…sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter) könnte fraglich sein, ob es sich bei der Leistung des Bw um eine solche handelt, die der Veranstaltung einer unterhaltenden Leistung ähnlich ist. Unterhaltende Tätigkeiten sind Leistungen ohne künstlerischen Rang, die auf die Aufmerksamkeit…
…des § 3a Abs. 6 UStG 1994 hinsichtlich der § 3a Abs. 8 bis 16 UStG 1994 greife, bei welchen das Prinzip des Tätigkeitsortes einschlägig sei. Es liege ein Fall des § 3a Abs. 11a UStG 1994 vor, da die Leistungen im Zusammenhang mit Messen in Österreich (Salzburg…
…8 lit. a UStG 1994 würden die Leistungen der Veranstalter als unterrichtende, unterhaltende oder ähnliche Leistungen verstanden, weil die "Organisation von Meetings für die Pharmaziefirmen" grundsätzlich unter diesen Tatbestand fielen. Nachdem für die Bestimmung des Leistungsortes des Veranstalters - das Gleiche müsse innerhalb der Unternehmerkette auch…
…1996, Rs. C-327/94 "Dudda", sind das (jedenfalls) Tätigkeiten, die für die Ausübung der Haupttätigkeit unerlässlich sind. Nach dieser Entscheidung ist daher die tontechnische Betreuung unter das Tätigkeitsortprinzip zu subsumieren, sofern sie für die Darbietung der künstlerischen oder unterhaltenden Hauptleistung erforderlich ist (Ruppe, UStG³, …
…Werke und insbesondere die historische, soziologische, psychologische, gesellschaftliche, kulturelle und unterhaltende Bedeutung der Musik. Nur ausnahmsweise umfasse der Musikunterricht die Vermittlung von Kenntnissen zur Beherrschung eines Musikinstrumentes bzw. sei letzteres geradezu typischerweise in den Bereich von freiwilligen Übungen bzw. Freifächern verlagert, die erfahrungsgemäß nur von…
…tätig wird: a) künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter. Gemäß § 3a Abs. 9 UStG 1994 werden die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die…
…Leistung aus der Tätigkeit als Schausteller im Sinne des § 10 Abs Z 18 UStG 1972 mache. Isoliert von anderen Anbietern erbrachte Leistungen belustigender oder unterhaltender Art seien daher nicht solche aus einer Tätigkeit als Schausteller. Die gewerbe-, veranstaltungs- und vergnügungssteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit sei hingegen…
…a) künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter, (9) Die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen werden ausgeführt: a) Ist der Empfänger ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird…
…bzw. unterhaltende Leistungen aus. Im Jahr 2010 sei er in Österreich zusätzlich auch Leistungsempfänger einer künstlerischen bzw. unterhaltenden Leistung eines anderen deutschen Unternehmers gewesen. Diese Leistung sei in Österreich steuerbar und ab 1. Jänner 2010 auch steuerpflichtig, da der Tätigkeitsort in Österreich gelegen sei, was…
…8 lit. a UStG 1994 - künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter - nach dem Tätigkeitsort bestimme, gelange die Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 nicht zur Anwendung. Zu beurteilen sei jeweils die einzelne Leistung. Die Ortsbestimmung für…
…für künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen Fahrerkurse mit einem erfahrenen Rallyefahrer als Instruktor kann als unterrichtsähnliche Tätigkeit, die durch persönlichen Arbeitseinsatz, persönliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Trainers gekennzeichnet sind, qualifiziert werden. Zu…
…a UStG 1994 würden die Leistungen der Veranstalter als unterrichtende, unterhaltende oder ähnliche Leistungen verstanden, weil die "Organisation von Meetings für die Pharmaziefirmen" grundsätzlich unter diesen Tatbestand fielen. Nachdem für die Bestimmung des Leistungsortes des Veranstalters - das Gleiche müsse innerhalb der Unternehmerkette auch für den…
…beantragte der Bw. unter Beischluss der Originalrechnungen die Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer in Höhe von € 15.810,83. Als Tätigkeit des Unternehmens wurde die Durchführung der DTM auf dem A1- Ring in Spielberg angegeben. Weiters wurde erklärt, im Inland…
…Anm. 103) - zB Reiseleiter keine ähnlichen Leistungen, da ihre Tätigkeit aus einer Vielzahl unterschiedlichster Elemente bestehe, bei denen das Schwergewicht nicht auf Leistungen liege, die unterhaltenden oder unterrichtenden ähnlich seien. Entsprechendes müsse seines Erachtens - abweichend von der Rechtsansicht des österreichischen VwGH und Beiser (UVR 2004…
…Anm. 103) - zB Reiseleiter keine ähnlichen Leistungen, da ihre Tätigkeit aus einer Vielzahl unterschiedlichster Elemente bestehe, bei denen das Schwergewicht nicht auf Leistungen liege, die unterhaltenden oder unterrichtenden ähnlich seien. Entsprechendes müsse seines Erachtens - abweichend von der Rechtsansicht des österreichischen VwGH und Beiser (UVR 2004…
…wurde vom Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung die Jahre 2002 bis 2004 betreffend in Streit gezogen. Dazu stellte der Prüfer im Prüfbericht fest: Die Tätigkeit eines Trainers stelle eine einheitliche Leistung dar, die sich aus mehreren unselbständigen Einzelleistungen wie Begleitung zu einzelnen Trainingslagern oder Wettkämpfen…
…wurde vom Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung die Jahre 2002 bis 2004 betreffend in Streit gezogen. Dazu stellte der Prüfer im Prüfbericht fest: Die Tätigkeit eines Trainers stelle eine einheitliche Leistung dar, die sich aus mehreren unselbständigen Einzelleistungen wie Begleitung zu einzelnen Trainingslagern oder Wettkämpfen…
…die Bw. unter Beischluss der Originalrechnungen die Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer in Höhe von S 75.135,61. Als Tätigkeit wurde die Vermietung von Motorsportfahrzeugen angegeben. Entsprechend dem miteingereichten Fragebogen wurde die Frage des Vorliegens inländischer Dienstleistungen verneint. Im angefochtenen…
…Anwendung. Dagegen hat der Bw. mit folgender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Sein Geschäftsgegenstand sei unter anderem die Durchführung von Veranstaltungen für seine Kunden, wobei diese Tätigkeit die gesamte Koordination und Organisation der Veranstaltung, die Erstellung und Versendung der Teilnehmereinladungen, die Produktion von Informationsmaterialien…
… 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994 jedenfalls auch die Leistungen der Veranstalter von unterrichtenden, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen erfasst würden, sei die von der Bw. erbrachte, als einheitliche Leistung zu beurteilende sonstige Leistung grundsätzlich unter diesen Tatbestand subsumierbar. Nachdem für die Bestimmung des Leistungsortes…