 ATS für die Küche und 363,50 ATS für die SAT-Anlage (= total 11.203,89 ATS) gewinnerhöhend anzusetzen. Abschließende Beweiswürdigung durch den Betriebsprüfer: Aus den dargestellten Sachverhalten befinden sich die Mieter als unterhaltsberechtigte Kinder in wirtschaftlicher Abhängigkeit…
…98/15/0057, auf den vorliegenden Fall durchaus anwendbar. In jenem Fall hat der Verwaltungsgerichtshof zur Vermietung einer Wohnung an die unterhaltsberechtigten Kinder des Steuerpflichtigen ausgesprochen, dass eine Unterhaltsleistung durch eine entsprechende Wohnversorgung der Kinder in Hinblick auf § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988…
…Gründen vor. Das behauptete Mietverhältnis des Bw zu seinen Kindern kann daher steuerlich nicht anerkannt werden. 1.2. Im Rahmen der Beweiswürdigung ist vielmehr darauf zu schließen, dass die Befriedigung des anlässlich der Berufsausbildung bzw. des Studiums in Wien bestehenden Wohnbedürfnisses der unterhaltsberechtigten Kinder, für…
…wird der zu entrichtende Elternbeitrag wie folgt festgesetzt: Name des Kindes: (Vor- und Familienname des im August 2010 geborenen Kindes des Bf.) Kindertagesstätte: Tagespflege - Kinderkrippe Betreuungszeit: bis 40 Wochenstunden monatlich anrechenbare Einkünfte: ... € Unterhaltsberechtigte Kinder: 3 Zeitraum der Festsetzung: Januar 2013 bis Juni 2013 Betreuungskosten…
…Art 77 lautet: "Unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern (1) Leistungen im Sinne dieses Artikels sind die Familienbeihilfen für Empfänger von Alters- oder Invaliditätsrenten, Renten wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sowie die Kinderzuschüsse zu solchen Renten, mit Ausnahme der Kinderzulagen aus der Versicherung bei Arbeitsunfällen und…
…auf "jede Menge Unterhaltszahlungen" an die Kindesmutter ist entgegen zu halten, dass Unterhaltsleistungen für unterhaltsberechtigte Kinder für deren Bedürfnisse zu verwenden sind und das steuerpflichtige Einkommen der Kindesmutter nicht erhöhen. Auch werden damit keineswegs alle mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen "Lasten" im Sinne des…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…dann ist die Abgabe anscheinend auch von jenen Einkommensbestandteilen zu bemessen, die vom Steuerpflichtigen an unterhaltsberechtigte Kinder weiterzugeben sind, da Unterhaltslasten gegenüber Kindern grundsätzlich das steuerliche Einkommen nicht mindern und nur in besonderen (seltenen) Fällen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind (vgl…
…Auffassung des Beschwerdeführers zu teilen, dass die Höhe des Familienbonus Plus für unterhaltsberechtigte Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unsachlich wäre. (...)" Für den vorliegenden Beschwerdefall bedeutet dies: Im konkreten Beschwerdefall geht es um 2 mj. Kinder (im Beschwerdezeitraum 6 bzw. 5 Jahre alt -also…
…kleiner Anteil des Eigenheimes (15,13 %) dauerhaft an die unterhaltsberechtigten Kinder vermietet (VwGH 22.11.2001, 98/15/0057), teilweise erfolgte die Vermietung einer Wohnung in Vorarlberg zusätzlich zu einer Studentenwohnung in Wien an den unterhaltsberechtigten Sohn für den Zeitraum des Studiums (jedenfalls fünf Jahre…
…Rz 344). Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist ua unzumutbar, wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder wohnen oder wenn eine Verlegung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist; die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes muss sich aus Umständen von erheblichem…
…den Zeitraum 2012/08 bis 2015/2007 Zulagen für seine unterhaltsberechtigte Kinder erhalten. Die in Österreich bezogenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung begründete für sich alleine keinen Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe. Gemäß § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder…