…1994 zum Vorsteuerabzug berechtige. Der Leistungsempfänger könne den Vorsteuerabzug aufgrund des Übergangs der Steuerschuld beantragen. Dagegen hat der Bw. mit folgender Begründung den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt: Er führe künstlerische bzw. unterhaltende Leistungen aus. Im Jahr 2010 sei…
…Abs. 8 lit. a UStG 1994 explizit genannte Leistungen (künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende Leistungen) ähnliche Leistung zu beurteilen und daher ebenfalls unter § 3a Abs.8 lit. a UStG zu subsumieren. Denn für all die ausdrücklich erwähnten Leistungen gilt, dass sie durch persönlichen Arbeitseinsatz, persönliche…
…Abs. 8 lit. a UStG 1994 explizit genannte Leistungen (künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende Leistungen) ähnliche Leistung zu beurteilen und daher ebenfalls unter § 3a Abs. 8 lit. a UStG zu subsumieren. Denn für all die ausdrücklich erwähnten Leistungen gilt, dass sie durch persönlichen Arbeitseinsatz, persönliche…
…8 UStG 1994 werden folgende sonstigen Leistungen dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Die gilt gemäß lit. a für künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen Fahrerkurse mit…
…wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter erfasst. Der Meinung der Bw, die Entsorgung von Abfall sei eine Leistung im Zusammenhang mit Messen im Sinne des § 3a Abs. 11 lit. a…
…wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. In Beweis würdigender Hinsicht ist der erkennende Senat zu folgenden Feststellungen gelangt: Die Bw. wurde von zwei Pharmafirmen beauftragt, in…
…erforderlich. Nach § 3a Abs. 8 UStG 1994 werden die folgenden sonstigen Leistungen dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter. ...... § 3a Abs. 8 UStG 1994 stellt…
…wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. In Beweis würdigender Hinsicht ist der erkennende Senat zu folgenden Feststellungen gelangt: Die Bw. wurde von zwei Pharmafirmen beauftragt, in…
…von Messeständen zur Nutzung an den Leistungsempfänger. § 3a UStG 1994 lautet: (8) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter, Zum…
…unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Der Ort der Leistungen der jeweiligen Veranstalter der in § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a genannten sonstigen Leistungen bestimmt sich ebenfalls nach…
…Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Die gesamte Koordination und Organisation eines Kongresses, der auf Grund von Vorträgen, Foren und Workshops sowie gesellschaftlichem Rahmenprogramm (Bankett, Kabarettvorstellung) ua. auch Elemente unterrichtender und unterhaltender…
…sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. (8) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen…
… 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 nicht zur Anwendung gelangen. Da sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994 - künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter - nach dem Tätigkeitsort bestimme, gelange die Generalklausel des…
…hätte. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8. November 2002 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und verwies darauf, dass eine die inländische Umsatzsteuerpflicht auslösende sportlich-unterhaltende Leistung stattgefunden habe. Mit Schreiben vom 28. November 2002 beantragte der Bw. die Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Der Ort der Leistungen der jeweiligen Veranstalter der in § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a genannten sonstigen Leistungen bestimmt sich ebenfalls nach…
…im Streitjahr 2010 gültigen Fassung werden folgende sonstige Leistungen dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter…
… 3a Anm. 103) - zB Reiseleiter keine ähnlichen Leistungen, da ihre Tätigkeit aus einer Vielzahl unterschiedlichster Elemente bestehe, bei denen das Schwergewicht nicht auf Leistungen liege, die unterhaltenden oder unterrichtenden ähnlich seien. Entsprechendes müsse seines Erachtens - abweichend von der Rechtsansicht des österreichischen VwGH und Beiser (UVR…
…der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 sind gemäß Abs. 10 Z. 4 die rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung. Strittig ist gegenständlich, ob die von der Bw. angebotene Leistung als unterrichtend, sportlich, unterhaltend oder ähnlich im Sinne des § 3a Abs…
…wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter) abgewiesen. Mit Vorlageantrag vom 9. Jänner 2003 wurde die Entscheidung des Finanzamtes beeinsprucht. In einer nachgereichten ergänzenden Begründung verwies die Bw. darauf, dass eine sonstige Leistung im Sinne des § 3a Abs. 8…
… 3a Anm. 103) - zB Reiseleiter keine ähnlichen Leistungen, da ihre Tätigkeit aus einer Vielzahl unterschiedlichster Elemente bestehe, bei denen das Schwergewicht nicht auf Leistungen liege, die unterhaltenden oder unterrichtenden ähnlich seien. Entsprechendes müsse seines Erachtens - abweichend von der Rechtsansicht des österreichischen VwGH und Beiser (UVR…