…Tatsachen oder Beweismittel voraus, sondern auch dass die Kenntnis dieser Umstände seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nicht schon die Verwirklichung der Wiederaufnahmsgründe, sondern erst ihre Verbindung mit einem möglicherweise anders lautenden Bescheid vermag die Wiederaufnahme zu rechtfertigen. Daher ist schon im…
…nicht die fehlende bzw. unzutreffende und daher untaugliche (auch nicht mit der Berufungsvorentscheidung nachholbare) Begründung. Durch die amtliche Feststellung, dass die Lohnzettel nicht berichtigt oder neu übermittelt worden seien, erweise sich nämlich die in den Wiederaufnahmebescheiden angeführte Begründung als inhaltlich untauglicher Wiederaufnahmegrund. Die in den…
…Grund der Tatsache, dass sich der vom Bw. als Wiederaufnahmsgrund herangezogene Mietvertrag vom 7. August 1976 nach den obigen Ausführungen als untaugliches Beweismittel erweist, erübrigt sich die Prüfung der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen. An dieser Beurteilung vermögen auch die Ausführungen in dem vom Bw. in der mündlichen…
…möglicherweise enthaltene Begründung, welche allerdings ihrerseits dann den vorstehend angeführten Anforderungen an eine Begründung der Verfügung einer Verfahrenswiederaufnahme entsprechen müsste. Im Übrigen werden die Wiederaufnahmsgründe auch im Sachbescheid vom 13. Juli 2011 nicht konkretisiert. Somit ist aus dem angefochtenen Bescheid nicht nachvollziehbar, auf welche neu…
…ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Wiederaufnahmegründen zulässig gewesen wäre (siehe oben; der Berufungsbehörde ist es somit verwehrt, andere Sachverhaltsmomente für die Begründung der Wiederaufnahme heranzuziehen als das Finanzamt), war - da die Abgabenbehörde I. Instanz einen untauglichen (nicht den Tatsachen entsprechenden) Wiederaufnahmegrund herangezogen hat - spruchgemäß…
… 289, E 5ff). So darf die Berufungsbehörde beispielsweise nach ständiger Rechtsprechung des VwGH im Berufungsverfahren nicht eine untaugliche neue Tatsache als Wiederaufnahmsgrund durch eine taugliche neue Tatsache als Wiederaufnahmsgrund ersetzen. Im Fall einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Berufungsvorbringen würde der unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde II…
…3 UStG), für die der Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung herangezogen worden war, kein Wiederaufnahmsgrund betreffend das Haftungsverfahren zu erblicken ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Minderung des Abgabenanspruches, der durch Abgabenbescheid festzustellen ist und sich nach (zusammengefasster) Verbuchung und Verrechnung unmittelbar auf…
…tauglichen Wiederaufnahmegrund darstellen, jedoch hat das Finanzamt diesen nicht zur Begründung des streitgegenständlichen Wiederaufnahmebescheides herangezogen. [Da es] der Berufungsbehörde [...] verwehrt [ist], andere Sachverhaltsmomente für die Begründung der Wiederaufnahme heranzuziehen als das Finanzamt, war - da die Abgabenbehörde I. Instanz einen untauglichen (nicht den Tatsachen entsprechenden) Wiederaufnahmegrund…
…die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes, dessen Kenntnis im vorangegangenen Verfahren einen im Spruch anders lautenden…
… 295 BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheid für 1989 vom 4.06.1997". Begründend führte er in diesem Schriftsatz im Wesentlichen aus: Wiederaufnahmegrund Mit Bescheid vom 7.05.2008 sei festgestellt worden, dass der dem Einkommensteuerbescheid für 1989 zu Grunde liegender Feststellungsbescheid vom 10.02.1997 mangels gültigem…
…aaO., Rz 12, 684 und die dort zitierten Fundstellen sowie zuletzt VwGH 2.2.2000, 97/13/0199) nicht zu Wiederaufnahmsgründe aufzugreifen, welche von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht herangezogen worden sind, da ansonsten die im insofern unveränderten § 289 BAO eingeräumte Entscheidungskompetenz überschritten würde und…
…ist (Abs. 2 leg.cit.). Der Antrag ist gemäß § 164 Abs. 4 FinStrG innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes einzubringen (Rechtslage ab 1.1.2011). Gemäß § 165 Abs. 6 FinStrG ist die Einbringung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen, wenn…
…4 BAO). § 165 Abs.4 FinStrG zufolge ist der Antrag auf Wiederaufnahme binnen Monatsfrist von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Finanzstrafbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren die Entscheidung in erster Instanz erlassen hat. Eine…
…jeweiligen Erklärungen und Bilanzen offen gelegt worden sei. Es fehle somit am Wiederaufnahmegrund der neu hervorgekommenen Tatsachen. Der steuerliche Vertreter der Bw verkennt jedoch damit, dass die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der…
…also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender…
…90/13/0011, 0013). Keine Wiederaufnahmegründe (keine Tatsachen) sind hingegen - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eindeutig gewonnen werden - Entscheidungen…
…2002 wurde der Wiederaufnahmeantrag vom Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien als unbegründet abgewiesen: " Nach ständiger Rechtsprechung sind keine Wiederaufnahmegründe (neue Tatsachen) etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vertreten durch FB, X, vom 5. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 22. Juli 2008 über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Feststellung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GS, P, vertreten durch Mag.Marlies Riedl, Steuerberater, 1130 Wien, Maxingstrasse 22-24/2/16,vom 20. April 2007 gegen das als Bescheid bezeichnete Schreiben des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. März 2007 betreffend Abweisung…
…Die beantragte Wiederaufnahme betrifft nachfolgenden Bescheid: gemäß §295 BA0 abgeänderter Einkommensteuerbescheid 1989 ausgestellt am 22.4.1998 Bescheidausstellung durch Abgabenbehörde erster Instanz. Wiederaufnahmegrund: Mit Bescheid vom 07.05.2008 - eingelangt am 14.05.2008 - wurde festgestellt, dass der dem oben genannten Einkommensteuerbescheid 1989 zugrunde liegende…